Abgeltungsteuer
Was ändert sich durch die Abgeltungsteuer?
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Die bisher unterschiedlichen Sätze für Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragsteuer werden abgeschafft. Es gilt ab 2009 eine einheitliche Kapitalertragsteuer in Höhe von 25%. Gleichzeitig wird ein neuer gesonderter Einkommensteuertarif nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeführt, die sog. Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer (also bis zu 28/29 %). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören z.B. Kursgewinne, Zinsen und Dividenden. Die Banken, Versicherungen und/oder Investmentgesellschaften sind verpflichtet, die Abgeltungsteuer einzubehalten und anonym an den Fiskus abzuführen.
Der Sparer-Freibetrag und die Werbungskostenpauschale entfallen ab 2009. Es gibt zukünftig einen (insgesamt wertgleichen) Sparer-Pauschbetrag von 801 € (Ehegatten: 1.602 €).
Der Einbehalt der Abgeltungsteuer unterbleibt, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt und die Kapitaleinkünfte diesen nicht übersteigen oder der Bank eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wurde.
Riesterrenten fallen nicht unter die Abgeltungsteuer! Sparverträge und Bausparverträge unterliegen der Abgelungsteuer, sofern es sich um Einkünfte um Kapitalvermögen handelt.
Für Verkaufsgewinne aus nicht eigen genutzten Immobilien bleibt es bei der bisherigen Regelung (wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen, ist der Gewinn steuerpflichtig.).
Ab 2009 können Verluste von Aktiengeschäften nur noch mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden, sog. Aktienverlustverrechnungstopf. Sonstige negative Kapitalerträge (z.B. bezahlte Stückzinsen, Verluste aus Aktienfondsverkauf) können mit Gewinnen aus sonstigen Kapitalanlagen verrechnet werden.
Häufige Fragen
BWir haben für Sie eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen zur Abgeltungsteuer zusammengestellt. Hier finden Sie nützliche Antworten rund um die neue Regelung.Bausparen wird mit der Abgeltungsteuer noch attraktiver!
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nicht von der Abgeltungsteuer betroffen. Bausparen zum Vorsparen einer Finanzierung gewinnt für die Altersvorsorge zusätzlich an Bedeutung
- Staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage) bleiben erhalten und sorgen für eine hervorragende Rendite
- Bausparen wird für Besserverdienende noch attraktiver, da Zinserträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags pauschal mit 25% und nicht mit dem persönlichen Steruersatz besteuert werden


