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BHW Förder maXX

Eigenheim mit Starthilfe

Heute ist es besonders günstig, den Traum vom Eigenheim zu realisieren. Wer jetzt startet, kann sich über eine starke Förderung vom Staat freuen.

Die eigenen vier Wände bleiben die schönste Altersvorsorge. Und jetzt ist die Zeit, um endlich zu starten. Denn es sprechen noch mehr Gründe für das eigene Heim - ob mit sofortiger Finanzierung oder durch mit Bausparen als Vorbereitung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Jetzt abschließen

Beispiele für ein Bauspardarlehen mit BHW Förder maXX

Bausparsumme 40.000EUR, Nettodarlehensbetrag 24.000 EUR, Abschlussgebühr 400 EUR, Kontogebühr 12 EUR p.a..
gebundener Sollzinsmonatliche Zins- und TilgungsleistungDarlehenslaufzeit ca. effektiver Jahreszins
3,75 %240 EUR10 Jahre, 1 Monat4,13 %
2,90 %320 EUR7 Jahre, 0 Monate3,34 %
1,90 %400 EUR5 Jahre, 4 Monate2,42 %

Attraktive Rendite plus staatliche Unterstützung!

Auch wenn Sie bereits Besitzer eines Eigenheims sind, mit BHW Förder maXX können Sie von der staatlichen Förderung profitieren. Brauchen Sie bis zum Rentenbeginn keine Finanzierung, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine attraktive Rendite: 10% jährlicher Bonus* auf die Einzahlungen und die Zulagen. Dabei bewahren Sie sich maximale Flexibilität.

Sie können bei Rentenbeginn Ihr angesammeltes Bausparguthaben und die staatliche Förderung wie folgt verwenden:

Die Erträge aus BHW Förder maXX sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen.

*Der Bonus wird auf Einzahlungen und gutgeschriebenen Altersvorsorgezulagen (max. auf 2.100 EUR p. a.) festgesetzt, wenn weder Teilungen oder Ermäßigungen, Vor- oder Zwischenfinanzierungen noch Abtretungen erfolgt sind, die Vertragslaufzeit mindestens acht Jahre beträgt, keine Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages stattgefunden hat und der Vertrag ohne Inanspruchnahme eines Darlehens in die Auszahlungsphase einer Altersversorgung übergeht oder zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer Wohnung genutzt wird. Mit Beginn des ersten Kalenderjahres nach Ablauf von 15 Jahren seit Vertragsabschluss entfällt der Bonusanspruch für das jeweilige Kalenderjahr, wenn die Umlaufrendite am 15. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres bzw. dem darauf folgenden Banktag unter 3 % lag. Die Umlaufrendite ist eine durchschnittliche Rendite festverzinslicher Wertpapiere, die regelmäßig von der Bundesbank ermittelt wird.
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