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BHW Förder maXX

Der Staat spart mit

BHW Förder maXX bietet Ihnen alle Freiheiten mit einem Höchstmaß an Flexibilität. Stellen Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden auf ein festes Fundament - unabhängig von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt.

Von Anfang an haben Sie Anspruch auf ein staatlich gefördertes Baudarlehen zum Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims mit günstigem Darlehenszins - mit Tiefzinsgarantie über die gesamte Laufzeit.

Ihre Vorteile auf einen Blick

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BHW Förder maXX im Test

Forium.de - Ihr Finanzvergleich hat den BHW Förder maXX getestet: "...Durch die staatlichen Zulagen kann man bei der Finanzierung der eigenen vier Wände viel Geld sparen. Neben der Flexibilität ...zeichnet sich das Produkt durch derzeit niedrige Darlehenszinsen aus."

Attraktive Rendite plus staatliche Unterstützung!

Auch wenn Sie bereits Besitzer eines Eigenheims sind, mit BHW Förder maXX können Sie von der staatlichen Förderung profitieren. Brauchen Sie bis zum Rentenbeginn keine Finanzierung, haben Sie Anspruch auf eine attraktive Rendite: 10% jährlicher Bonus*** auf die Einzahlungen und die Zulagen. Dabei bewahren Sie sich maximale Flexibilität.

Sie können bei Rentenbeginn Ihr angesammeltes Bausparguthaben und die staatliche Förderung wie folgt verwenden:

Die Erträge aus BHW Förder maXX sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen.

*Riesterförderung für eine Familie mit zwei Kindern (Laufzeit 32 Jahre/ Kinderzulage Laufzeit 20 und 21 Jahre) bei einer Sparleistung von mind. 4% des jeweiligen Vorjahreseinkommens (inkl. der Förderung).
**Bei Vererbung an den Ehepartner förderunschädlich, wenn das Objekt vom Ehepartner weiter genutzt wird.
***Bei Rentenbeginn und Darlehensverzicht, mind. 8 Jahren Laufzeit, höchstens auf 2.100 EUR jährliche Einzahlung. Nicht bei Vertragsänderungen, Vor- und Zwischenfinanzierungen, Abtretungen und Entnahme Altersvorsorge-Eigenheimbetrag. Mit Beginn des ersten Kalenderjahres nach Ablauf von 15 Jahren seit Vertragsabschluss entfällt der Bonusanspruch für das jeweilige Kalenderjahr, wenn die Umlaufrendite am 15. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres unter 3% lag. Die Umlaufrendite ist eine durchschnittliche Rendite festverzinslicher Wertpapiere, die regelmäßig von der Bundesbank ermittelt wird.
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