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Eigenheim Förderung bei BHW

Die Wohn-Riester-Förderung im Überblick

Verschenken Sie kein Geld und sichern Sie sich mit der BHW Eigenheim Förderung Ihre staatliche Unterstützung. Der Staat fördert Sie und Ihre Familie jährlich mit attraktiven Zulagen. Der Zulagenanspruch ist einkommensunabhängig. Die Sparleistung beträgt lediglich 4% des Vorjahreseinkommens abzüglich der zustehenden Zulagen.

Zulagen** für alle Riesternutzer - einkommensunabhängig
Grundzulage (pro Jahr)154 EUR
Kinderzulage für vor 2008 Geborene (pro Jahr)185 EUR
Kinderzulage für ab 2008 Geborene (pro Jahr)300 EUR
Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige (einmalig)200 EUR
**Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen mindestens 4% des Einkommens des Vorjahres einbezahlt werden, abzüglich der zustehenden Zulagen, maximal 2.100 EUR im Jahr.

Zusätzliche Steuervorteile

Die Sparleistungen sind bis maximal 2.100 EUR als Sonderausgaben absetzbar. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, ergibt sich ein Steuervorteil - Stichwort: Günstigerprüfung.

Berechnungsbeispiele

21-jähriger Berufsstarter
Zulagen
Berufseinsteigerbonus (einmalig)
200 EUR
pro Jahr
154 EUR
10 Jahre
1.754 EUR
20 Jahre
3.280 EUR
Beispiel: Einkommen 15.000 EUR p.a. brutto, Steuervorteil: Gering, Förderquote: Ca. 30%


Familie, zwei Kinder (ein Kind 2008 geboren)
Zulagen
pro Jahr
793 EUR
10 Jahre
7.930 EUR
20 Jahre
15.860 EUR
Beispiel: Einkommen 45.000 EUR p.a. brutto und keinem zweiten Einkommen,
Steuervorteil: Mittel (bis zu 300 EUR ), Förderquote: Ca. 30-40%


Ehepaar, Mitte 40
Zulagen
pro Jahr
308 EUR
10 Jahre
3.080 EUR
20 Jahre
6.160 EUR
Beispiel: Einkommen 60.000 EUR p.a. brutto und 30.000 EUR p.a. brutto,
Steuervorteil: Hoch (bis zu 1.000 EUR ), Förderquote: Ca. 40-50%

Wer hat ein Anrecht auf Riester-Förderung?

Jeder, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt: Arbeitnehmer, Auszubildende, rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker), Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit. Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte (wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben), Landwirte, Beamte, Richter und Berufssoldaten, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie Ehepartner von Begünstigten (mittelbar zulagenberechtigt, nur dann, wenn nicht dauernd getrennt lebend und wenn beide Ehepartner einen eigenen Vertrag abschließen).

Wohn-Riester ist Hartz IV sicher

Um Arbeitslosengeld II zu beziehen muss ein Antragsteller grundsätzlich vorhandenes Vermögen verwerten, bevor der Bezug von Arbeitslosengeld II in Betracht kommt. Hiervon gibt es jedoch einiges Ausnahmen: Riester-geförderte Altersvorsorgevermögen werden bei der Ermittlung des persönlichen Vermögens von der Anrechnung ausgenommen.

Eine ausführliche Übersicht mit weiteren Fragen und Antworten finden Sie hier.

*Riesterförderung für eine Familie mit zwei Kindern (Laufzeit 32 Jahre/ Kinderzulage Laufzeit 20 und 21 Jahre) bei einer Sparleistung von mind. 4% des jeweiligen Vorjahreseinkommens (inkl. der Förderung).
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