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Hier sind Sie: Service » Jahreskontoauszug » FAQ 

BHW Jahreskontoauszug

Häufig gestellte Fragen zum Jahreskontoauszug

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Jahreskontoauszug.

Kontoauszugversand

Wann bekomme ich meinen Kontoauszug?

Der Kontoauszugversand für den Jahreskontoauszug 2009 erfolgt ab dem 11.01.2010 bis voraussichtlich zum 19.02.2010. Ihren Kontoauszug sollten Sie daher bis spätestens Anfang März erhalten haben.
Sollten Sie Ihren Kontoauszug bis zum genannten Termin nicht erhalten haben, informieren Sie uns bitte.


Kann der Kontoauszug nicht schon früher an mich versandt werden?

Die Kontoauszüge werden für alle Kunden vollautomatisch gedruckt und versandt. Ein manueller Eingriff ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis.


Kann ich meine Kontodaten auch anders beauskunften?

Sie haben die Möglichkeit, sich unter www.myBHW.de unabhängig von unseren Geschäftszeiten über Ihre Konten zu informieren. Wenn Sie diese Internetseite aufgerufen haben, erhalten Sie nähere Information und können sich für den Online-Zugang registrieren lassen.
Nach Ihrer Registrierung als myBHW-PostBox-Kunde erhalten Sie die Jahreskontoauszug-Sendung künftig in digitaler Form (erstmals 2011 mit dem Jahreskontoauszug 2010).


Warum ist mein Kontauszug nicht in der myBHW-PostBox?

Sie haben sich noch gar nicht oder erst nach dem 31.12.2009 als myBHW-PostBox-Kunde registriert. Sie erhalten deshalb nach erfolgreicher Anmeldung erstmals in 2011 den Kontoauszug für 2010 in digitaler Form.
Falls Sie sich bis zum 31.12.2009 als myBHW-PostBox-Kunde angemeldet hatten und noch Einzahlungen zum Jahreswechsel geleistet haben, erfolgt die Einstellung in die PostBox evtl. erst ab dem 29.01.2010. Bitte haben Sie dafür Verständnis.


Meine Adresse hat sich geändert. Kann der Kontoauszug gleich an meine neue Adresse gesandt werden?

Wir können eine neue Adresse nur berücksichtigen, wenn Sie uns diese bis zum 05.01.2010 bekanntgegeben haben. Danach läuft der Versand vollautomatisch und ein Eingreifen ist nicht möglich.

Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat, informieren Sie uns bitte. Sie erhalten den Kontoauszug dann an Ihre neue Anschrift. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass dies voraussichtlich erst Ende Februar 2010 nach Abschluss der eigentlichen Versandaktion erfolgen kann.


Kann ich nicht öfters einen Kontoauszug erhalten?

Nach den Allgemeinen Bausparbedingungen schließt die Bausparkasse zum Schluß des Kalenderjahres das Konto ab. In den ersten zwei Monaten des Folgejahres übersenden wir Ihnen den Kontoauszug.
Zwischenkontoauszüge sind nicht vorgesehen. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, sich unter www.myBHW.de über Ihr Konto zu informieren. Wenn Sie diese Internetseite aufgerufen haben, erhalten Sie nähere Information und können sich für den Online-Zugang registrieren lassen.


Ansprechpartner

Wie erreiche ich meinen Berater vor Ort?

Die Adresse und die Telefonnummer des für Sie zuständigen Beratungscenter vor Ort erhalten Sie im Regelfall:
- im Jahreskontoauszug im Bereich "Ihr Ansprechpartner vor Ort"
- im örtlichen Telefonbuch
- auf unserer Internetseite www.bhw.de unter "Kontakt zu BHW" im Unterpunkt "Beratung vor Ort"


Wie kann ich meine Anfragen an die Zentrale in Hameln richten?
  1. Schriftlich an folgende Adresse:
    BHW Bausparkasse AG
    Lubahnstr. 2
    31781 Hameln
  2. Telefonisch unter 0180 4440500 (20 Cent pro Anruf. Die Preise beziehen sich auf Anrufe aus dem dt. Festnetz; Mobilfunktarif max. 60 Cent/Anruf)
  3. per Fax an 05151 18-3001
  4. per eMail an info@bhw.de

Wohnungsbauprämie

Was ist Wohnungsbauprämie?

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat Einzahlungen und Zinsen auf einem Bausparvertrag.


Wie sind die Einkommensgrenzen?

Das zu versteuernde Einkommen darf für Alleinstehende 25.600,-- EUR und bei Verheirateten zusammen 51.200,-- nicht übersteigen.


Wieviel Wohnungsbauprämie bekomme ich?

Die Wohnungsbauprämie ist 8,8 % der maximal förderungsfähigen Beträge (bis 2003 = 10%):
Alleinstehende: für maximal 512,-- EUR = 45,06 EUR
Verheiratete: für maximal 1.024,-- EUR = 90,11 EUR
ACHTUNG: es müssen mindestens 50,-- EUR förderungsfähig sein


Wo finde ich meine Wohnungsbauprämie im Kontoauszug?

Festgesetzte Wohnungsbauprämie wird im Kontoauszug im oberen Abschnitt rechts ausgewiesen. Alle Wohnungsbauprämien bis 2005 werden zusammengefasst. Ab 2006 wird die Wohnungsbauprämie für jedes Jahr einzeln aufgeführt.


Wann wird die Wohnungsbauprämie von der Finanzverwaltung überwiesen?

Die Auszahlung der angesammelten Wohnungsbauprämien an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrages - erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrags. Für Bausparbeiträge, die auf Bausparverträge erst nach wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrags geleistet worden sind, wird die Wohnungsbauprämie bereits nach Bearbeitung des Prämienantrags an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrags - überwiesen. Diese Verträge sind mit „PA“ (Prämienauszahlung) gekennzeichnet.

Für Bausparverträge, die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31.12.2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde, erfolgt die Überweisung der Wohnungsbauprämie an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrags, wenn der Bausparvertrag zugeteilt, die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrags überschritten oder unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist. Für Bausparbeiträge, die auf bereits zugeteilte Bausparverträge bzw. erst nach Ablauf der Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrags geleistet worden sind, wird die Wohnungsbauprämie bereits nach Bearbeitung des Prämienantrags an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrags - überwiesen.


Warum ist keine Wohnungsbauprämie im Kontoauszug gutgeschrieben?
z.B.:
  • der Antrag auf Wohnungsbauprämie liegt uns nicht vor
  • die prämienbegünstigten Aufwendungen betragen weniger als 50,-- EUR
  • die Wohnungsbauprämie ist noch festgesetzt (Voraussetzungen für eine Anforderung liegen noch nicht vor)
  • Ihr Ehegatte hat bereits die volle Wohnungsbauprämie ausgeschöpft
  • bei einer anderen Bausparkasse wurde der Höchstbetrag ausgeschöpft

Wo reiche ich den Antrag auf Wohnungsbauprämie ein?

Die Wohnungsbauprämie beantragen wir für Sie. Eine direkte Abgabe bei Ihrem zuständigen Finanzamt ist nicht zulässig. Unsere Empfehlung: Schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zurück und verwenden Sie dafür den beigefügten Rücksendeumschlag. Oder geben Sie Ihren Antrag direkt bei Ihrem Berater vor Ort ab. Dort wird man Ihnen ggfls. auch weitere Fragen dazu beantworten können.


Ab wann kann ich Wohnungsbauprämie beantragen?

Wohnungsbauprämie können natürliche Personen beantragen, die zum Ende des Sparjahres das 16. Lebensjahr vollendet hatten (Geburtsdatum bis 31.12.1993).


Warum wird die Wohnungsbauprämie auf mehrere Verträge aufgeteilt?

Die Aufteilung der Wohnungsbauprämie bei mehreren Verträgen erfolgt für Sie zum Vorteil. Wenn Sie die Höchstbeträge überschreiten, berücksichtigen wir zuerst Verträge, bei denen die Wohnungsbauprämie sofort ausgezahlt werden kann. Erst danach erfolgt die Verteilung auf die Verträge, wo die Wohnungsbauprämie festgesetzt wird.


Wie lange kann ich Wohnungsbauprämie beantragen?

Die Beantragungsfrist für die Wohnungsbauprämie 2009 endet am 31.12.2011. Grundsätzlich endet sie am Ende des 2. Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt.


Ich mache keine Steuererklärung. Kann ich trotzdem Wohnungsbauprämie beantragen?

Ja, das ist möglich. Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt generell unabhängig davon, ob Sie eine Steuererklärung abgeben oder nicht.


Was ist mit der Neuregelung der Wohnungsbauprämie?

Die Neuregelung gilt für Verträge, die ab 01.01.2009 abgeschlossen wurden. Der Anforderungsgrund "nach Ablauf der gesetzlichen 7-jährigen Bindungsfrist" entfällt. Für die Anforderung der Wohnungsbauprämie muss grundsätzlich eine Auszahlung nach Zuteilung des Vertrages erfolgt sein und ein Verwendungsnachweis dafür eingereicht werden.

Ausnahme: Sie waren als VertragsinhaberIn bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre. Dann ist auf Ihren Antrag die Anforderung und Gutschrift möglich, frühestens jedoch nach Ablauf von 7 Jahren ab Vertragsbeginn und nur für einen Bausparvertrag (unabhängig von der Bausparkasse).


Obwohl ich Wohnungsbauprämie erhalten habe, wurde Abgeltungsteuer abgeführt.

Anders als bei der früheren Kapitalertragsteuer gibt es bei der seit 2009 gültigen Abgeltungsteuer den Befreiungstatbestand der Wohnungsbauprämie nicht mehr. Daher werden für sämtliche Kapitalerträge, die nicht von einem Freistellungsauftrag gedeckt sind, Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an die Finanzbehörden abgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten unter Freistellungsauftrag.


Vermögenswirksame Leistungen/Arbeitnehmersparzulage

Wie viel vermögenswirksame Leistungen bzw. Arbeitnehmersparzulage kann ich erhalten?

Für vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber bzw. der Ihres Ehegatten auf Ihren Bausparvertrag überweist, gewährt der Staat auf einen jährlichen Höchstbetrag von 470,-- EUR eine Arbeitnehmersparzulage von 9 %.


Wer kann VL anlegen?

Jeder Arbeitnehmer (mit einigen wenigen Ausnahmen wie z.B. Entwicklungshelfer, Geschäftsführer einer GmbH)


Welche Einkommensgrenzen muss ich beachten?

Folgende Grenzen sind zu beachten (es gilt das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr):

Alleinstehende Verheiratete
< 17.900,00 EUR < 35.800,00 EUR
=> es kann Arbeitnehmersparzulage beantragt werden
   
17.900,00 - 25.599,99 EUR 35.800,00 - 51.199,99 EUR
=> die VL kann zur Beantragung der Wohnungsbauprämie herangezogen werden.
Bitte auf dem Antrag auf Wohnungsbauprämie im Feld "nachrichtlich vermögenswirksame Leistungen in vollen EURO"die Ankreuzmöglichkeit nutzen.
   
ab 25.600,00 EUR ab 51.200,00 EUR
=> es kann weder Arbeitnehmersparzulage noch Wohnungsbauprämie beantragt werden

Wie erkenne ich, für welches Jahr die VL überwiesen ist?

Der Arbeitgeber gibt bei der Überweisung die Zuordnung zu einem Jahr an. Weicht diese vom Kalenderjahr ab, wird das Jahr im Kontoauszug entsprechend ausgewiesen.


Wo reiche ich die Bescheinigung für die vermögenswirksamen Leistungen ein?

Die Bescheinigung, die Sie zusammen mit dem Jahreskontoauszug erhalten haben, reichen Sie bitte mit Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. einem Antrag auf Arbeitnehmersparzulage bei Ihrem Finanzamt ein. Ob und in welcher Höhe die Arbeitnehmersparzulage festgesetzt wurde, können Sie dann aus Ihrem Einkommensteuerbescheid ersehen.


Welche Angaben sind auf der Bescheinigung?

Grundsätzlich aufgeführt sind die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, die Art der Anlage, die Vertragsnummer und die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen. Bei bestimmten Konstellationen wird zusätzlich das Ende der Sperrfrist und der Institutsschlüssel (1000055) angegeben.


Welche Bedeutung und Auswirkung hat die Anlageart?

Es gibt 2 Möglichkeiten der Anlageart:
"4" = Anlage auf Bausparvertrag
=> es sind alle Angaben auf der Bescheinigung
=> die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablaub der Sperrfrist zugunsten des Bausparvertrages überwiesen

"8" = Anlage zum Wohnungsbau
=> das Ende der Sperrfrist wird nicht angezeigt
=> die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt ermittelt und mit der Steuerrückerstattung ausgezahlt bzw. verrechnet


Warum fehlen die persönlichen Angaben auf der Bescheinigung?

Für die Bausparverträge wurden mehr als 480,-- EUR VL überwiesen. D.h. wir gehen davon aus, dass für mehr als 1 Person VL gezahlt wurden. Deshalb wird eine 2. Bescheinigung versandt, auf der die Daten der weiteren Person eingetragen werden können. Auch diese Bescheinigung ist beim zuständigen Finanzamt mit einzureichen.


Warum habe ich keine Bescheinigung erhalten und was kann ich tun?

Das kann mehrere Gründe haben:

- Sie haben für das Jahr keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten. Deshalb kann keine Bescheinigung erstellt werden.

- der Arbeitgeber hat die VL nicht nach den gesetzlichen Anforderungen überwiesen. Wir haben diese Beträge deshalb als normale Einzahlungen auf Ihrem Vertrag gebucht und auch so in Ihrem Kontoauszug ausgewiesen.
=> bitte informieren Sie uns, damit wir nachträglich eine Korrektur vornehmen können. Sie erhalten dann von uns eine berichtigte Bescheinigung.

- Sie haben sich Ihr Guthaben oder Teile Ihres Guthabens vorzeitig auszahlen lassen. Wenn Sie dies im Jahre 2009 in Anspruch genommen haben, wirkt sich dieses ggfls. prämienschädlich für das Jahr 2009 aus. Sie haben deshalb keine Bescheinigung erhalten oder eine mit nur noch anteiligen vermögenswirksamen Leistungen.

- Ihr Vertrag wurde in 2009 prämienschädlich abgerechnet, d.h. Sie haben vorzeitig (vor Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist) über das Guthaben verfügt.


Freistellungsauftrag

Was ist allgemein zum Freitstellungsauftrag wichtig?

Durch einen Freistellungsauftrag können Sie sich von der Abgeltungsteuer auf Ihre Guthabenzinsen befreien lassen. Die Höhe sämtlicher erteilter Freistellungsaufträge ist begrenzt auf:

Alleinstehende 801,-- EUR
Verheiratete 1.602,-- EUR


Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?

Den dafür erforderlichen Vordruck können Sie entweder
- von Ihrem Berater erhalten oder
- im Internet unter www.bhw.de und dort im Reiter "Service" unter Formularcenter oder
- im Internet unter www.mybhw.de und dort Menüpunkt "Service" unter "Freistellungsaufträge"


Warum wurde Abgeltungsteuer abgeführt?

Grundsätzlich wird Abgeltungsteuer nur dann abgeführt, wenn Sie die Zinserträge nicht oder nicht ausreichend freigestellt haben. In welcher Höhe Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilt haben, können Sie auf Ihrem Kontoauszug im obigen Abschnitt rechts ersehen.


Was für Abzüge werden vorgenommen?

Abgezogen bzw. auf dem Bausparkonto belastet werden 25 % der Zinsgutschriften sowie darauf 5,5 % als Solidaritätszuschlag und ggf.Kirchensteuer.


Warum wurde keine Abgeltungsteuer abgeführt?

Das kann mehrere Gründe haben:

  • es lag ein ausreichender Freistellungsauftrag vor
  • Sie haben uns eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) eingereicht
  • Sie sind Steuerausländer, d.h. Sie versteuern Ihr Einkommen nicht in Deutschland und haben uns eine
    entsprechende schriftliche Erklärung eingereicht


Warum steht im Kontoauszug als Freistellungsbetrag „0”?

Das kann mehrere Gründe haben. Z.B.:

  • Sie haben uns keinen Freistellungsauftrag erteilt
  • aufgrund Ihrer Eheschließung wurde Ihr bisheriger Freistellungsauftrag ungültig
  • der Gültigkeitszeitraum des Freistellungsauftrages ist abgelaufen

Gilt der Freistellungsauftrag auch für den Vertrag meines Ehegatten?

Nein, da Freistellungsaufträge immer nur für eine Vertragsnummer mit den dazugehörenden Konten gelten.


Was ist mit dem Freistellungsauftrag, wenn mein letzter Vertrag abgerechnet ist?

Der Freistellungsauftrag wird nicht sofort ungültig. Erst mit Beginn des nächsten Kalenderjahres können Sie den Freistellungsbetrag wieder bei einer anderen Anlage angeben.


Allgemeine Vertragsübersicht

Was ist in der Übersicht enthalten?

Die Übersicht beinhaltet die für einen Darlehensvertrag gezahlten Zinsen und Gebühren bzw. die für einen Sparvertrag gutgeschriebenen Zinsen sowie ggfls. abgeführte Abgeltungsteuer/Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer.


Wozu kann ich die Übersicht verwenden?

Die Allgemeine Vertragsübersicht ist abtrennbar. Sie können sie als Nachweis für das Finanzamt bei Geltendmachung von Beiträgen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwenden.
Dieser Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist an keine Form gebunden.


Welche Darlehenszinsen und Gebühren werden in der Allgemeinen Übersicht ausgewiesen?

Generell: Es sind nur die bezahlten Zinsen und Gebühren bescheinigt.


Warum sind die bezahlten Darlehenszinsen und Gebühren des außerkollektiven Darlehens lt. Allgemeiner Vertragsübersicht nicht identisch mit den in 2009 im Konto belasteten Zinsen und Gebühren?

Auch hier gilt generell: Es sind nur die bezahlten Zinsen und Gebühren bescheinigt.


Steuerbescheinigung

Warum erhalte ich eine Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG; mit der Abgeltungsteuer ist doch alles "abgegolten"?

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Steuerbescheinigung nur auf Verlangen der Kunden zu erstellen. Wir versenden diese Bescheinigung aber unaufgefordert an alle Kunden mit Abgeltungsteuer. Die Bescheinigungen können z.B. Kunden benötigen, bei denen für die Kapitalerträge Abgeltungsteuer abgeführt wurde, aber die Kundin/der Kunde
- sich gegenüber BHW nicht zur Kirchensteuer geäussert hat, aber kirchensteuerpflichtig ist oder
- nicht oder mit einem niedrigeren Steuersatz als 25 % besteuert wird
und nun die Kirchensteuerabführung bzw. die Versteuerung der Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung regeln will.
In diesem Fall ist die Steuerbescheinigung der Einkommensteuererklärung 2009 beizufügen.


Warum habe ich keine Steuerbescheinigung erhalten?

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Steuerbescheinigung nur "auf Verlangen des Kunden" zu erstellen. BHW verschickt die Bescheinigung aber unaufgefordert an alle Kunden mit Abgeltungsteuer.


Wo ist die abtrennbare Steuerbescheinigung § 45a EStG unterhalb des Kontoauszuges geblieben?

Diese Steuerbescheinigung ist jetzt kundenbezogen zu erstellen und kann deshalb nicht mehr für den Einzelvertrag ausgestellt werden. Stattdessen erstellen wir jetzt an dieser Stelle eine Allgemeine Übersicht über die für einen Darlehensvertrag gezahlten Zinsen und Gebühren bzw. über die für einen Sparvertrag gutgeschriebenen Zinsen, abgeführte Kapitalertragsteuer. etc... Diese Übersicht können Sie verwenden als Nachweis für das Finanzamt bei der Geltendmachung von Beiträgen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist an keine Form gebunden.


Jahresbescheinigung über Kapitalerträge

Warum erhalte ich keine Jahresbescheinigung nach § 24 EStG mehr?

Die Bescheinigung ist mit Einführung der Abgeltungsteuer entfallen. Stattdessen erhalten Sie jetzt die Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG, sofern Abgeltungsteuer abgeführt wurde.


Gebühren

Warum wurde auf meinem Vertrag eine Abschlussgebühr belastet?

Bei Abschluss eines Bausparvertrages bzw. der Erhöhung der Bausparsumme fällt generell eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,00 % (bzw. 1,6 % im Tarif 2003) der Bausparsumme an. Diese Gebühr wird auf dem Bausparkonto belastet. Sie kann entweder mit den laufenden Einzahlungen beglichen werden oder in einer Summe eingezahlt werden.


Warum ist eine weitere Abschlussgebühr auf meinem Bausparvertrag gebucht?

Bei einem Bausparvertrag im Tarif Förder maXX wird die Abschlussgebühr in gleichmässigen Anteilen verteilt über 5 Jahre belastet.
Beispiel: Vertragsbeginn 25.11.2008, 20.000 EUR Bausparsumme = 200,00 EUR Abschlussgebühr-Gesamt / = 40,00 EUR Jahresanteil

--> 1. Belastung bei Abschluss: 40,00 EUR am 25.11.2008
--> 2. Belastung am Monatsende ein Jahr nach Belastung des 1. Anteils: 40,00 EUR am 30.11.2009
--> 3., 4. Belastung .....
--> 5. Belastung am Monatsende ein Jahr nach Belastung des 5. Anteils: 40,00 EUR am 30.11.2012


Warum wurde auf dem Bausparvertrag "Servicepaket" belastet?

Bei Abschluss eines Bausparvertrages BHW Dispo maXX ab dem 13.07.2009 erhalten alle BausparerInnen automatisch ein Servicepaket. Dieses beinhaltet die Entgelte für Vertragsteilungen, Zusammenlegungen, Ermäßigungen und Vertragsübertragungen. BHW berechnet für das Servicepaket bei BausparernInnen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, nur während der Sparphase 12 EUR p.a.. Bei Abschluss im lfd. Jahr wird die Servicepauschale anteilig pro Quartal berechnet. Die genannten Vertragsänderungen sind damit kostenfrei.


Warum wird eine Gebühr für die Kundenzeitschrift belastet?

Der Versand unserer Kundenzeitschrift "Wohnen" erfolgt 4 x im Jahr (jeweils zur Mitte eines Quartals). Hierfür wird eine Versandkostenpauschale von 0,74 EUR je Zeitung (= 2,96 EUR jährlich) einem Ihrer Konten belastet. Die Zeitschrift selbst ist für Sie kostenlos.
Mit der Ausgabe 3 / 2009 beträgt der Versandkostenanteil nun 0,95 EUR.


Warum wurde im Dezember 2009 eine Gebühr für die Kundenzeitschrift von 0,42 EUR belastet?

Mit der Ausgabe 3 / 2009 von Wohnen hat sich einiges getan:"Das Magazin für Bauen, Einrichten, & Lebensart" bietet noch mehr Tipps, noch mehr Nutzwert und noch mehr Seiten. Nicht zuletzt der größere Umfang und das höhere Gewicht erfordern eine moderate Erhöhung der Bezugspauschale. Der Versandkostenanteil beträgt ab Ausgabe 3 / 2009 (August) nun 0,95 EUR.
Für die Ausgabe 3 und 4 (November) beträgt der zusätzliche Kostenanteil je Ausgabe 21 cent, also für 2 Ausgaben 0,42 Euro.


Buchungen

Was ist mit den Einzahlungen zum Jahreswechsel?

Einzahlungen aus 2009, die uns bis zum 05.01.2010 erreichen, werden im Kontoauszug 2009 ausgewiesen.
Für die Bewertung zum Stichtag 31.12.2009 gilt das Zuflussprinzip. Nur Beträge, die spätestens am 31.12.2009 bei uns eingegangen sind, können bei der entsprechenden Berechnung der Saldensumme berücksichtigt werden.
Für die Einzahlungen zur Erlangung der Wohnungsbaupärmie gilt das Abflussprinzip. Zahlungen müssen bis zum 31.12.2009 aus dem Vermögen (des Kunden) abgeflossen sein. Wenn uns Zahlungen aus 2009 erst in 2010 (bis 05.01.2010) erreichen, können diese noch als prämienbegünstigte Aufwendungen für 2009 geltend gemacht werden.


Riesterförderung

Was bedeutet der Satz "Ethische, soziale und ökologische Belange wurden bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge nicht berücksichtigt" auf dem Kontoauszug?

Altersvorsorgeverträge sind nur dann förderungswürdig, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, die im Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) festgelegt sind. Unter anderem gehört zu den verbindlichen Kriterien die "ökologische Berichtspflicht" der Anbieter, in der sie darüber informieren müssen, ob und wie sie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigen. Mit dem Zusatz auf dem Kontoauszug kommen wir dieser Berichtspflicht nach.


Was sind die Bescheinigungen nach § 10a EStG?

Sie können im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Die Bescheinigung nach § 10a EStG muss der Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob sich die Altersvorsorgebeiträge für Sie steuermindernd auswirken (sog. Günstigerprüfung).
Diese Bescheinigung erhalten Sie mit separater Post Mitte Mai.


Was sind die Bescheinigungen nach § 92 EStG?

Die Bescheinigung nach § 92 EStG ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Diese gibt Auskunft über den Stand des Altersvorsorgevertrages und enthält folgende Informationen:

  • geleistete Altersvorsorgebeiträge im abgelaufenen Beitragsjahr
  • Summe der insgesamt gutgeschriebenen Zulagen bis zum 31.12. Vorjahr
  • Summe der insgesamt geleisteten Altersvorsorgebeiträge bis zum 31.12. Vorjahr
  • Stand des Altersvorsorgevermögens zum 31.12. Vorjahr
  • Diese Bescheinigung erhalten Sie mit separater Post Mitte Mai.

Bitte beachten Sie auch unsere eine einfache, selbsterklärende Übersicht zum Jahrskontoauszug.

 



Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Jahreskontoauszug?
Ihr Berater hilft Ihnen gern weiter.



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