BHW Jahreskontoauszug
Häufig gestellte Fragen zum Jahreskontoauszug
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Jahreskontoauszug.
Kontoauszugversand
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Wann bekomme ich meinen Kontoauszug? |
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Der Kontoauszugversand für den Jahreskontoauszug 2011 erfolgt ab dem 10.01.2012 bis voraussichtlich zum 10.02.2012. Ihren Kontoauszug sollten Sie daher bis spätestens Ende Februar erhalten haben. |
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Kann der Kontoauszug nicht schon früher an mich versandt werden? |
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Die Kontoauszüge werden für alle Kunden vollautomatisch gedruckt und versandt. Ein manueller Eingriff ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis. |
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Kann ich meine Kontodaten auch anders beauskunften? |
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Ja. Sie haben die Möglichkeit, sich unter www.myBHW.de unabhängig von unseren Geschäftszeiten über Ihre Konten zu informieren. Wenn Sie diese Internetseite aufgerufen haben, erhalten Sie nähere Information und können sich für den Online-Zugang registrieren. |
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Ab wann ist mein Kontauszug für in meiner myBHW PostBox abrufbar? |
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Wenn Sie sich bis zum 31.12.2011 als myBHW-PostBox-Kunde angemeldet haben, ist der Abruf des Jahreskontoauszuges ab 08.01.2012 möglich. Wenn noch Einzahlungen zum Jahresende geleistet wurden, erfolgt die Einstellung in die PostBox ab dem 27.01.2012. |
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Warum ist in meiner myBHW-PostBox noch kein Kontoauszug abrufbar? |
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Wenn Sie ab dem 08.01.2012 trotz Anmeldung als myBHW-PostBox-Kunde keinen Kontoauszug abrufen können,
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Meine Adresse hat sich geändert. Kann der Kontoauszug gleich an meine neue Adresse gesandt werden? |
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Wir können eine neue Adresse nur berücksichtigen, wenn Sie uns diese bis zum 04.01.2012 bekanntgegeben haben. Danach läuft der Versand vollautomatisch und ein Eingreifen ist nicht möglich. Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat, informieren Sie uns bitte. Sie erhalten den Kontoauszug dann an Ihre neue Anschrift. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass dies voraussichtlich erst im Februar 2012 nach Abschluss der eigentlichen Versandaktion erfolgen kann. |
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Kann ich nicht öfters einen Kontoauszug erhalten? |
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Nach den Allgemeinen Bausparbedingungen schließt die Bausparkasse zum Schluß des Kalenderjahres das Konto ab. In den ersten zwei Monaten des Folgejahres übersenden wir Ihnen den Kontoauszug. |
Ansprechpartner
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Wie erreiche ich meinen Berater vor Ort? |
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Die Adresse und die Telefonnummer des für Sie zuständigen Beratungscenters vor Ort erhalten Sie im Regelfall: |
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Wie kann ich meine Anfragen an die Zentrale in Hameln richten? |
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Gebühren
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Warum wurde auf meinem Bausparvertrag eine Abschlussgebühr belastet? |
Bei Abschluss eines Bausparvertrages bzw. der Erhöhung der Bausparsumme fällt generell eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,00 % (bzw. 1,6 % je nach Tarif) der Bausparsumme an. Diese Gebühr wird auf dem Bausparkonto belastet. Sie kann entweder mit den laufenden Einzahlungen beglichen werden oder in einer Summe eingezahlt werden. |
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Warum ist eine weitere Abschlussgebühr auf meinem BHW Förder maXX Bausparvertrag gebucht? |
Bei einem Bausparvertrag im Tarif Förder maXX wird die Abschlussgebühr in gleichmäßigen Anteilen verteilt über 5 Jahre belastet. --> 1. Belastung bei Abschluss: 40,00 EUR am 25.11.2010 |
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Warum wurde auf dem Bausparvertrag "Servicepaket" belastet? |
Bei Abschluss eines Bausparvertrages BHW Dispo maXX ab dem 13.07.2009 und BHW V3 Plus ab 01.06.2011 erhalten Sie automatisch ein Servicepaket, welches die Entgelte für Vertragsteilungen, Zusammenlegungen, Ermässigungen und Vertragsübertragungen enthält. BHW berechnet für das Servicepaket nur während der Sparphase 12 EUR p. a. Bei Abschluss im laufenden Jahr wird ein Servicepaket anteilig pro Quartal berechnet. Die genannten Vertragsänderungen sind damit kostenfrei. Im Tarif BHW Dispo maXX ist das Servicepaket für Bausparer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei. |
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Warum wird eine Gebühr für die Kundenzeitschrift belastet? |
Der Versand unserer Kundenzeitschrift "Wohnen" erfolgt 4 x im Jahr (jeweils zur Mitte eines Quartals). Hierfür wird eine Versandkostenpauschale von 0,95 EUR je Zeitung (= 3,80 EUR jährlich) einem Ihrer Konten belastet. Die Zeitschrift selbst ist für Sie kostenlos. |
Wohnungsbauprämie
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Was ist Wohnungsbauprämie? |
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Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat Einzahlungen und Zinsen auf einem Bausparvertrag. |
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Wird die Wohnungsbauprämie auch für einen Darlehensvertrag gewährt? |
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Nein. Die Wohnungsbauprämie wird nur für Einzahlungen auf einem Bausparvertrag gewährt. |
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Wie sind die Einkommensgrenzen? |
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Das zu versteuernde Einkommen für das Jahr der Beantragung darf für Alleinstehende 25.600 EUR und bei Verheirateten zusammen 51.200 EUR nicht übersteigen. |
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Wieviel Wohnungsbauprämie bekomme ich? |
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Die Wohnungsbauprämie ist 8,8 % der jährlich maximal förderungsfähigen Beträge (bis 2003 = 10%): |
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Wo finde ich meine Wohnungsbauprämie im Kontoauszug? |
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Die festgesetzte Wohnungsbauprämie wird im Kontoauszug im oberen Abschnitt rechts ausgewiesen. Alle Wohnungsbauprämien bis 2007 werden zusammengefasst. Ab 2008 wird die Wohnungsbauprämie für jedes Jahr einzeln aufgeführt. |
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Wann wird die Wohnungsbauprämie von der Finanzverwaltung überwiesen? |
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Die Auszahlung der angesammelten Wohnungsbauprämien an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrages - erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages. Für Bausparbeiträge, die auf Bausparverträge erst nach wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages geleistet worden sind, wird die Wohnungsbauprämie bereits nach Bearbeitung des Prämienantrages an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrags - überwiesen. Diese Verträge sind auf dem Wohnungsbauprämienantrag mit „PA“ (Prämienauszahlung) gekennzeichnet. Für Bausparverträge, die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31.12.2008 mindestens ein Beitrag
in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde, erfolgt die Überweisung der Wohnungsbauprämie an die Bausparkasse - zugunsten
Ihres Bausparvertrages, wenn |
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Warum ist keine Wohnungsbauprämie im Kontoauszug gutgeschrieben? |
z.B.:
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Warum habe ich keinen Wohnungsbauprämien-Antrag erhalten? |
Das kann verschiedene Gründe haben, z.B.:
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Wo reiche ich den Antrag auf Wohnungsbauprämie ein? |
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Die Wohnungsbauprämie beantragen wir für Sie. Eine direkte Abgabe bei Ihrem zuständigen Finanzamt ist nicht zulässig. Unsere Empfehlung: Schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zurück und verwenden Sie dafür den beigefügten Rücksendeumschlag. Oder geben Sie Ihren Antrag direkt bei Ihrem Berater vor Ort ab. Dort wird man Ihnen auch weitere Fragen dazu beantworten können. |
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Ab welchem Alter kann ich Wohnungsbauprämie beantragen? |
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Wohnungsbauprämie können natürliche Personen beantragen, die zum Ende des Sparjahres das 16. Lebensjahr vollendet hatten (Geburtsdatum vor dem 02.01.1996 für die Beantragung der Wohnungsbauprämie 2011). |
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Warum wird die Wohnungsbauprämie auf mehrere Verträge aufgeteilt? |
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Die Aufteilung der Wohnungsbauprämie bei mehreren Verträgen erfolgt für Sie zum Vorteil. Wenn Sie die Höchstbeträge überschreiten, berücksichtigen wir zuerst Verträge, bei denen die Wohnungsbauprämie sofort ausgezahlt werden kann. Erst danach erfolgt die Verteilung auf die Verträge, bei denen die Wohnungsbauprämie festgesetzt wird. |
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Wie lange kann ich Wohnungsbauprämie beantragen? |
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Die Beantragungsfrist für die Wohnungsbauprämie 2011 endet am 31.12.2013. Grundsätzlich endet sie am Ende des 2. Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt. Daher können Sie einen Wohnungsbauprämienantrag für 2010 auch noch bis zum 31.12.2012 einreichen. |
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Ich mache keine Steuererklärung. Kann ich trotzdem Wohnungsbauprämie beantragen? |
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Ja, das ist möglich. Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt generell unabhängig davon, ob Sie eine Steuererklärung abgeben oder nicht. |
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Was ist mit der Neuregelung der Wohnungsbauprämie? |
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Die Neuregelung gilt für Verträge, die ab 01.01.2009 abgeschlossen wurden. Der Anforderungsgrund "nach Ablauf der gesetzlichen 7-jährigen Bindungsfrist" entfällt. Für die Anforderung der Wohnungsbauprämie
muss grundsätzlich eine Auszahlung nach Zuteilung des Vertrages erfolgt sein und ein Verwendungsnachweis dafür eingereicht werden.
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Warum sind die Aufwendungen für 2011 reduziert um Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer? |
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Diese Regelung galt auch bereits für die Belastung von Zinsabschlag (bis 2008). Wir richten uns dabei nach Nr. 3 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (aus 2002). |
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Warum fehlt die Angabe des Finanzamtes auf dem Antrag? |
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Die Angabe des Finanzamtes ist nicht mehr notwendig. |
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Was ist mit der Angabe der Identifikationsnummer? |
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Die Angabe der Identifikationsnummer des Antragstellers sowie ggf. des Ehegatten ist neu auf dem Antrag. Diese Daten sind von Ihnen auf jeden Fall in den Ergänzungsfeldern einzutragen. |
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Wo finde ich meine Identifikationsnummer? |
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Ihre Identifikationsnummer finden Sie u. a. in Ihrem Einkommensteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Informationsschreiben Ihres Finanzamts. Haben Sie Ihre Identifikationsnummer noch nicht erhalten oder diese nicht griffbereit, dann können Sie sich die Identifiaktionsnummer
mitteilen lassen. |
Vermögenswirksame Leistungen/Arbeitnehmersparzulage
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Wie viel vermögenswirksame Leistungen bzw. Arbeitnehmersparzulage kann ich erhalten? |
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Für vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber bzw. der Ihres Ehegatten auf Ihren Bausparvertrag überweist, gewährt der Staat auf einen jährlichen Höchstbetrag von 470 EUR eine Arbeitnehmersparzulage von 9 %. |
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Kann ich vermögenswirksame Leistungen auch zur Tilgung eines Bauspardarlehens verwenden? |
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Ja, das ist möglich. Auch für diese Zahlungen können Sie dann die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. |
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Wer kann VL anlegen? |
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Jeder Arbeitnehmer (mit einigen wenigen Ausnahmen wie z.B. Entwicklungshelfer, Geschäftsführer einer GmbH) |
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Welche Einkommensgrenzen muss ich beachten? | ||||||||||||||||||
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Folgende Grenzen sind zu beachten (es gilt das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr):
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Wie erkenne ich, für welches Jahr die VL überwiesen ist? |
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Der Arbeitgeber gibt bei der Überweisung die Zuordnung zu einem Jahr an. Weicht diese vom Kalenderjahr ab, wird das Jahr im Kontoauszug entsprechend ausgewiesen. |
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Wo reiche ich die Bescheinigung für die vermögenswirksamen Leistungen ein? |
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Die Bescheinigung, die Sie zusammen mit dem Jahreskontoauszug erhalten haben, reichen Sie bitte mit Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. einem Antrag auf Arbeitnehmersparzulage bei Ihrem Finanzamt ein. Ob und in welcher Höhe die Arbeitnehmersparzulage festgesetzt wurde, können Sie dann aus Ihrem Einkommensteuerbescheid ersehen. |
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Welche Angaben sind auf der Bescheinigung? |
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Grundsätzlich aufgeführt sind die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, die Art der Anlage, die Vertragsnummer und die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen. Bei bestimmten Konstellationen wird zusätzlich das Ende der Sperrfrist und der Institutsschlüssel (1000055) angegeben. |
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Welche Bedeutung und Auswirkung hat die Anlageart? |
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Es gibt 2 Möglichkeiten der Anlageart: "8" = Anlage zum Wohnungsbau |
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Warum fehlen die persönlichen Angaben auf der Bescheinigung? |
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Für die Bausparverträge wurden mehr als 480 EUR VL überwiesen. D.h. wir gehen davon aus, dass für mehr als 1 Person VL gezahlt wurden. Deshalb wird eine 2. Bescheinigung versandt, auf der die Daten der weiteren Person eingetragen werden können. Auch diese Bescheinigung ist beim zuständigen Finanzamt mit einzureichen. |
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Warum habe ich keine Bescheinigung erhalten und was kann ich tun? |
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Das kann mehrere Gründe haben: - Sie haben für das Jahr keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten. Deshalb kann keine Bescheinigung erstellt werden. - der Arbeitgeber hat die VL nicht nach den gesetzlichen Anforderungen überwiesen. Wir haben diese Beträge deshalb als normale Einzahlungen auf Ihrem Vertrag gebucht und auch so in Ihrem Kontoauszug ausgewiesen. - Sie haben sich Ihr Guthaben oder Teile Ihres Guthabens vorzeitig auszahlen lassen. Wenn Sie dies im Jahre 2011 in Anspruch genommen haben, wirkt sich dieses ggf. prämienschädlich für das Jahr 2011 aus. Sie haben deshalb keine Bescheinigung erhalten oder eine mit nur noch anteiligen vermögenswirksamen Leistungen. - Ihr Vertrag wurde in 2011 prämienschädlich abgerechnet, d.h. Sie haben vorzeitig (vor Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist) über das Guthaben verfügt. - Ihr Vertrag ist prämienschädlich abgetreten / zediert. |
Abgeltungsteuer
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Warum wurde Kapitalertragsteuer abgeführt? |
Grundsätzlich wird Kapitalertragsteuer nur dann abgeführt, wenn die Kapitalerträge (z. B. Guthabenzinsen, Bonus) nicht oder nicht ausreichend freigestellt wurden. In welcher Höhe uns ein Freistellungsauftrag erteilt wurde oder ob uns eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, weisen wir im Kontoauszug oben rechts im Übersichtsbereich aus. |
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Warum wurde Kapitalertragsteuer abgeführt, ich bekomme doch Wohnungsbauprämie? |
Mit Einführung der Abgeltungsteuer am 01.01.2009 gibt es die Befreiung der Abführung durch die Wohnungsbauprämie nicht mehr. Hierüber haben wir unsere Kunden im Kontoauszug für 2008, der Anfang 2009 versandt wurde, informiert: "Seit 01.01.2009 entfällt die Zinsabschlagsteuer von 30 % und wird durch die Abgeltungsteuer von 25 % ersetzt. Kapitaleinkünfte können seit 01.01.09 nur durch den Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung von der Abgeltungsteuer befreit werden." |
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Was für Abzüge werden vorgenommen? |
Abgezogen bzw. auf dem Konto belastet werden: |
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Warum wird Abgeltungsteuer belastet, aber Kapitalertragsteuer abgeführt? |
Die Versteuerung von Kapitalerträgen unterliegt der Einkommensteuer. Dies erfolgt - wie der Name bereits besagt - als Kapitalertragsteuer. Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer. |
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Wie kann ich die Abführung der Kapitalertragsteuer vermeiden? |
Für die Befreiung von der Abgeltungsteuer gibt es mehrere Möglichkeiten durch Einreichung: |
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Warum wurde keine Kapitalertragsteuer abgeführt? |
Das kann mehrere Gründe haben: |
Freistellungsauftrag
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Was ist allgemein zum Freistellungsauftrag wichtig? |
Durch einen Freistellungsauftrag können Sie sich von der Kapitalerstragsteuer auf die Kapitalerträge (z. B. Guthabenzinsen, Bonus) befreien lassen. Die Höhe sämtlicher erteilter Freistellungsaufträge ist begrenzt auf: Alleinstehende 801 EUR |
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Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen? |
Den dafür erforderlichen Vordruck können Sie entweder Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2011 ist zur Erteilung und/oder Änderung von Freistellungsaufträgen die Angabe der 11-stelligen Identifikationsnummer erforderlich. |
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Kann ich einen Freistellungsauftrag auch rückwirkend erteilen? |
Nein, das ist nicht möglich. Bitte reichen Sie uns daher einen neuen Freistellungsauftrag oder eine Änderung frühzeitig ein. |
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Gilt der Freistellungsauftrag auch für den Vertrag meines Ehegatten? |
Nein. Ein Freistellungsauftrag gilt immer nur für eine Vertragsnummer mit den dazugehörigen Konten. |
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Was ist mit dem Freistellungsauftrag, wenn mein letzter Vertrag abgerechnet ist? |
Der Freistellungsauftrag wird nicht sofort ungültig. Erst mit Beginn des nächsten Kalenderjahres können Sie den Freistellungsbetrag wieder bei einer anderen Anlage angeben. |
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)
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Was ist allgemein zur NV-Bescheinigung wichtig? |
Durch eine NV-Bescheinigung können Sie sich von der Kapitalertragsteuer auf Ihre Kapitalerträge (z. B. Guthabenzinsen, Bonus) befreien lassen. Mit der NV-Bescheinigung erübrigt sich ein Freistellungsauftrag. |
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Wie kann ich eine NV-Bescheinigung erteilen? |
Eine NV-Bescheinigung müssen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Sie kann dann für maximal drei Jahre ausgestellt werden. |
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Gilt die NV-Bescheinigung auch für den Vertrag des Ehegatten? |
Ja. Wenn die NV-Bescheinigung für beide Ehegatten ausgestellt wurde, gilt diese auch für die Vertragsnummer Ihres Ehegatten. Damit die NV-Bescheinigung auch dort erfasst werden kann, notieren Sie bitte alle beteiligten Vertragsnummern auf einer einzureichenden NV-Bescheinigung. |
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Was ist mit der NV-Bescheinigung, wenn der letzte Vertrag abgerechnet ist? |
Die NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt für den Kunden ausgestellt. Sie endet damit erst zum Ablaufdatum oder wenn Sie die Bescheinigung von uns zurückfordern. |
Freistellungsauftrag / NV-Bescheinigung im Kontoauszug
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Warum steht im Kontoauszug als Freistellungsbetrag "0"? |
Das kann mehrere Gründe haben. Z. B.: |
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Warum steht im Kontoauszug sowohl ein Freistellungsauftrag als auch eine NV-Bescheinigung? |
Das ist dann der Fall, wenn die Befreiung von der Abgeltungsteuer im Kontojahr (hier 2011) abweichend ist von der für das Folgejahr geltenden Befreiung (hier 2012). |
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Warum wird mein Freistellungsauftrag nicht im Kontoauszug ausgewiesen? |
Wenn für Sie für das Jahr 2011 sowohl ein Freistellungsauftrag als auch eine NV-Bescheinigung vorliegt, wird nur die NV-Bescheinigung ausgewiesen. Diese hat Vorrang vor einem Freistellungsauftrag und ist auch in der Höhe nicht begrenzt. |
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Warum wird meine NV-Bescheinigung nicht ausgewiesen, ich habe doch eine eingereicht? |
Das kann z.B. daran liegen, dass der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist. |
Steuerbescheinigung
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Warum erhalte ich eine Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG; mit der Abgeltungsteuer ist doch alles "abgegolten"? |
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Steuerbescheinigung nur auf Verlangen der Kunden zu erstellen. Wir versenden diese Bescheinigung aber unaufgefordert an alle Kunden mit Abgeltungsteuer. Die Bescheinigungen können Sie z. B. benötigen, wenn für Ihre Kapitalerträge Abgeltungsteuer abgeführt wurde, aber Sie |
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Warum habe ich keine Steuerbescheinigung erhalten? |
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Steuerbescheinigung nur "auf Verlangen des Kunden" zu erstellen. BHW verschickt die Bescheinigung aber unaufgefordert an alle Kunden mit Abgeltungsteuer. |
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Was muss ich tun, wenn ich eine Steuerbescheinigung benötige, obwohl keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde? |
Wenn Sie eine Steuerbescheinigung benötigen, obwohl keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde, informieren Sie uns bitte; wir schicken Ihnen dann Ihre Steuerbescheinigung zu. |
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Wird ein "Wohnriester-Vertrag" in der Steuerbescheinigung berücksichtigt? |
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Verträge im Tarif BHW Förder maXX sind grundsätzlich von der Abgeltungsteuer befreit und sind damit nicht im Rahmen der Steuerbescheinigung zu berücksichtigen. Bis zum Eintritt in die Auszahlungsphase sind die Beiträge somit steuerfrei, in der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente versteuert. |
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Wo ist die abtrennbare Steuerbescheinigung § 45a EStG unterhalb des Kontoauszuges geblieben? |
Dies Steuerbescheinigung ist ab 2009 kundenbezogen zu erstellen und kann deshalb nicht mehr für den Einzelvertrag ausgestellt werden. Stattdessen erstellen wir jetzt an dieser Stelle eine Allgemeine Übersicht über die für einen Darlehensvertrag bezahlten Zinsen und Gebühren bzw. über die für einen Sparvertrag gutgeschriebenen Kapitalerträge, abgeführte Kapitalertragsteuer etc.
Diese Übersicht können Sie verwenden als Nachweis für das Finanzamt bei der Geltendmachung von Beiträgen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist an keine Form gebunden. |
Jahresbescheinigung über Kapitalerträge
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Warum erhalte ich keine Jahresbescheinigung nach § 24 EStG mehr? |
Die Bescheinigung ist mit Einführung der Abgeltungsteuer am 01.01.2009 entfallen. Stattdessen erhalten Sie jetzt die Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG, sofern Abgeltungsteuer belastet wurde. |
Allgemeine Vertragsübersicht
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Was ist in der Übersicht enthalten? |
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Die Übersicht beinhaltet die für einen Darlehensvertrag bezahlten Zinsen und Gebühren bzw. die für einen Sparvertrag gutgeschriebenen Kapitalerträge (z. B. Guthabenzinsen, Bonus) sowie abgeführte Kapitalerstragsteuer/Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer. |
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Wozu kann ich die Übersicht verwenden? |
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Sie können die Allgemeine Vertragsübersicht als Nachweis für das Finanzamt bei Geltendmachung von Beiträgen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwenden. |
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Welche Darlehenszinsen und Gebühren werden in der Allgemeinen Übersicht ausgewiesen? |
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Generell: Es sind nur die bezahlten Zinsen und Gebühren bescheinigt. |
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Warum sind die bezahlten Darlehenszinsen und Gebühren des außerkollektiven Darlehens lt. Allgemeiner Vertragsübersicht nicht identisch mit den in 2011 im Konto belasteten Zinsen und Gebühren? |
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Auch hier gilt generell: Es sind nur die bezahlten Zinsen und Gebühren bescheinigt. Hinweis: Für eine Tilgungshypothek gezahlte Risikolebensversicherungsbeiträge werden als bezahlte Gebühr bescheinigt. |
Buchungen
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Was ist mit den Einzahlungen zum Jahreswechsel? |
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Einzahlungen aus 2011, die uns bis zum 03.01.2012 erreicht haben, werden im Kontoauszug 2011 ausgewiesen. |
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Was bedeutet „Sollzinsen”? |
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Im Deutschen Recht (BGB) wurde der Begriff „Sollzinssatz” im Zuge der Umsetzung der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in 2010 eingeführt. Der Begriff „Sollzinssatz” ist gleichbedeutend mit „Darlehenszinsen bzw. Nominalzinssatz”. Die Grundlage/Berechnung bleibt unverändert. |
Riesterförderung
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Was bedeutet der Satz "Ethische, soziale und ökologische Belange wurden bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge nicht berücksichtigt" auf dem Kontoauszug? |
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Altersvorsorgeverträge sind nur dann förderungswürdig, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, die im Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) festgelegt sind. Unter anderem gehört zu den verbindlichen Kriterien die "ökologische Berichtspflicht" der Anbieter, in der sie darüber informieren müssen, ob und wie sie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigen. Mit dem Zusatz auf dem Kontoauszug kommen wir dieser Berichtspflicht nach. |
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Was ist die Bescheinigung nach § 92 EStG? |
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Die Bescheinigung nach § 92 EStG ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Diese gibt Auskunft über den Stand des Altersvorsorgevertrages und enthält folgende Informationen:
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Warum ist für meinen BHW Förder maXX-Bausparvertrag keine Abgeltungsteuer belastet worden, obwohl ich keinen Freistellungsauftrag bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht habe? |
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"Wohnriester"-Verträge sind grundsätzlich von der Abgeltungsteuer befreit. Bis zum Eintritt in die Auszahlungsphase sind die Beiträge steuerfrei. In der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente versteuert. |
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Wie können die Beiträge für meinen BHW Förder maXX-Bausparvertrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn es jetzt keine Bescheinigung nach § 10a EStG mehr gibt? |
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Die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG für die Anlage AV der Einkommensteuererklärung wurde letztmalig für das Beitragsjahr 2009 in Papierform verschickt. Seit dem Beitragsjahr 2010 wird diese durch einen Datensatz an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ersetzt. Der Datensatz kann allerdings nur an die ZfA geschickt werden, wenn Sie uns eine Einwilligung zur Datenübermittlung oder eine Dauerzulagenvollmacht, jeweils unter Angabe Ihrer Identifikationsnummer, erteilt haben. Haben Sie das nicht, wird kein Datensatz verschickt, und es findet keine Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuererklärung statt. Ob der Datensatz verschickt wurde, können Sie der Rückseite der Bescheinigung nach § 92 EStG entnehmen. |
Bitte beachten Sie auch unsere eine einfache, selbsterklärende Übersicht zum Jahreskontoauszug.
Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Jahreskontoauszug?
Ihr Berater hilft Ihnen gern weiter.



