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Hier sind Sie: Service » Jahreskontoauszug » FAQ 

BHW Jahreskontoauszug

Häufig gestellte Fragen zum Jahreskontoauszug

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Jahreskontoauszug.

Kontoauszugversand

Wann bekomme ich meinen Kontoauszug?

Der Kontoauszugversand für den Jahreskontoauszug 2011 erfolgt ab dem 10.01.2012 bis voraussichtlich zum 10.02.2012. Ihren Kontoauszug sollten Sie daher bis spätestens Ende Februar erhalten haben.
Sollten Sie Ihren Kontoauszug bis zum genannten Termin nicht erhalten haben, informieren Sie uns bitte.


Kann der Kontoauszug nicht schon früher an mich versandt werden?

Die Kontoauszüge werden für alle Kunden vollautomatisch gedruckt und versandt. Ein manueller Eingriff ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis.


Kann ich meine Kontodaten auch anders beauskunften?

Ja. Sie haben die Möglichkeit, sich unter www.myBHW.de unabhängig von unseren Geschäftszeiten über Ihre Konten zu informieren. Wenn Sie diese Internetseite aufgerufen haben, erhalten Sie nähere Information und können sich für den Online-Zugang registrieren.
Nach Ihrer Registrierung als myBHW-PostBox-Kunde in 2012 erhalten Sie die Jahreskontoauszug-Sendung künftig in digitaler Form (erstmals 2013 mit dem Jahreskontoauszug 2012).


Ab wann ist mein Kontauszug für in meiner myBHW PostBox abrufbar?

Wenn Sie sich bis zum 31.12.2011 als myBHW-PostBox-Kunde angemeldet haben, ist der Abruf des Jahreskontoauszuges ab 08.01.2012 möglich.

Wenn noch Einzahlungen zum Jahresende geleistet wurden, erfolgt die Einstellung in die PostBox ab dem 27.01.2012.


Warum ist in meiner myBHW-PostBox noch kein Kontoauszug abrufbar?

Wenn Sie ab dem 08.01.2012 trotz Anmeldung als myBHW-PostBox-Kunde keinen Kontoauszug abrufen können,

  • haben Sie sich nach dem 31.12.2011 als myBHW-PostBox-Kunde angemeldet. Sie erhalten deshalb erstmals in 2013 den Kontoauszug (für 2012) in digitaler Form.
  • wird Ihr Kontoauszug erst Ende Januar 2012 erstellt, weil z. B. Einzahlungen zum Jahresende geleistet wurden. Die Einstellung in die PostBox erfolgt dafür ab dem 27.01.2012.

Meine Adresse hat sich geändert. Kann der Kontoauszug gleich an meine neue Adresse gesandt werden?

Wir können eine neue Adresse nur berücksichtigen, wenn Sie uns diese bis zum 04.01.2012 bekanntgegeben haben. Danach läuft der Versand vollautomatisch und ein Eingreifen ist nicht möglich.

Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat, informieren Sie uns bitte. Sie erhalten den Kontoauszug dann an Ihre neue Anschrift. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass dies voraussichtlich erst im Februar 2012 nach Abschluss der eigentlichen Versandaktion erfolgen kann.


Kann ich nicht öfters einen Kontoauszug erhalten?

Nach den Allgemeinen Bausparbedingungen schließt die Bausparkasse zum Schluß des Kalenderjahres das Konto ab. In den ersten zwei Monaten des Folgejahres übersenden wir Ihnen den Kontoauszug.
Zwischenkontoauszüge sind nicht vorgesehen. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, sich unter www.myBHW.de stets über Ihre aktuellen Kontodaten zu informieren. Wenn Sie diese Internetseite aufgerufen haben, erhalten Sie nähere Information und können sich für den Online-Zugang registrieren.

Ansprechpartner

Wie erreiche ich meinen Berater vor Ort?

Die Adresse und die Telefonnummer des für Sie zuständigen Beratungscenters vor Ort erhalten Sie im Regelfall:
- im Jahreskontoauszug im Bereich "Ihr Ansprechpartner vor Ort"
- im örtlichen Telefonbuch
- auf unserer Internetseite www.bhw.de unter "Kontakt zu BHW" im Unterpunkt "Beratung vor Ort"


Wie kann ich meine Anfragen an die Zentrale in Hameln richten?
  1. Schriftlich unter folgender Adresse:
    BHW Bausparkasse AG
    31781 Hameln
  2. Telefonisch unter 0180 4440500 (20 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunktarif max. 42 Cent/Minute)
  3. per Fax an 05151 18-3001
  4. per E-Mail über unser E-Mail-Formular

Gebühren

Warum wurde auf meinem Bausparvertrag eine Abschlussgebühr belastet?

Bei Abschluss eines Bausparvertrages bzw. der Erhöhung der Bausparsumme fällt generell eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,00 % (bzw. 1,6 % je nach Tarif) der Bausparsumme an. Diese Gebühr wird auf dem Bausparkonto belastet. Sie kann entweder mit den laufenden Einzahlungen beglichen werden oder in einer Summe eingezahlt werden.


Warum ist eine weitere Abschlussgebühr auf meinem BHW Förder maXX Bausparvertrag gebucht?

Bei einem Bausparvertrag im Tarif Förder maXX wird die Abschlussgebühr in gleichmäßigen Anteilen verteilt über 5 Jahre belastet.
Beispiel: Vertragsbeginn 25.11.2010, 20.000 EUR Bausparsumme = 200,00 EUR Abschlussgebühr-Gesamt / = 40,00 EUR Jahresanteil

--> 1. Belastung bei Abschluss: 40,00 EUR am 25.11.2010
--> 2. Belastung am Monatsende ein Jahr nach Belastung des 1. Anteils: 40,00 EUR am 30.11.2011
--> 3., 4. Belastung .....
--> 5. Belastung am Monatsende ein Jahr nach Belastung des 4. Anteils: 40,00 EUR am 30.11.2014


Warum wurde auf dem Bausparvertrag "Servicepaket" belastet?

Bei Abschluss eines Bausparvertrages BHW Dispo maXX ab dem 13.07.2009 und BHW V3 Plus ab 01.06.2011 erhalten Sie automatisch ein Servicepaket, welches die Entgelte für Vertragsteilungen, Zusammenlegungen, Ermässigungen und Vertragsübertragungen enthält. BHW berechnet für das Servicepaket nur während der Sparphase 12 EUR p. a. Bei Abschluss im laufenden Jahr wird ein Servicepaket anteilig pro Quartal berechnet. Die genannten Vertragsänderungen sind damit kostenfrei. Im Tarif BHW Dispo maXX ist das Servicepaket für Bausparer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei.


Warum wird eine Gebühr für die Kundenzeitschrift belastet?

Der Versand unserer Kundenzeitschrift "Wohnen" erfolgt 4 x im Jahr (jeweils zur Mitte eines Quartals). Hierfür wird eine Versandkostenpauschale von 0,95 EUR je Zeitung (= 3,80 EUR jährlich) einem Ihrer Konten belastet. Die Zeitschrift selbst ist für Sie kostenlos.


Wohnungsbauprämie

Was ist Wohnungsbauprämie?

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat Einzahlungen und Zinsen auf einem Bausparvertrag.


Wird die Wohnungsbauprämie auch für einen Darlehensvertrag gewährt?

Nein. Die Wohnungsbauprämie wird nur für Einzahlungen auf einem Bausparvertrag gewährt.


Wie sind die Einkommensgrenzen?

Das zu versteuernde Einkommen für das Jahr der Beantragung darf für Alleinstehende 25.600 EUR und bei Verheirateten zusammen 51.200 EUR nicht übersteigen.


Wieviel Wohnungsbauprämie bekomme ich?

Die Wohnungsbauprämie ist 8,8 % der jährlich maximal förderungsfähigen Beträge (bis 2003 = 10%):
Alleinstehende: für maximal 512 EUR = 45,06 EUR
Verheiratete: für maximal 1.024 EUR = 90,11 EUR
ACHTUNG: es müssen in einem Jahr mindestens 50 EUR förderungsfähig sein.


Wo finde ich meine Wohnungsbauprämie im Kontoauszug?

Die festgesetzte Wohnungsbauprämie wird im Kontoauszug im oberen Abschnitt rechts ausgewiesen. Alle Wohnungsbauprämien bis 2007 werden zusammengefasst. Ab 2008 wird die Wohnungsbauprämie für jedes Jahr einzeln aufgeführt.


Wann wird die Wohnungsbauprämie von der Finanzverwaltung überwiesen?

Die Auszahlung der angesammelten Wohnungsbauprämien an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrages - erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages. Für Bausparbeiträge, die auf Bausparverträge erst nach wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages geleistet worden sind, wird die Wohnungsbauprämie bereits nach Bearbeitung des Prämienantrages an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrags - überwiesen. Diese Verträge sind auf dem Wohnungsbauprämienantrag mit „PA“ (Prämienauszahlung) gekennzeichnet.

Für Bausparverträge, die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31.12.2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde, erfolgt die Überweisung der Wohnungsbauprämie an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrages, wenn
-der Bausparvertrag zugeteilt
-oder die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrages überschritten
-oder unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.

Für Bausparbeiträge, die auf bereits zugeteilte Bausparverträge bzw. erst nach Ablauf der Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrages geleistet worden sind, wird die Wohnungsbauprämie bereits nach Bearbeitung des Prämienantrags an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrages - überwiesen.


Warum ist keine Wohnungsbauprämie im Kontoauszug gutgeschrieben?
z.B.:
  • der Antrag auf Wohnungsbauprämie liegt uns nicht vor
  • die prämienbegünstigten Aufwendungen betragen für ein Antragsjahr weniger als 50 EUR
  • die Wohnungsbauprämie ist noch festgesetzt (die Voraussetzungen für eine Anforderung liegen noch nicht vor)
  • Ihr Ehegatte hat bereits die volle Wohnungsbauprämie ausgeschöpft
  • bei einer anderen Bausparkasse wurde der Höchstbetrag ausgeschöpft

Warum habe ich keinen Wohnungsbauprämien-Antrag erhalten?
Das kann verschiedene Gründe haben, z.B.:
  • die prämienbegünstigten Aufwendungen betragen für ein Antragsjahr weniger als 50 EUR
  • Sie hatten das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • die Bausparsumme ist überspart
  • Sie haben nur Verträge im Tarif BHW Förder maXX und die verbleibenden Aufwendungen für die Wohnungsbauprämie betragen weniger als 50 EUR (unter Berücksichtigung der maximal förderungsfähigen Altersvorsorgebeiträge von 2.100 EUR)

Wo reiche ich den Antrag auf Wohnungsbauprämie ein?

Die Wohnungsbauprämie beantragen wir für Sie. Eine direkte Abgabe bei Ihrem zuständigen Finanzamt ist nicht zulässig.

Unsere Empfehlung: Schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zurück und verwenden Sie dafür den beigefügten Rücksendeumschlag. Oder geben Sie Ihren Antrag direkt bei Ihrem Berater vor Ort ab. Dort wird man Ihnen auch weitere Fragen dazu beantworten können.


Ab welchem Alter kann ich Wohnungsbauprämie beantragen?

Wohnungsbauprämie können natürliche Personen beantragen, die zum Ende des Sparjahres das 16. Lebensjahr vollendet hatten (Geburtsdatum vor dem 02.01.1996 für die Beantragung der Wohnungsbauprämie 2011).


Warum wird die Wohnungsbauprämie auf mehrere Verträge aufgeteilt?

Die Aufteilung der Wohnungsbauprämie bei mehreren Verträgen erfolgt für Sie zum Vorteil. Wenn Sie die Höchstbeträge überschreiten, berücksichtigen wir zuerst Verträge, bei denen die Wohnungsbauprämie sofort ausgezahlt werden kann. Erst danach erfolgt die Verteilung auf die Verträge, bei denen die Wohnungsbauprämie festgesetzt wird.


Wie lange kann ich Wohnungsbauprämie beantragen?

Die Beantragungsfrist für die Wohnungsbauprämie 2011 endet am 31.12.2013. Grundsätzlich endet sie am Ende des 2. Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt. Daher können Sie einen Wohnungsbauprämienantrag für 2010 auch noch bis zum 31.12.2012 einreichen.


Ich mache keine Steuererklärung. Kann ich trotzdem Wohnungsbauprämie beantragen?

Ja, das ist möglich. Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt generell unabhängig davon, ob Sie eine Steuererklärung abgeben oder nicht.


Was ist mit der Neuregelung der Wohnungsbauprämie?

Die Neuregelung gilt für Verträge, die ab 01.01.2009 abgeschlossen wurden. Der Anforderungsgrund "nach Ablauf der gesetzlichen 7-jährigen Bindungsfrist" entfällt. Für die Anforderung der Wohnungsbauprämie muss grundsätzlich eine Auszahlung nach Zuteilung des Vertrages erfolgt sein und ein Verwendungsnachweis dafür eingereicht werden.

Ausnahme: Sie waren als VertragsinhaberIn bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre; dann ist auf Ihren Antrag die Anforderung und Gutschrift möglich, frühestens jedoch nach Ablauf von 7 Jahren ab Vertragsbeginn und nur für einen Bausparvertrag (unabhängig von der Bausparkasse).


Warum sind die Aufwendungen für 2011 reduziert um Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer?

Diese Regelung galt auch bereits für die Belastung von Zinsabschlag (bis 2008). Wir richten uns dabei nach Nr. 3 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (aus 2002).


Warum fehlt die Angabe des Finanzamtes auf dem Antrag?

Die Angabe des Finanzamtes ist nicht mehr notwendig.


Was ist mit der Angabe der Identifikationsnummer?

Die Angabe der Identifikationsnummer des Antragstellers sowie ggf. des Ehegatten ist neu auf dem Antrag. Diese Daten sind von Ihnen auf jeden Fall in den Ergänzungsfeldern einzutragen.
ACHTUNG: Die 11-stellige Identifikationsnummer ist nicht identisch mit der Steuernummer.


Wo finde ich meine Identifikationsnummer?

Ihre Identifikationsnummer finden Sie u. a. in Ihrem Einkommensteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Informationsschreiben Ihres Finanzamts.

Haben Sie Ihre Identifikationsnummer noch nicht erhalten oder diese nicht griffbereit, dann können Sie sich die Identifiaktionsnummer

  • schriftlich per Post mit Nennung Ihrer persönlichen Daten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat ST II 3, 53221 Bonn
  • oder im Internetportal vom BZSt über das Eingabeformular

mitteilen lassen.


Vermögenswirksame Leistungen/Arbeitnehmersparzulage

Wie viel vermögenswirksame Leistungen bzw. Arbeitnehmersparzulage kann ich erhalten?

Für vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber bzw. der Ihres Ehegatten auf Ihren Bausparvertrag überweist, gewährt der Staat auf einen jährlichen Höchstbetrag von 470 EUR eine Arbeitnehmersparzulage von 9 %.


Kann ich vermögenswirksame Leistungen auch zur Tilgung eines Bauspardarlehens verwenden?

Ja, das ist möglich. Auch für diese Zahlungen können Sie dann die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen.


Wer kann VL anlegen?

Jeder Arbeitnehmer (mit einigen wenigen Ausnahmen wie z.B. Entwicklungshelfer, Geschäftsführer einer GmbH)


Welche Einkommensgrenzen muss ich beachten?

Folgende Grenzen sind zu beachten (es gilt das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr):

Alleinstehende Verheiratete
< 17.900,00 EUR < 35.800,00 EUR
=> es kann Arbeitnehmersparzulage beantragt werden
   
17.900,00 - 25.599,99 EUR 35.800,00 - 51.199,99 EUR
=> die VL kann zur Beantragung der Wohnungsbauprämie herangezogen werden.
Bitte auf dem Antrag auf Wohnungsbauprämie im Feld "nachrichtlich vermögenswirksame Leistungen in vollen EURO"die Ankreuzmöglichkeit nutzen.
   
ab 25.600,00 EUR ab 51.200,00 EUR
=> es kann weder Arbeitnehmersparzulage noch Wohnungsbauprämie beantragt werden

Wie erkenne ich, für welches Jahr die VL überwiesen ist?

Der Arbeitgeber gibt bei der Überweisung die Zuordnung zu einem Jahr an. Weicht diese vom Kalenderjahr ab, wird das Jahr im Kontoauszug entsprechend ausgewiesen.


Wo reiche ich die Bescheinigung für die vermögenswirksamen Leistungen ein?

Die Bescheinigung, die Sie zusammen mit dem Jahreskontoauszug erhalten haben, reichen Sie bitte mit Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. einem Antrag auf Arbeitnehmersparzulage bei Ihrem Finanzamt ein. Ob und in welcher Höhe die Arbeitnehmersparzulage festgesetzt wurde, können Sie dann aus Ihrem Einkommensteuerbescheid ersehen.


Welche Angaben sind auf der Bescheinigung?

Grundsätzlich aufgeführt sind die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, die Art der Anlage, die Vertragsnummer und die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen. Bei bestimmten Konstellationen wird zusätzlich das Ende der Sperrfrist und der Institutsschlüssel (1000055) angegeben.


Welche Bedeutung und Auswirkung hat die Anlageart?

Es gibt 2 Möglichkeiten der Anlageart:
"4" = Anlage auf Bausparvertrag
=> es sind alle Angaben auf der Bescheinigung
=> die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der Sperrfrist zugunsten des Bausparvertrages überwiesen

"8" = Anlage zum Wohnungsbau
=> das Ende der Sperrfrist wird nicht angezeigt
=> die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt ermittelt und mit der Steuerrückerstattung ausgezahlt bzw. verrechnet


Warum fehlen die persönlichen Angaben auf der Bescheinigung?

Für die Bausparverträge wurden mehr als 480 EUR VL überwiesen. D.h. wir gehen davon aus, dass für mehr als 1 Person VL gezahlt wurden. Deshalb wird eine 2. Bescheinigung versandt, auf der die Daten der weiteren Person eingetragen werden können. Auch diese Bescheinigung ist beim zuständigen Finanzamt mit einzureichen.


Warum habe ich keine Bescheinigung erhalten und was kann ich tun?

Das kann mehrere Gründe haben:

- Sie haben für das Jahr keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten. Deshalb kann keine Bescheinigung erstellt werden.

- der Arbeitgeber hat die VL nicht nach den gesetzlichen Anforderungen überwiesen. Wir haben diese Beträge deshalb als normale Einzahlungen auf Ihrem Vertrag gebucht und auch so in Ihrem Kontoauszug ausgewiesen.
=> bitte informieren Sie uns, damit wir nachträglich eine Korrektur vornehmen können. Sie erhalten dann von uns eine berichtigte Bescheinigung.

- Sie haben sich Ihr Guthaben oder Teile Ihres Guthabens vorzeitig auszahlen lassen. Wenn Sie dies im Jahre 2011 in Anspruch genommen haben, wirkt sich dieses ggf. prämienschädlich für das Jahr 2011 aus. Sie haben deshalb keine Bescheinigung erhalten oder eine mit nur noch anteiligen vermögenswirksamen Leistungen.

- Ihr Vertrag wurde in 2011 prämienschädlich abgerechnet, d.h. Sie haben vorzeitig (vor Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist) über das Guthaben verfügt.

- Ihr Vertrag ist prämienschädlich abgetreten / zediert.

Abgeltungsteuer

Warum wurde Kapitalertragsteuer abgeführt?

Grundsätzlich wird Kapitalertragsteuer nur dann abgeführt, wenn die Kapitalerträge (z. B. Guthabenzinsen, Bonus) nicht oder nicht ausreichend freigestellt wurden. In welcher Höhe uns ein Freistellungsauftrag erteilt wurde oder ob uns eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, weisen wir im Kontoauszug oben rechts im Übersichtsbereich aus.


Warum wurde Kapitalertragsteuer abgeführt, ich bekomme doch Wohnungsbauprämie?

Mit Einführung der Abgeltungsteuer am 01.01.2009 gibt es die Befreiung der Abführung durch die Wohnungsbauprämie nicht mehr. Hierüber haben wir unsere Kunden im Kontoauszug für 2008, der Anfang 2009 versandt wurde, informiert:

"Seit 01.01.2009 entfällt die Zinsabschlagsteuer von 30 % und wird durch die Abgeltungsteuer von 25 % ersetzt. Kapitaleinkünfte können seit 01.01.09 nur durch den Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung von der Abgeltungsteuer befreit werden."


Was für Abzüge werden vorgenommen?

Abgezogen bzw. auf dem Konto belastet werden:
- 25 % der Kapitalerträge als Abgeltungsteuer
- sowie darauf 5,5 % als Solidaritätszuschlag
- und ggf. Kirchensteuer


Warum wird Abgeltungsteuer belastet, aber Kapitalertragsteuer abgeführt?

Die Versteuerung von Kapitalerträgen unterliegt der Einkommensteuer. Dies erfolgt - wie der Name bereits besagt - als Kapitalertragsteuer. Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer.
In der Steuerbescheinigung wird daher aufgrund gesetzlicher Vorgaben die abgeführte Abgeltungsteuer mit der Bezeichnung "Kapitalertragsteuer" ausgewiesen, während im Kontoauszug die Buchung als Abgeltungsteuer zu sehen ist.


Wie kann ich die Abführung der Kapitalertragsteuer vermeiden?

Für die Befreiung von der Abgeltungsteuer gibt es mehrere Möglichkeiten durch Einreichung:
- eines gültigen Freistellungsauftrages
- einer gültigen NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung)
- eines Nachweises, dass Sie Steuerausländer sind (wenn Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland haben und in Deutschland nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden)


Warum wurde keine Kapitalertragsteuer abgeführt?

Das kann mehrere Gründe haben:
- es lag ein ausreichender Freistellungsauftrag vor
- Sie haben uns eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) eingereicht
- Sie sind Steuerausländer, d.h. Sie versteuern Ihr Einkommen nicht in Deutschland und haben uns eine entsprechende schriftliche Erklärung eingereicht
- Es handelt sich um einen Vertrag im Tarif BHW Förder maXX; Wohnriester-Verträge sind grundsätzlich von der Abgeltungsteuer befreit. Bis zum Eintritt in die Auszahlungsphase sind die Beiträge somit steuerfrei, in der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente versteuert.

Freistellungsauftrag

Was ist allgemein zum Freistellungsauftrag wichtig?

Durch einen Freistellungsauftrag können Sie sich von der Kapitalerstragsteuer auf die Kapitalerträge (z. B. Guthabenzinsen, Bonus) befreien lassen. Die Höhe sämtlicher erteilter Freistellungsaufträge ist begrenzt auf:

Alleinstehende 801 EUR
Verheiratete 1.602 EUR


Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?

Den dafür erforderlichen Vordruck können Sie entweder
- von Ihrem Berater erhalten oder
- im Internet unter www.bhw.de und dort im Reiter "Service" unter Formularcenter oder
- im Internet unter www.mybhw.de und dort Menüpunkt "Service" unter "Zinsfreistellung"

Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2011 ist zur Erteilung und/oder Änderung von Freistellungsaufträgen die Angabe der 11-stelligen Identifikationsnummer erforderlich.


Kann ich einen Freistellungsauftrag auch rückwirkend erteilen?

Nein, das ist nicht möglich.
Ein Freistellungsauftrag kann frühestens zum Beginn des lfd. Jahres berücksichtigt werden.

Bitte reichen Sie uns daher einen neuen Freistellungsauftrag oder eine Änderung frühzeitig ein.

Gilt der Freistellungsauftrag auch für den Vertrag meines Ehegatten?

Nein. Ein Freistellungsauftrag gilt immer nur für eine Vertragsnummer mit den dazugehörigen Konten.


Was ist mit dem Freistellungsauftrag, wenn mein letzter Vertrag abgerechnet ist?

Der Freistellungsauftrag wird nicht sofort ungültig. Erst mit Beginn des nächsten Kalenderjahres können Sie den Freistellungsbetrag wieder bei einer anderen Anlage angeben.

Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)

Was ist allgemein zur NV-Bescheinigung wichtig?

Durch eine NV-Bescheinigung können Sie sich von der Kapitalertragsteuer auf Ihre Kapitalerträge (z. B. Guthabenzinsen, Bonus) befreien lassen. Mit der NV-Bescheinigung erübrigt sich ein Freistellungsauftrag.


Wie kann ich eine NV-Bescheinigung erteilen?

Eine NV-Bescheinigung müssen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Sie kann dann für maximal drei Jahre ausgestellt werden.


Gilt die NV-Bescheinigung auch für den Vertrag des Ehegatten?

Ja. Wenn die NV-Bescheinigung für beide Ehegatten ausgestellt wurde, gilt diese auch für die Vertragsnummer Ihres Ehegatten. Damit die NV-Bescheinigung auch dort erfasst werden kann, notieren Sie bitte alle beteiligten Vertragsnummern auf einer einzureichenden NV-Bescheinigung.


Was ist mit der NV-Bescheinigung, wenn der letzte Vertrag abgerechnet ist?

Die NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt für den Kunden ausgestellt. Sie endet damit erst zum Ablaufdatum oder wenn Sie die Bescheinigung von uns zurückfordern.

Freistellungsauftrag / NV-Bescheinigung im Kontoauszug

Warum steht im Kontoauszug als Freistellungsbetrag "0"?

Das kann mehrere Gründe haben. Z. B.:
- Sie haben uns keinen Freistellungsauftrag erteilt oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) eingereicht
- aufgrund einer Änderung Ihres Familienstandes wurde Ihr bisheriger Freistellungsauftrag ungültig
- der Gültigkeitszeitraum des Freistellungsauftrages bzw. der NV-Bescheinigung ist abgelaufen


Warum steht im Kontoauszug sowohl ein Freistellungsauftrag als auch eine NV-Bescheinigung?

Das ist dann der Fall, wenn die Befreiung von der Abgeltungsteuer im Kontojahr (hier 2011) abweichend ist von der für das Folgejahr geltenden Befreiung (hier 2012).


Warum wird mein Freistellungsauftrag nicht im Kontoauszug ausgewiesen?

Wenn für Sie für das Jahr 2011 sowohl ein Freistellungsauftrag als auch eine NV-Bescheinigung vorliegt, wird nur die NV-Bescheinigung ausgewiesen. Diese hat Vorrang vor einem Freistellungsauftrag und ist auch in der Höhe nicht begrenzt.


Warum wird meine NV-Bescheinigung nicht ausgewiesen, ich habe doch eine eingereicht?

Das kann z.B. daran liegen, dass der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist.

Steuerbescheinigung

Warum erhalte ich eine Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG; mit der Abgeltungsteuer ist doch alles "abgegolten"?

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Steuerbescheinigung nur auf Verlangen der Kunden zu erstellen. Wir versenden diese Bescheinigung aber unaufgefordert an alle Kunden mit Abgeltungsteuer. Die Bescheinigungen können Sie z. B. benötigen, wenn für Ihre Kapitalerträge Abgeltungsteuer abgeführt wurde, aber Sie
- sich gegenüber BHW nicht zur Kirchensteuer geäussert haben, aber kirchensteuerpflichtig sind oder
- nicht oder mit einem niedrigeren Steuersatz als 25 % besteuert werden
und nun die Kirchensteuerabführung bzw. die Versteuerung der Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung regeln möchten.
In diesem Fall ist die Steuerbescheinigung der Einkommensteuererklärung 2011 beizufügen.


Warum habe ich keine Steuerbescheinigung erhalten?

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Steuerbescheinigung nur "auf Verlangen des Kunden" zu erstellen. BHW verschickt die Bescheinigung aber unaufgefordert an alle Kunden mit Abgeltungsteuer.


Was muss ich tun, wenn ich eine Steuerbescheinigung benötige, obwohl keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde?

Wenn Sie eine Steuerbescheinigung benötigen, obwohl keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde, informieren Sie uns bitte; wir schicken Ihnen dann Ihre Steuerbescheinigung zu.

Wird ein "Wohnriester-Vertrag" in der Steuerbescheinigung berücksichtigt?

Verträge im Tarif BHW Förder maXX sind grundsätzlich von der Abgeltungsteuer befreit und sind damit nicht im Rahmen der Steuerbescheinigung zu berücksichtigen. Bis zum Eintritt in die Auszahlungsphase sind die Beiträge somit steuerfrei, in der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente versteuert.
Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ zum Thema "Riesterförderung".


Wo ist die abtrennbare Steuerbescheinigung § 45a EStG unterhalb des Kontoauszuges geblieben?

Dies Steuerbescheinigung ist ab 2009 kundenbezogen zu erstellen und kann deshalb nicht mehr für den Einzelvertrag ausgestellt werden. Stattdessen erstellen wir jetzt an dieser Stelle eine Allgemeine Übersicht über die für einen Darlehensvertrag bezahlten Zinsen und Gebühren bzw. über die für einen Sparvertrag gutgeschriebenen Kapitalerträge, abgeführte Kapitalertragsteuer etc. Diese Übersicht können Sie verwenden als Nachweis für das Finanzamt bei der Geltendmachung von Beiträgen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist an keine Form gebunden.

Jahresbescheinigung über Kapitalerträge

Warum erhalte ich keine Jahresbescheinigung nach § 24 EStG mehr?

Die Bescheinigung ist mit Einführung der Abgeltungsteuer am 01.01.2009 entfallen. Stattdessen erhalten Sie jetzt die Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG, sofern Abgeltungsteuer belastet wurde.

Allgemeine Vertragsübersicht

Was ist in der Übersicht enthalten?

Die Übersicht beinhaltet die für einen Darlehensvertrag bezahlten Zinsen und Gebühren bzw. die für einen Sparvertrag gutgeschriebenen Kapitalerträge (z. B. Guthabenzinsen, Bonus) sowie abgeführte Kapitalerstragsteuer/Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer.


Wozu kann ich die Übersicht verwenden?

Sie können die Allgemeine Vertragsübersicht als Nachweis für das Finanzamt bei Geltendmachung von Beiträgen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwenden.
Dieser Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist an keine Form gebunden.


Welche Darlehenszinsen und Gebühren werden in der Allgemeinen Übersicht ausgewiesen?

Generell: Es sind nur die bezahlten Zinsen und Gebühren bescheinigt.


Warum sind die bezahlten Darlehenszinsen und Gebühren des außerkollektiven Darlehens lt. Allgemeiner Vertragsübersicht nicht identisch mit den in 2011 im Konto belasteten Zinsen und Gebühren?

Auch hier gilt generell: Es sind nur die bezahlten Zinsen und Gebühren bescheinigt.

Hinweis: Für eine Tilgungshypothek gezahlte Risikolebensversicherungsbeiträge werden als bezahlte Gebühr bescheinigt.


Buchungen

Was ist mit den Einzahlungen zum Jahreswechsel?

Einzahlungen aus 2011, die uns bis zum 03.01.2012 erreicht haben, werden im Kontoauszug 2011 ausgewiesen.
Für die Bewertung zum Stichtag 31.12.2011 gilt das Zuflussprinzip. Nur Beträge, die spätestens am 31.12.2011 bei uns eingegangen sind, können bei der entsprechenden Berechnung der Saldensumme berücksichtigt werden.
Für die Einzahlungen zur Erlangung der Wohnungsbaupärmie gilt das Abflussprinzip. Zahlungen müssen bis zum 31.12.2011 aus dem Vermögen (des Kunden) abgeflossen sein. Wenn uns Zahlungen aus 2011 erst in 2012 (bis 03.01.2012) erreichen, können diese noch als prämienbegünstigte Aufwendungen für 2011 geltend gemacht werden.


Was bedeutet „Sollzinsen”?

Im Deutschen Recht (BGB) wurde der Begriff „Sollzinssatz” im Zuge der Umsetzung der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in 2010 eingeführt. Der Begriff „Sollzinssatz” ist gleichbedeutend mit „Darlehenszinsen bzw. Nominalzinssatz”. Die Grundlage/Berechnung bleibt unverändert.

Riesterförderung

Was bedeutet der Satz "Ethische, soziale und ökologische Belange wurden bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge nicht berücksichtigt" auf dem Kontoauszug?

Altersvorsorgeverträge sind nur dann förderungswürdig, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, die im Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (AltZertG) festgelegt sind. Unter anderem gehört zu den verbindlichen Kriterien die "ökologische Berichtspflicht" der Anbieter, in der sie darüber informieren müssen, ob und wie sie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge berücksichtigen. Mit dem Zusatz auf dem Kontoauszug kommen wir dieser Berichtspflicht nach.


Was ist die Bescheinigung nach § 92 EStG?

Die Bescheinigung nach § 92 EStG ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Diese gibt Auskunft über den Stand des Altersvorsorgevertrages und enthält folgende Informationen:

  • geleistete Altersvorsorgebeiträge im abgelaufenen Beitragsjahr
  • Summe der insgesamt gutgeschriebenen Zulagen bis zum 31.12. Vorjahr
  • Summe der insgesamt geleisteten Altersvorsorgebeiträge bis zum 31.12. Vorjahr
  • Stand des Altersvorsorgevermögens zum 31.12. Vorjahr
Diese Bescheinigung erhalten Sie mit separater Post bis März 2012.

Warum ist für meinen BHW Förder maXX-Bausparvertrag keine Abgeltungsteuer belastet worden, obwohl ich keinen Freistellungsauftrag bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht habe?

"Wohnriester"-Verträge sind grundsätzlich von der Abgeltungsteuer befreit. Bis zum Eintritt in die Auszahlungsphase sind die Beiträge steuerfrei. In der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente versteuert.


Wie können die Beiträge für meinen BHW Förder maXX-Bausparvertrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wenn es jetzt keine Bescheinigung nach § 10a EStG mehr gibt?

Die Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG für die Anlage AV der Einkommensteuererklärung wurde letztmalig für das Beitragsjahr 2009 in Papierform verschickt. Seit dem Beitragsjahr 2010 wird diese durch einen Datensatz an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ersetzt. Der Datensatz kann allerdings nur an die ZfA geschickt werden, wenn Sie uns eine Einwilligung zur Datenübermittlung oder eine Dauerzulagenvollmacht, jeweils unter Angabe Ihrer Identifikationsnummer, erteilt haben.

Haben Sie das nicht, wird kein Datensatz verschickt, und es findet keine Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuererklärung statt. Ob der Datensatz verschickt wurde, können Sie der Rückseite der Bescheinigung nach § 92 EStG entnehmen.


Bitte beachten Sie auch unsere eine einfache, selbsterklärende Übersicht zum Jahreskontoauszug.

 



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Ihr Berater hilft Ihnen gern weiter.



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