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Bausparen mit BHW

Hier finden Sie alle relevanten Begriffe rund ums Thema - kurz und informativ

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A

Abschlussgebühr

Bei Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig. Beim BHW Dispo maXX beträgt sie 1 Prozent der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückgezahlt oder herabgesetzt; auch dann nicht, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht oder nicht voll in Anspruch genommen wird.

Allgemein Bausparbedingungen (ABB)

Die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) enthalten alle für die Rechtsbeziehung zwischen Bausparer und Bausparkasse wesentlichen Vertragsbestimmungen und sind Bestandteil jedes Bausparvertrages.

Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmer können jährlich bis zu 470 EUR vermögenswirksam sparen, beispielsweise durch Einzahlung auf ein Bausparkonto. Der Staat gewährt auf diese vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage von 9 %. Die Arbeitnehmersparzulage ist einkommensabhängig. Die Grenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900,- EUR für Ledige bzw. 35.800,- EUR für Verheiratete. 

Die Arbeitnehmersparzulage wird zunächst vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der 7jährigen Bindungsfrist ausbezahlt. Vor Ende dieser Frist ist eine Auszahlung möglich, wenn die Mittel aus dem Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

B

Bauspardarlehen

Zinsgünstiges Darlehen der Bausparkasse, auf das der Bausparer nach Zuteilung des Bausparvertrages einen Rechtsanspruch hat. Beim Bauspardarlehen handelt es sich um ein unkündbares, in der Regel nachrangig abzusicherndes Darlehen, das nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden darf. Zur Verzinsung und Tilgung ist ein monatlich gleichbleibender Betrag zu leisten. Die Höhe des Darlehens ist in der Regel die Differenz zwischen Bausparsumme und dem angesparten Bausparguthaben.

Bausparguthaben

Das Bausparguthaben setzt sich zusammen aus eingezahlten Sparbeiträgen, gutgeschriebenen Zinsen sowie vom Staat gewährten Wohnungsbauprämien. Beim BHW Dispo maXX können bis zu 4 % Zinsen erreicht werden.

Bausparprämie

Auf Antrag des Bausparers zahlt der Staat eine Bausparprämie - auch Wohnungsbauprämie genannt - von 8,8 % auf maximal 512,- EUR Sparguthaben pro Jahr an Ledige bzw. auf 1.024,- EUR an Verheiratete.Voraussetzung dafür ist, dass die zu versteuernden Jahreseinkommen bei Ledigen 25.600,- EUR und bei Verheirateten 51.200,- EUR nicht übersteigen. Gezahlt wird die Wohnungsbauprämie ab dem 16. Lebensjahr.

Bausparsumme

Bausparverträge werden über eine vom Bausparer festgelegte Bausparsumme abgeschlossen. Ihre Höhe orientiert sich am späteren Finanzierungsbedarf. BHW bietet beim Dispo maXX die Möglichkeit, Teilbausparsummen zu bilden und so bereits nach kurzer Zeit zu Baugeld zu kommen.

Bausparvertrag

Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Rechtlich ist ein Bausparvertrag ein gegenseitiger langfristiger Darlehensvorvertrag, der seine Ausgestaltung durch die Allgemeinen Bausparbedingungen erhält. Der Bausparvertrag wird schriftlich auf einem besonderen Vordruck beantragt und kommt mit Annahme des Antrages zustande. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig.

Bewertungsstichtag

Tage, an denen die für jeden Bausparvertrag individuellen Bewertungszahlen ermittelt und die Zuteilungsreihenfolge festgelegt werden. Nach den Richtlinien der privaten Bausparkassen sind die der 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. Die auf die Stichtage bezogenen Zuteilungen erfolgen im jeweils um drei Monate später beginnenden Quartal.

Bewertungszahl

Die Bewertungszahl eines Vertrages drückt aus, wie lange und welche Summe der Bausparer im Verhältnis zur Bausparsumme (Zeit-Mal-Geld-System) gespart hat. Ist die für die Zuteilung erforderliche Bewertungszahl erreicht, kann der Bausparvertrag ausgezahlt werden.

Bindungsfrist

Wenn für Bausparbeiträge Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage gewährt wurden, unterliegen die angesparten Bausparguthaben einer gesetzlichen Bindungsfrist. Sie beträgt 7 Jahre. Nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Bausparer über sein Bausparguthaben frei verfügen. Innerhalb der Bindungsfrist kann das angesparte Kapital nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

D

Darlehensverzicht

Verzichtet der Bausparer beim Tarif Dispo maXX nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen und erfolgte keine Vertragsänderung, Vor- und Zwischenfinanzierung und Abtretung, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf bis zu 4% jährlich, abhängig von der Umlaufrendite des Vorjahres.

Datenschutzgesetz

Zweck dieses Gesetzes ist es, personenbezogene Daten in jeder Phase ihrer Verarbeitung vor Missbrauch zu schützen. Im wesentlichen enthält das Gesetz Begriffsbestimmungen über die personenbezogenen Daten, die davon betroffenen Personen und die speichernden Stellen; ferner Vorschriften über die Speicherung personenbezogener Daten, deren Übermittlung, die Benachrichtigung der Betroffenen und die Sicherungsmaßnahmen sowie schließlich Strafvorschriften bei Verstößen gegen das Gesetz. Es findet nicht nur auf die Unternehmen der Kreditwirtschaft, sondern auch auf freie Handelsvertreter Anwendung, die z. B. Immobilien oder Bausparverträge vermitteln.

E

Effektivzins

Der Zinssatz, der den realen Ertrag oder tatsächlichen Aufwand für eine Geldanlage bzw. Geldaufnahme (Darlehen) angibt. In der Regel ist der Effektivzinssatz höher als der Sollzins, da zusätzliche Kostenbestandteile berücksichtigt sind. Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) besteht eine Verpflichtung zur Angabe des Effektivzinses.

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wurde nur für Maßnahmen bis zum 31.12.2005 gewährt und läuft somit aus.
Zur Information finden Sie hier die Rahmenbedingungen bis zum 31.12.2005:
Für das selbstgenutzte Wohneigentum (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus, in dem eine Wohnung selbst bewohnt wird) sieht das geltende Eigenheimzulagegesetz folgende Grundförderung vor: Der Fördergrundbetrag beträgt bei Neubau bzw. Erwerb eines Neubaus 1 % der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten inklusive des Grundstücks zuzügl. anschaffungsnaher Modernisierungskosten, höchstens 1.250,-- EUR jährlich.
Die Förderung wird für einen Zeitraum von 8 Jahren gewährt.
Die Zulagen werden nur gewährt, wenn die Summe der positiven Einkünfte im Antragsjahr und im Jahr davor in Höhe von 70.000 EUR bzw. 140.000 EUR bei Eheleuten zuzügl. je Kind 30.000 EUR nicht überschritten wird (bis 31.12.2003 Bauantragsstellung bzw. Kauf 81.807,- EUR bzw. 163.614,- EUR). Siehe auch Kinderzulage, Objektbeschränkung, Vorkosten.
Zur aktuellen Förderung sprechen Sie Ihren Finanzfachmann vor Ort an.

F

Freistellungsauftrag

Durch einen Freistellungsauftrag befreit der Bausparer die Bausparkasse von ihrer Pflicht, einen Zinsabschlag auf die Zinsen, die der Bausparer für seine Bauspareinlagen gutgeschrieben bekommen hat, an das Finanzamt abzuführen.

G

Guthabenszinsen

Das Bausparguthaben im Tarif Dispo maxx wird mit 1% jährlich verzinst. Die Zinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Die Gesamtverzinsung erhöht sich rückwirkend ab Vertragsbeginn, bei Verzicht auf das Bauspardarlehen und einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren und ohne Vertragsveränderung oder Vor- und Zwischenfinanzierungen und Abtretungen abhängig von der Umlaufrendite des Vorjahres auf bis zu 4% jährlich.

K

Kollektiv

Grundgedanke des Bausparens ist der Zusammenschluss von Sparern, die das gleiche Sparziel haben. Sie bilden eine vom Kapitalmarkt unabhängige Spargemeinschaft - das Kollektiv. Jeder Bausparer absolviert zunächst eine Sparphase mit tariflich festgesetzten Guthabenzinsen. Aus den Guthaben später zugegangener Bausparer werden die fest verzinslichen Bauspardarlehen finanziert. Das erfordert ein kontinuierliches Neugeschäft, welches der Gesetzgeber durch den dauerhaften Bedarf an Finanzierungsmitteln für wohnwirtschaftliche Zwecke als gegeben ansieht.

Kontoführungsgebühr

Im Tarif Dispo maXX werden durch die Bausparkasse keinerlei Kontoführungsgebühren mehr erhoben.

L

Lebensversicherungsschutz

Zum Schutz der Hinterbliebenen des Bausparers beantragt die Bausparkasse bei Auszahlung eines Darlehens zur weiteren Abdeckung evtl. noch bestehender Darlehensforderungen für den Darlehensnehmer eine Versicherung auf den Todesfall (Risikolebensversicherung) soweit keine entgegenstehende Willenserklärung vorliegt.

M

Mindestsparguthaben

Eine Voraussetzung für die Zuteilung eines Bausparvertrages war bisher das Erreichen des im Tarif festgelegten Mindestsparguthabens. Der Bauspartarif BHW Dispo maXX verzichtet auf eine feste Mindestansparung und bietet dem Bausparer eine größere Flexibilität.

Mindestbausparsumme

Die Mindestbausparsumme beträgt in allen Tarifen der BHW Bausparkasse AG 8.000,- Euro.

N

Sollzins

Der Sollzins ist der Zinssatz, den ein Kunde für sein Darlehen bezahlen muss.

R

Regelsparbeitrag


Rendite

Angabe des jährlichen Ertrags in Relation zum investierten Kapital.

S

Sofortauffüllung

Bei der Soffortauffüllung eines Bausparvertrages wird zugleich mit dem Abschluss das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben bzw. ein bestimmtes prozentuales Guthaben eingezahlt.

Spardauer

Zeit, wie lange die Sparzahlungen auf den Bausparvertrag erbracht werden.

Sparleistung

Der Geldbetrag, der auf den Bausparvertrag eingezahlt wird.

T

Tarif

Tarif ist der Fachausdruck für die verschiedenen Angebote der Bausparkassen. Die wesentlichen Merkmale eines Bauspartarifs sind die Verzinsung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen, die Voraussetzungen für die Zuteilung, die Festlegung des Tilgungsbeitrages sowie Regelungen über Kosten und Gebühren. Beim BHW Dispo maXX fallen keine Gebühren für Kontoführung und Darlehensgewährung an.

Tilgungsbeitrag

Tilgungsbeiträge sind die monatlichen Zahlungen zur Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens. Die Höhe des Tilgungsbeitrags ist über die gesamte Darlehenslaufzeit konstant. Beim BHW Dispo maXX regelt der Tilgungsbeitrag auch die Darlehenshöhe und die Dauer der Rückzahlung.

U

Übertragung

Ein Bausparvertrag kann mit Zustimmung der Bausparkasse auf eine andere Person übertragen werden, wenn diese Angehörige des Bausparers im Sinne von § 15 der Abgabenordnung ist (mit Ausnahme des/der Verlobten). Dabei geht der Vertrag mit allen Ansprüchen und Verpflichtungen auf den Erwerber über.

Vermögenswirksame Leistungen

Die meisten Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern bis zu 40,- EUR im Monat zusätzlich zum Gehalt. Werden diese vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag eingezahlt, ist die Gewährung einer staatlichen Arbeitnehmersparzulage bei Einhaltung der Einkommensgrenzen möglich. Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40,- EUR kann der Sparer aus eigenen Mittel bis auf diesen Betrag erhöhen und so die staatliche Prämie von 9 % optimal nutzen. Es ist jedoch erforderlich, daß die Überweisung (auch des Arbeitnehmeranteils) durch den Arbeitgeber erfolgt. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen (siehe auch Arbeitnehmersparzulage) wird auf die vermögenswirksamen Leistungen eine Arbeitnehmersparzulage gewährt.

W

Widerspruchsrecht

Sind bei Antragstellung nicht alle Informationen ausgehändigt worden, kann nach Erhalt der Bausparurkunde, der Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag widersprochen werden, also vom Widerspruchsrecht gebrauch gemacht werden.

Wohnungsbauprämie

Wer Spargelder auf einem Bausparvertrag anlegt, erhält auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.024,- EUR für Verheiratete bzw. 512,- EUR für Alleinstehende eine Wohnungsbauprämie von 8,8 %, wenn das zu versteuernde Einkommen 51.200,- EUR bzw. 25.600,- EUR nicht überschreitet.

Wohnwirtschaftliche Maßnahmen

Nach dem Bausparkassengesetz dürfen Bauspardarlehen nur zur Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen verwendet werden. Als solche gelten u. a. die Einrichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, der Erwerb von Bauland, Maßnahmen zur Erschließung und Förderung von Wohngebieten sowie die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zu einem dieser Zwecke eingegangen worden sind.

Z

Zuteilung

Hat der Bausparer mit seinen Sparleistungen alle Bedingungen des Tarifs erfüllt, wird der Bausparvertrag zugeteilt. Der Bausparer kann mit der Zuteilung sofort über sein Bausparguthaben und nach Stellung ausreichender Sicherheiten auch über sein Bauspardarlehen verfügen.

Zwischendarlehen

In Höhe der Bausparsumme kann für einen Bausparvertrag, der die Zuteilungsvoraussetzungen noch nicht erreicht hat, ein Zwischendarlehen gewährt werden. Für dieses Darlehen fallen keine Tilgungen, sondern nur Zinsen an. Er wird später durch die zugeteilte Bausparsumme abgelöst.
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