BHW steht auch für ökologisches Bauen
Wer - was - wie viel? Hier sind Sie: Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick.
Welche Maßnahmen werdend in welchem Umfang gefördert? Hier finden Sie die Antwort - Egal, für welches Vorhaben Sie sich entscheiden.Es bestehen sowohl Förderprogramme des Bundes - die KfW-Programme - als auch Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Diese bestimmen eigenverantwortlich über Höhe, Art und Umfang der Bauherren-Förderung in ihrem Hoheitsgebiet: Die Programme sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einheitlich sind lediglich die Vergabekriterien geregelt.
In jedem Fall sollten Sie beide Möglichkeiten prüfen, denn manchmal schließt ein KfW-Programm eine Maßnahme aus, die vom zuständigen Bundesland gefördert wird.
Die Details der Programme der Bundesländer erfahren Sie, indem Sie auf die entsprechenden Links klicken.
Baden-Württemberg: L-Bank
Bayern: Bayerisches Innenministerium
Berlin: Investitionsbank Berlin
Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg
Bremen: Senat
Hamburg: Senat
Hessen: Wirtschaftministerium/Uni Marburg
Niedersachsen: Landestreuhandstelle
Nordrhein-Westfalen: Bauministerium
Rheinland-Pfalz: Landesregierung
Sachsen: Sächsische Aufbaubank
Sachsen-Anhalt: Landesförderinstitut
Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Thüringen: Thüringer Aufbaubank
Die Vergabekriterien werden bundesweit einheitlich durch das Wohnungsbauförderungsgesetz (WoFG) geregelt.
Zu beachten sind dabei:- Einkommensgrenzen. Ein junges Ehepaar (unter 40 J.) mit 2 Kindern liegt ab einem Bruttoeinkommen von 41.600 EUR über der Grenze.
- Rechtzeitiger Antrag. Vor dem Kauf/Baubeginn muss der Antrag gestellt sein.
- Kein Anspruch. Sind die Fördermittel erschöpft, geht derjenige leer aus, der zu spät beantragt.
- Eigenbeteiligung. Je nach Bundesland müssen mindestens 10% bis 25% der Kosten als Eigenbeteiligung erbracht werden.
- Gesicherter Unterhalt. Nach Abzug der Belastungen durch das Bauvorhaben muss noch genug Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vorhanden sein.
- Angemessenes Bauvorhaben. Für 4 Personen werden bis zu 130qm als angemessen angesehen, die Baukosten unterliegen ebenfalls Begrenzungen.
- Neubau. Generell wird nur Neuschaffung von Wohnraum gefördert. Entsteht bei einem Ausbau allerdings z.B. durch eine Einliegerwohnung neuer Wohnraum, ist dieser auch förderungswürdig.
- Es werden insgesamt drei Förderwege unterschieden sowie eine Modernisierungsförderung.
- Erster Förderweg: Sozial schwächer gestellte wie Kinderreiche Familien mit geringem Einkommen und Behinderte. Besondere Regelungen für Aus- und Übersiedler.
- Zweiter Förderweg: Wirtschaftlich leistungsfähigere Begünstigte, deren Einkommen die Einkommensgrenze nicht um mehr als 60% übersteigt.
- Dritter Förderweg: Wirtschaftlich leistungsfähigere Begünstigte, deren Einkommen die Einkommensgrenze auch um mehr als 60% übersteigt.
- Modernisierungsförderung: Für Ausbau, Instandsetzung oder Modernisierung. Besondere Mittel für Solaranlagen.


