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Lexikon Baufinanzierung (B)

Baudarlehen mit Bausparvertrag

Dieses Darlehen dient der Vorfinanzierung eines Bausparvertrages. Bereits vor Zuteilung besteht die Möglichkeit, den Bausparvertrag vor- oder zwischenfinanzieren zu lassen. Man erhält ein Darlehen in Höhe der Bausparsumme. Dieses wird abgelöst, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird. Während der Laufzeit dieses Darlehens sind nur Zinsen und keine Tilgung (Tilgungsaussetzung) zu zahlen; dafür ist der Bausparvertrag zu besparen.

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Bauantrag

Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

 

  • Der Bauantragsvordruck muß vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben sein. 
  • Der Entwurfsverfasser muß eine Haftpflichtversicherung nachweisen. 
  • Es muß ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche beigefügt sein. 
  • Die Bauzeichnungen (Grundriß-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) müssen im Maßstab 1:100 angelegt 
    sein
  • Die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) sowie Angaben zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein.
  • Der Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis ist vorzulegen (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn zusammen mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners. 
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Baubeschreibung

Erläuterung der bei der Ausführung des Bauvorhabens angewandten Techniken und Materialien (z. B. Fenster mit Kunststoffrahmen, Schieferdach). Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung. Sie dient in detaillierter Form außerdem potentiellen Käufern und Darlehensgebern als Beurteilungskriterium eines Gebäudes.

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Bauerwartungsland

Grundstücksflächen, für die Planungsabsichten bestehen. Meist im Flächennutzungsplan z. B. als Wohngebiet ausgewiesenes Gelände, dessen Nutzung aber noch nicht durch einen Bebauungsplan verbindlich festgesetzt ist.

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Bauförderung des Staates

Siehe Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus

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Baugenehmigung

Das nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme, ohne die mit der Durchführung des Baus nicht begonnen werden darf. In einigen Bundesländern ist für gewisse Baumaßnahmen, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen beim Wohnungsbau, die einfache Bauanzeige ausreichend.

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Baugrenze

Die im Bebauungsplan festgesetzte Grenze, die mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.

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Bauherr

Bauherr ist, wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen läßt und unter Berücksichtigung aller Verhältnisse das für den Bauherrn typische Risiko trägt. Dabei ist die Entscheidung nach dem Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalles zu treffen. Zur Bauherreneigenschaft gehören zwei wesentliche Merkmale: das Bauherrenrisiko und die Bauherreninitiative.

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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Diese deckt Schäden, die Dritte auf dem Baugrundstück und durch die Baumaßnahme erleiden könnten, und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann (Unfälle von Handwerkern sind i. d. R. über deren Versicherungen abgedeckt).

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Baujahr

Jahr der Gebäudeerrichtung; bei bestehenden Objekten ist die Angabe des Baujahres erforderlich.

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Baukosten

Summe der reinen Kosten für die technischen Bauleistungen, wie sie vom Bauhandwerk einschließlich Materiallieferung erbracht werden und für die Errichtung von Gebäuden erforderlich sind (ohne Erschließung und Baunebenkosten).

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Baulast

Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb. Das Baulastenverzeichnis wird bei den Bauordnungsämtern geführt. Die Baulast existiert in Bayern nicht. Durch Baulasten an Nachbargrundstücken ist es möglich, die Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstückes sicherzustellen.

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Baumängel

Durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material verursachte Mängel eines Bauvorhabens. Bei Abnahme durch den Bauherrn sollte bei erkennbaren Mängeln ein schriftlicher Vorbehalt gemacht werden, damit Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.

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Baunebenkosten

Summe der Kosten, die bei der Errichtung von Bauten zusätzlich neben den Baukosten aufgewandt werden müssen, z. B. Architektenhonorar, Kosten der Statiker und Prüfingenieure, Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren und für amtliche Prüfungen (z. B. Bauabnahmen). Die Kosten können zusätzlich zu den reinen Baukosten zwischen 10 % und 20 % der Gesamtkosten ausmachen. Hinzu kommen ggf. Finanzierungskosten, wie z. B. Damnum, Bearbeitungsgebühren, Schätzgebühren, Bauzeitzinsen und Bereitstellungszinsen.

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Bauschein

Erteilte Baugenehmigung

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Bauspardarlehen

In der Regel ein nachrangig im Grundbuch gesichertes Darlehen einer Bausparkasse für wohnwirtschaftliche Zwecke. Die Darlehenshöhe berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Guthaben des Bausparvertrages, meist 40 % bis 50 % der Bausparsumme, und der vereinbarten Bausparsumme. Nach Zuteilung des Bausparvertrages erhält der Bausparer zugleich sein Guthaben als auch das vereinbarte Darlehen. Der Sollzins wird bereits bei Vertragsabschluß festgelegt und ist zumeist niedriger als die üblichen Marktzinsen.

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Bausparsumme

Ist die vereinbarte Vertragssumme, die bei Zuteilung einschließlich des Baufinanzierungsdarlehens ausgezahlt wird.

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Bauspartarif

Der Bauspartarif regelt die Höhe der monatlichen Spar- und Tilgungsbeträge sowie die Höhe der Zinsen für Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Die meisten Bausparkassen bieten mehrere bzw. unterschiedliche Tarife an.

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Bausparvertrag

Durch Abschluß eines Bausparvertrages erhält man einen Rechtsanspruch auf ein niedrig verzinsliches, in den Regel nachrangig im Grundbuch abzusicherndes Bauspardarlehen bei einer Bausparkasse. Unter Zugrundelegung der speziellen Vorstellungen des Kunden werden u. a. die Bausparsumme und der Bauspartarif festgelegt.

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Bauträger

Unternehmen, die Grundstücke erwerben und schlüsselfertig bebauen, um die entstandene(n) Immobilie(n) Interessenten zum Kauf anzubieten. Es ist wichtig, daß der Erwerber einer solchen Immobilie die Seriosität des Unternehmens und deren Partner sorgfältig prüft.

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Bauträgermodell

Siehe Steuermodelle

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Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung leistet Ersatz für unvorhergesehene, während der Bauzeit eintretende Beschädigungen.

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b.a.w.-Konditionen

Konditionen, die nur "bis auf weiteres" gelten. Siehe auch Gleitzinsdarlehen

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Bearbeitungsgebühr/-entgelt

Einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung eines Darlehensantrages, um die der Auszahlungsbetrag vermindert wird.

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Bebauungsplan

Er enthält die rechtsverbindliche Festsetzung der zulässigen baulichen Nutzung, d. h. alle wesentlichen Angaben über die künftige Gestaltung des Gebietes, in dem der Bebauungsplan gilt. Man kann daraus Straßen, Grünanlagen und bebaubare Flächen ersehen. Ferner:

 

  • die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse; die Mindestgröße, -breite und -tiefe der Baugrundstücke; die Flächen für Nebenanlagen (Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen, Stellplätze, Garagen);
  • die überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen vorgesehenen Flächen;
  • die Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; Verkehrsflächen.

 

Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Sie haben ein Recht darauf, den Bebauungsplan einzusehen.

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Bedingungen

Siehe Konditionen

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Bedingungsanpassung

Siehe Konditionenanpassungen

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Belastung, monatliche

Bevor ein Darlehen gewährt wird, prüft die Bank gemeinsam mit dem Kunden im Rahmen der Bonitätsprüfung, ob die aus dem Darlehen entstehende monatliche Belastung dauerhaft getragen werden kann. Die Belastungsgrenze ist nicht allein vom monatlichen Einkommen abhängig. Daher gibt es auch kein verbindliches Mindesteinkommen, ab dem ein Darlehen gewährt wird. Vielmehr werden die inh3iduellen Lebensumstände berücksichtigt, u. a. die sonstigen Verpflichtungen, die Familiengröße und der gewohnte Lebensstandard. Das verbleibende Einkommen sollte natürlich für den Lebensunterhalt ausreichend sein. Finanzierungsplan, Einkommensnachweise, Haushaltspauschale.

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Beleihungsgrenze

Prozentualer Wert einer Immobilie, bis zu dem Kreditinstitute ein Objekt beleihen. Grundlage für die Festlegung der Darlehenshöhe sind bei Sachwertobjekten (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) der Bodenwert (Grundstückswert) und der Gebäudewert. Eine wichtige Rolle spielen auch Lage und Ausstattung und bei vermieteten Objekten der auf Dauer erzielbare Mietertrag (Ertragswert). Hypothekenbanken können bis zu 100 % finanzieren ,der angemessenen Gesamtherstellungskosten bzw. des Kaufpreises, wenn die laufenden Belastungen für den Darlehensnehmer tragbar sind.

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Beleihungswert

Aufgrund vom Bauherrn/Erwerber zur Verfügung gestellten Beleihungsunterlagen und der Erfahrung über den Verkehrswert von Immobilien errechnen Banken und finanzierende Institute einen Wert, der langfristig , unter Berücksichtigung des Dauerertragwerts, für das Objekt gelten wird. An Ihm bemißt sich die Beleihungsgrenze. Als Faustregel gilt: Je geringer die Eigenmittel sind, um so teurer wird die Finanzierung . Normalerweise gelten 80 % des Beleihungswertes als obere Grenze der Beleihbarkeit.

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Beleihungsobjekt

Immobilie, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dient und bis zur Beleihungsgrenze beliehen werden kann.

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Beleihungsvertrag

Siehe Darlehensvertrag

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Beleihungswert

Unter dem Beleihungswert wird der dauerhafte Wert einer Immobilie verstanden, wie er als Darlehenssicherheit verwendet werden kann. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufpreis. Der Beleihungswert ist ein zentraler Begriff des Hypothekenkredites und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung durch die Bank. Während der Verkehrswert in Abhängigkeit der aktuellen Marktlage stichtagsbezogen ermittelt wird, werden bei der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der Erträge zugrunde gelegt. Er ist meistens niedriger als der Verkehrswert und orientiert sich im allgemeinen am Sach- oder Ertragswert, unter Würdigung der langfristigen Marktrisiken und Markteinschätzungen.

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Bereitstellungszinsen

Pauschal mit 3 % p. a. bemessene Leistung an die Bank als Beitrag zu den Kosten, welche der Bank durch Refinanzierung der Darlehensmittel vor Schaffung der Auszahlungsvoraussetzungen entstehen.

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Betriebskosten

Darunter werden nach den mietrechtlichen Vorschriften laufende Kosten verstanden, welche dem Eigentümer durch das Eigentum an Grundstück und Gebäude oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen. Hierzu zählen: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude. Bei Eigentumswohnungen müssen noch die gemeinschaftlichen Kosten für Hauswart, Garten, Hausbeleuchtung, Gemeinschaftsantenne hinzugerechnet werden. Die Betriebskosten gehören zu den Bewirtschaftungskosten. Sie werden in der Regel vollständig als Mietnebenkosten auf die Mieter umgelegt.

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Beurkundungspflicht

Grundstücksgeschäfte (Grundstückskaufvertrag) müssen generell notariell beurkundet werden.

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Bewirtschaftungskosten

Kosten, die zur Bewirtschaftung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlich sind. Hierzu zählen Abschreibungen, Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie Mietausfallwagnis.

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Bezugsfertigkeit

Der bauliche Zustand eines Gebäudes in dem nach allgemeiner Auffassung den Bewohnern der Bezug der Wohnräume zugemutet werden kann. Für die Frage der Zumutbarkeit ist alleine der Grad der Fertigstellung der Wohnung maßgebend. Es kommt nicht auf die bauaufsichtliche Schlußabnahme an.

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Bodenwert

Wert des Grundstücks ohne aufstehende Gebäude. Der Bodenwert eines Grundstücks ist abhängig von der Größe, der Beschaffenheit, der Lage und der Bebauungsfähigkeit. Wertbeeinflussende Faktoren können z. B. Grunddienstbarkeiten, benachbarte Industrieanlagen, Baubeschränkungen wie auch Verkehrsanbindungen sein. Der Bodenwert kann durch Preisvergleich ermittelt werden. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Katasterämtern erteilen hierzu Auskünfte über die jährlich ermittelten Bodenrichtwerte, wie sie für das jeweilige Gebiet typisch sind.

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Bonität / Bonitätsprüfung

Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. Dabei wird vor Darlehensgewährung neben der materiellen Bonität, also der Einkommens- und Vermögenslage, auch die persönliche Bonität, Zahlungsmoral aufgrund bisherigem Verhalten, geprüft. Häufig werden hierzu entsprechende Schufa-Auskünfte eingeholt. Belastung, monatliche

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Brandversicherung

Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken.

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Briefgrundschuld

Siehe Grundschuld

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Bruttorauminhalt

Bauvolumen (Rauminhalt) eines Gebäudes (Höhe x Fläche). Berechnungsgröße, die für den Bauantrag sowie für die Ermittlung des Beleihungswertes benötigt wird.

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BSV

Abkürzung für Bausparvertrag. Siehe Bausparvertrag.

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Bürgschaft

Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (im allgemeinen gegenüber der Bank des Darlehensnehmers), für die Verbindlichkeiten des Dritten mit seinem privaten Vermögen einzustehen. In der Regel verlangt die Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der auf den Bürgen zurückgegriffen werden kann, ohne daß die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muß.

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Bürgschaftsgebühr

Soweit im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierungen Bürgschaften, insbesondere von Kreditinstituten, eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr), die dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird.

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