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P-S

Lexikon Wohnriester (P-S)

Riester-Bonus

Siehe Berufseinsteigerbonus

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Riester-Rente

Riester-Rente ist die allgemein gebräuchliche Bezeichnung für die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Sie wird nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt.

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Riesterprodukt

Die Riester-Produkte unterscheiden sich in verschiedenen Merkmalen von den herkömmlichen Spar- und Anlage-Produkten der Anbieter. Der Grund: Die Förderung des Staates ist daran gekoppelt, dass die neuen Produkte bestimmte staatliche Auflagen erfüllen. Das heißt, der Staat macht den Anbietern einige Vorschriften, welche Mindestleistungen ein Riester-Produkt bieten muss.

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Rückzahlungsverpflichtung

Bereits angespartes Guthaben kann zu 100 Prozent für den Kauf oder den Bau eines Eigenheims ohne Rückzahlungsverpflichtung entnommen werden. Die Summe wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst und bis zum Rentenbeginn mit zwei Prozent jährlich verzinst. Eine Rückzahlung des entnommenen Betrages ist nicht zwingend erforderlich, bleibt aber möglich.

 

Siehe Wohnförderkonto

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Selbstverantwortete Altersvorsorge

Selbstverantwortete Altersvorsorge bedeutet, dass die private Abdeckung der Altersvorsorge durch jeden Bürger erwartet wird.

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Sofortrabatt

Zahlt der Sparer bei Rentenbeginn die Steuerschuld auf einen Schlag, gibt es einen Sofortrabatt von 30 Prozent. Das Wohnförderkonto gilt dann mit 70 Prozent als steuerpflichtige Einnahme.

 

Siehe auch Wohnförderkonto

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Sonderausgabenabzug

Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt zunächst in Form einer Zulage, die einkommensunabhängig ist. Diese Zulage setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen.

 

Neben dieser Zulagenförderung können die Altersvorsorgebeiträge - also der Eigenbeitrag plus die bereits erhaltene Zulage - nochmals als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Von der sich hieraus ergebenden Steuerersparnis wird jedoch die mögliche Zulage abgezogen und der verbleibende Rest dann ausgezahlt.

 

siehe auch Günstigerprüfung

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Sparbeiträge

Siehe Beitragszahlungen

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Startförderung

Siehe Berufseinsteigerbonus

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