P-S
Lexikon Baufinanzierung (P-S)
Pfandbriefe
Von Hypothekenbanken und einigen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten aufgrund des Hypothekenbankgesetzes ausgegebene festverzinsliche Wertpapiere. Hypothekenbanken beschaffen sich durch die Ausgabe von Pfandbriefen Mittel zur Kreditvergabe. Die Käufer der Pfandbriefe profitieren von einer langfristigen, sicheren Kapitalanlage; denn die Pfandbriefe sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen jederzeit in voller Höhe durch erststellige Hypotheken mit mindestens gleichem Zinssatz gedeckt. Kommunalobligationen (öffentliche Pfandbriefe) dienen zur Refinanzierung von Kommunaldarlehen (Darlehen an Bund, Länder und Gemeinden).
Preisangabenverordnung
siehe Effektivzins
Prolongation
Siehe Konditionenanpassung
Rate
Zahlung für Zins und Tilgung des Darlehens.
Ratenverzug
Wenn der Darlehensnehmer seinen laufenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt (d.h. mit seinen Raten in Verzug gerät), wird ein Verzugsschaden berechnet.
Rangbescheinigung
Rangstelle
Bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen gibt die Rangstelle Aufschluß darüber, in welcher Reihenfolge die Gläubiger im Falle einer Zwangsvollstreckung aus dem Versteigerungserlös befriedigt werden.
Realkredit
Durch Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) gesicherter langfristiger Kredit.
Realkreditinstitut
Siehe Hypothekenbanken
Refinanzierung
Siehe Pfandbrief
Renovierung
Wiederherstellung des ursprünglich vorhandenen Zustandes eines Gebäudes. Instandhaltung
Restschuld
Der Teil des Darlehens, der noch nicht zurückgezahlt wurde. Bei planmäßiger Tilgung ist das jeweilige Restkapital aus dem Tilgungsplan zu ersehen.
Risiko-Lebensversicherung
Zur Absicherung eines Darlehens wird häufig eine Risiko-Lebensversicherung in Darlehenshöhe empfohlen. Sie wird bei Ableben des Versicherten fällig und bewahrt die Hinterbliebenen vor finanziellen Belastungen.
Rückgewähranspruch
Sobald der Darlehensnehmer sein Darlehen zurückgezahlt hat und ansonsten keine weiteren Verbindlichkeiten bestehen, zu deren Zweck die Grundschuld bestellt wurde, muß die Bank die Grundschuld zurückgewähren. Bei vielen Banken kann die Grundschuld durch Abtretung, Verzicht oder Löschung zurückgewährt werden.
Rücktritt vom Darlehensvertrag
Einseitige Erklärung eines Vertragspartners zur Aufhebung des noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages. Ein Rücktritt erfolgt, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Kreditauszahlung nicht mehr rechtfertigen. In diesem Fall kann die Bank Schadenersatz wegen Nichterfüllung (Nichtabnahmeentschädigung) verlangen.
Rückzahlung
Siehe Tilgung, Sondertilgung
Schätzgebühr
Honorar für Wertermittlung von Immobilien. Sie richtet sich bei der Schätzung des Beleihungswertes nach der Darlehenshöhe oder dem Objektwert. Die Kosten für die Schätzung trägt der Kreditnehmer, sie werden i. a. bei der Auszahlung einbehalten.
Schätzung
Wertermittlung von Immobilien, um z. B. den Verkehrswert oder den Beleihungswert zu ermitteln. Der Beleihungswert eines Objektes wird durch einen vereidigten Sachverständigen oder durch Mitarbeiter der Bank ermittelt. Bei der Schätzung werden u. a. die Lage des Grundstücks, der Zustand der darauf befindlichen Gebäude, der erzielte oder erzielbare Mietertrag sowie die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt.
Sollzins
Der im Darlehensvertrag vereinbarte Solllzins gibt den Zinssatz an, mit dem der Darlehensnominalbetrag zu verzinsen ist. Er und der Tilgungssatz ergeben die Annuität. Die tatsächliche Belastung wird durch den effektiven Jahreszins ausgedrückt, der mehr oder weniger eine theoretische Vergleichsgröße darstellt.
Schufa
Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Kreditwirtschaft, die Informationen über Kreditkunden sammelt. Damit will sie einerseits Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft und andererseits Kreditnehmer vor übermäßiger Verschuldung bewahren. Die Kreditinstitute verlangen vor i. a. vor Abschluß von Darlehensverträgen, die Unterzeichnung einer "Schufa-Klausel". Damit bestätigt der Kreditnehmer sein Einverständnis, daß die Bank Informationen über ihn bei der Schufa einholt. Diese Daten unterliegen den strengen Vorschriften des Datenschutzes. Gegen eine Gebühr können Sie eine Selbstauskunft bei der Schufa beantragen und die dort gespeicherten Daten einsehen.
Schuldnerwechsel
Siehe Schuldübernahme
Schuldübernahme
Der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers. In der Praxis kommt dies häufig dann vor, wenn ein Hauskäufer die bestehende Finanzierung des jetzigen Besitzers übernehmen will. Die Schuldübernahme ist nur mit Einwilligung der Bank möglich. Daher sollten Käufer und Verkäufer vor Kaufvertragsunterzeichnung mit der Bank die Modalitäten einer Schuldübernahme klären.
Schuldzinsen
Sie können bei vermieteten Objekten die Zinsen und Finanzierungskosten steuerlich geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Finanzierungskosten vor oder nach dem Einzug des Mieters entstanden sind.
Schuldzinsenabzug
Schuldzinsen haben bei vermieteten Objekten den Charakter von Werbungskosten und sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd absetzbar.
Selbsthilfe
Siehe Eigenleistung
Selbst und Nachbarhilfe
Eigenleistung oder auch "Muskelhypothek" genannt. Wenn Sie selbst, Ihre Familie, Freunde und Nachbarn Hand anlegen, mit denen entsprechende Handwerkerlohnkosten eingespart werden können. Eigenleistungen können jedoch nur begrenzt als Ersatz anderer Eigenmittel herangezogen werden.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Sicherheiten
Im Rahmen einer langfristigen Baufinanzierung sind vom Darlehensnehmer Sicherheiten für den Kredit zu stellen. Dies sind vor allem Grundpfandrechte, Bürgschaften oder sonstige Zusatzsicherheiten (Aktie, Sparguthaben, andere Immobilien etc.).
Sicherungsvereinbarung
Die Sicherungsvereinbarung stellt die Verbindung zwischen dem gewährten Kredit und der Grundschuld dar. Sie ist gewissermaßen die Sicherungsabrede zwischen Sicherungsgeber und der Bank. Es wird u. a. vereinbart, daß grundsätzlich alle Zahlungen nicht auf die Grundschuld, sondern auf die gesicherten Forderungen erfolgen.
Sondereigentum
Sondereigentum ist im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum die dem Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz allein gehörende Wohnung. Bestimmte Teile des Gebäudes stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum. Siehe auch Teilungserklärung, Wohnungseigentum.
Sondertilgung
Grundsätzlich ist bei Baukrediten nur die vereinbarte Leistung (Tilgungsraten) möglich, es sei denn Sondertilgungen werden kostenfrei in Höhe x p.a. ausdrücklich vereinbart. Oder erklärt sich der Kreditgeber bereit , eine Sondertilgung anzunehmen, ist meist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, die in vielen Fällen eine Sondertilgung unrentabel macht.
steuerliche Förderung
Eigenheimzulage, Kinderzulage, ökologische Baumaßnahmen.
Steuermodelle
Sammelbegriff für Investitionsformen mit dem Ziel, durch den Erwerb von Grundeigentum Steuern zu "sparen". Zahlreiche Steuermodelle haben in den letzten Jahren die Erwartungen der Investoren (Bauherrengemeinschaft) nicht erfüllt. In einigen Fällen haben die Finanzverwaltungen die Modelle insgesamt oder die in Ansatz gebrachten Werbungskosten nicht oder nur teilweise anerkannt. In anderen Fällen ist der erwartete Mitertrag oder Wertzuwachs ausgeblieben. Grundsätzlich bleibt bei den Steuermodellen zu bedenken, daß man zuerst investieren muß - also Finanzmittel freisetzen oder als Kredit aufnehmen muß -, bevor man die Kosten steuermindernd absetzen kann.

