K-O
Lexikon Baufinanzierung (K-O)
Katasteramt
Die Katasterämter führen die Liegenschaftskataster, die amtlichen Verzeichnisse der Grundstücke. Sie vermessen die einzelnen Grundstücke und zeichnen sie in Karten auf. Die größte katasteramtliche Einheit ist die Gemarkung. Die einzelnen vermessenen Flächen werden als Flure und als Flurstücke (früher Parzellen) bezeichnet. Beim Katasteramt sollte vor Erwerb eines Grundstückes die Flurkarte eingesehen werden, um sich über Lage, Flur-, Flurstücksnummer, Nutzungsart etc. zu unterrichten.
Katasterpapiere
Unterlagen mit "technischen" Daten der Grundstücke, z. B. Lagepläne, Flurkarten, Grenzeinhaltungsbescheinigungen, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch u. ä., erhält man bei den Katasterämtern bzw. über öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Die Unterlagen werden häufig für die Bauplanung und -finanzierung gebraucht.
Kaufvertrag
Siehe Grundstückskaufvertrag
Kinderzulage
Ein Teil der Eigenheimförderung.
Kommunalobligation
Öffentlicher Pfandbrief, der durch eine Forderung gegen inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts besichert ist.
Konditionen
Zu den Bedingungen des Darlehens zählen einerseits die Konditionen, wie Sollzins, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgung, Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren und andererseits die Allgemeinen Darlehensbedingungen, die die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Dalehensgeber und Darlehensnehmer regeln. Nur aus dem sorgfältigen Vergleich der Konditionen läßt sich ermitteln, ob eine Darlehensangebot preisgünstig ist. Näheren Aufschluß hierüber gibt der Effektivzins.
Konditionenanpassung
Nach Ablauf der Zinsfestschreibung werden die Konditionen neu vereinbart. Banken werden dann dem Darlehensnehmer ca. 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Festschreibungszeit für das Darlehen die dann üblichen Konditionen angeboten. Dieses Angebot enthält in der Regel drei Varianten mit unterschiedlicher neuer Zinsfestschreibung. Davon hängt dann auch der neuen Zinssatz des Darlehens ab. Kommt eine Vereinbarung zustande, besteht der Darlehensvertrag im übrigen fort.
Kreditbedarf
Siehe Finanzierungsplan
Kreditwürdigkeit
Siehe Bonität
Kündigung
Einseitige Erklärung der Bank oder des Darlehensnehmers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen sind seitens der Bank bei vertragsgemäßer Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann das Darlehen zu den vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel zum Ablauf der Zinsfestschreibung.
Landesverbürgte Darlehen
Siehe Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus
Langfristiges Darlehen
Siehe Laufzeit
Laufzeit
Die Laufzeit eines Darlehens umfaßt den Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung. Darlehen der Hypothekenbanken haben durchschnittliche Laufzeiten von 30 Jahren. Lange Laufzeiten haben den Vorteil niedriger laufender Belastung (Annuität).
Löschungsbewilligung
Mit der Löschungsbewilligung erklärt der Gläubiger (Bank) nach Rückzahlung des Darlehens, daß er die Löschung des Grundpfandrechtes (Hypothek oder Grundschuld) im Grundbuch bewilligt.
LV
Abkürzung für Lebensversicherung. Hier als Kapitallebensversicherung genannt. Die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod des Versicherten oder im Erlebensfall nach Ablauf fällig. Zusätzlich werden Überschußanteile ausgezahlt. Daraus resultiert im Gesamten die Ablaufleistung. Diese sollte dann mit der Höhe des Darlehens übereinstimmen. Das Darlehn kann / wird bei Endfälligkeit mit der Kapitallebensversicherung getilgt.
Maklercourtage
Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB) Wird ein Grundstück durch eine Makler vermittelt , ist eine Provision zu zahlen. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart. Übliche Provisionssätze : Grunstücksvermittlung und auch Ein und Mehrfamilienhäuser 3 bis 6 % des Kaufpreises.
Makler- und Bauträgerverordnung
Regelt die Pflichten von Maklern und Bauträgern und enthält Vorschriften zum Schutz von Erwerbern von Eigenheimen. Die MaBV regelt u. a., unter welchen Voraussetzungen ein Bauträger den vereinbarten Kaufpreis vom Erwerber ganz oder in Raten verlangen kann. Freistellungserklärung
Marktwert
Siehe Verkehrswert
Miteigentum nach Bruchteilen
Es gibt mehrere Eigentümer, wobei jedem Miteigentümer ein bestimmter Anteil an einer Sache (an einem Grundstück) als ideeller Anteil zusteht. Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum.
Mitschuldner
Schuldner, der als Gesamtschuldner mit dem Darlehensnehmer zusammen haftet. Bei der Finanzierung eines Eigenheimes ist dies häufig der Ehegatte des Darlehensnehmers.
Modernisierung
Verbesserung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes durch Anpassung z. B. des Grundrisses oder der Ausstattung an moderne Anforderungen. Im Gegensatz zur Modernisierung dient die Instandhaltung (Renovierung) lediglich der Erhaltung oder Wiederherstellung des vorhandenen baulichen Zustands. Sowohl Modernisierungen als auch Renovierungen können mit Darlehen von Hypothekenbanken finanziert werden. Steuerlich absetzbar und staatlich gefördert sind bei eigengenutzten Immobilien nur bestimmte Modernisierungsmaßnahmen. Nähere Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungsbau oder die Finanzämter. Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus
Nachfinanzierung
Sie ist immer dann erforderlich, wenn der ursprünglich ermittelte Bedarf an Fremdmitteln überschritten wird und daher zusätzliche Fremdmittel aufgenommen werden müssen. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn die Baukosten höher ausfallen als geplant. Für eine Nachfinanzierung muß genau wie bei der Erstfinanzierung ein Darlehensantrag bei der Bank gestellt werden. Schwierig wird die Nachfinanzierung immer dann, wenn die Beleihungsgrenze des Objektes bereits erreicht ist und durch die Mehrkosten keine Wertsteigerungen erzielt werden (Bei einer Wertsteigerung, zum Beispiel durch den zusätzlichen Ausbau des Dachgeschosses oder einem größeren Grundriß, könnte auch der Beleihungswert entsprechend nach oben korrigiert werden.). Als Nachfinanzierungen werden auch zusätzliche Darlehen auf ein bereits beliehenes Objekt, z. B. für Modernisierungen, bezeichnet.
Nachrangfinanzierung
Darlehen, das im Rang nach bereits bestehenden Grundpfandrechten abgesichert ist. Insbesondere, wenn die Finanzierung über den erstrangigen Beleihungsraum von 60 % des Beleihungswertes hinausgeht.
Nachrangfinanzierungen sind für den Darlehensgeber ein höheres Risiko. Im Falle einer Zwangsversteigerung werden die Schulden nach Rangfolge bezahlt. Deshalb sind Nachrangfinanzierungen häufig teurer als erstrangige Darlehen.
Nebenleistung
Alle Zahlungsverpflichtungen, die neben Zins- und Tilgungsleistungen vereinbart werden, insbesondere Bereitstellungszinsen, Schätzgebühren. Unser Tip: Erkundigen Sie sich genau nach allen anfallenden Mehrkosten und rechnen Sie dann, wie günstig nun tatsächlich das Angebot des Darlehensgebers ist.
Nennbetrag
Siehe Nominalbetrag
Nichtabnahmeentschädigung
Betrag, der bei Nichtabnahme des Darlehens zu zahlen ist (Abnahmeverpflichtung). Es dient der Bank als Ausgleich für den entgangenen Gewinn und den Refinanzierungsschaden.
Niedrigenergiehaus
Ein Haus, dessen Heizenergieverbrauch deutlich unter dem zulässigen Maß liegt. Im Idealfall kommt ein solches Haus ohne jede Heizung aus. Erreicht wird dies u. a. durch erhöhten Aufwand für Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung, kontrollierte Lüftung und Verwendung besonderer Bauteile.
Mittlerweile sind viele ökologischen Maßnahmen als Standard zu sehen, die bei der Bauantragung und Umsetzung beachtet werden müssen.
Nominalbetrag
Der Nominalbetrag ist der Betrag, über den der Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Der Auszahlungsbetrag des Darlehens liegt regelmäßig unter dem Nominalbetrag, denn Schätzgebühren, Bearbeitungsgebühren und andere Kosten werden bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten, auch das Damnum reduziert den Auszahlungsbetrag. Die Darlehenshöhe sollte deshalb so berechnet werden, daß man auch nach Abzug aller Kosten den benötigten Betrag zur Verfügung hat.
Um Angebote verschiedener Banken vergleichen zu können, sollten Sie sich die Tilgungspläne genau anschauen und auch die entsprechenden Nebenkosten berücksichtigen. In unserem Berechnungsmodell können wir Ihnen jetzt gleich einen Tilgungsplan erstellen.
Notaranderkonto
Notarbestätigung
Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, daß der rangrichtigen Grundschuldeintragung nichts im Wege steht. Bei Erfüllung der übrigen Auszahlungsvoraussetzungen kann die Notarbestätigung die vorzeitige Auszahlung des Darlehens ermöglichen, bevor die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch vollzogen ist.
Notarielle Beurkundung
Bei Abschluß wichtiger Geschäfte, insbesondere bei Verträgen über den Kauf oder die Belastung von Grundstücken mit Grundpfandrechten verlangt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung.
Notarkosten
Beim Erwerb eines Grundstücks sind neben den Erschließungskosten, der Grunderwerbssteuer und eventuellen Maklerkosten auch Notar- und Gerichtskosten (bis zu 1,5 % vom Kaufpreis) einzukalkulieren.
Nutzfläche
In Wohngebäuden ist dies die Grundfläche eines Hauses, die nicht zur Wohnfläche gehört (z. B. Keller, Speicher).
Objekt
Siehe Beleihungsobjekt
Objektkredit
Siehe Hypothekendarlehen
Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus
Der Staat fördert den Wohnungsbau außer durch steuerliche Maßnahmen auch durch zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Die meisten Förderungsarten sind an bestimmte Einkommensgrenzen und andere Voraussetzungen gebunden. Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen. Informieren Sie sich über die aktuellsten Bauförderungen. Es kann sich lohnen! Um nur einige Beispiele zu nennen: Kinderreiche Familien oder Haushalte mit Schwerbehinderten werden von manchen Bundesländern unterstützt. Den Lastenzuschuß kann jeder beantragen. Wenden Sie sich deshalb ggf. auch an Ihre zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung.
Öffentlicher Pfandbrief
Siehe Kommunalobligation
ökologische Baumaßnahme
Bestimmte ökologisch sinnvolle Baumaßnahmen werden vom Staat gefördert; z. B. der Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung wie auch der Bau eines Niedrigenergiehauses. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde. Oft gibt es dort auch noch zusätzliche Unterstützung.
Treuhandauszahlungen
Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind. Die wichtigsten Treuhandzahlungen sind Zahlungen auf ein Notaranderkonto und Zahlungen an Banken. Letztere werden häufig bei Umschuldungen eingesetzt. Hierbei zahlt die neue Bank das Darlehen an das abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage aus, nur gegen Verschaffung der Sicherheit über das Geld zu verfügen.

