F-J
Lexikon Baufinanzierung (F-J)
Fälligkeitsdarlehen
Im Gegensatz zu Annuitätendarlehen wird das Fälligkeitsdarlehen am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu zahlen. Diese Darlehensform bietet sich z. B. an, wenn zum Ende der Darlehenslaufzeit eine Lebensversicherung in mindestens gleicher Höhe fällig oder das Darlehen durch ein zugeteilten Bausparvertrag abgelöst wird. Siehe auch Tilgungsaussetzung
Fertighaus
Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Ein Fertighaus kann in Massiv- oder Holzbauweise errichtet werden. Die meisten Fertighäuser in Deutschland sind in Holztafelbauweise errichtet. Ein Fertighaus wird entweder schlüsselfertig oder als Ausbauhaus geliefert, wobei der Bauherr den gesamten oder Teilbereiche des Innenausbaus selbst vornehmen kann. Möglich ist auch die Lieferung der Bauteile zur Selbsterrichtung durch den Bauherrn. Von Ausnahmen abgesehen, sind Fertighäuser wie konventionell errichtete Häuser beleihbar. Einschränkungen können bei Ausbauhäusern gemacht werden. Der Fertighauslieferant tritt nicht gleichzeitig als Baufinanzierer auf und nimmt auch keine Bonitätsprüfungen vor. Um die Forderungen, d. h. die Zahlung des Kaufpreises zum vereinbarten Zeitraum, trotzdem abzusichern, verlangt er häufig eine Zahlungsübernahmegarantie der finanzierenden Bank.
Festbetragshypothek
Siehe Bankvorausdarlehen
Festdarlehen
Werden in einer Summe am Ende der Laufzeit durch Guthaben aus Lebensversicherungen oder Bausparverträgen getilgt. Für das Darlehen zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur die Zinsen. Fälligkeitsdarlehen
Festzinshypothek
Darlehen, bei dem der Darlehensgeber die Konditionen für einen bestimmten Zeitraum garantiert (Zinsfestschreibung). Die Festzinshypothek ist das Markenzeichen der Hypothekenbanken. Durch die gleichmäßige Belastung ist eine langfristige Planung und Finanzierung möglich.
Feuerversicherung
Siehe Brandversicherung
Finanzierung aus einer Hand
Finanzierung, die nur bei einer Bank beantragt wird und nur von dieser Bank oder als "Paket" von Krediten verschiedener Banken bereitgestellt wird. Sie wird auch als Verbundfinanzierung bezeichnet. Die Baufinanzierung aus einer Hand arbeitet nach dem Bausteinprinzip. Die einzelnen Finanzierungsbausteine können so ausgewählt werden, daß sich daraus die passende inh3iduelle Baufinanzierung ergibt.
Finanzierungsplan
Im Finanzierungsplan werden die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten den dafür erforderlichen Eigen- und Fremdmitteln gegenübergestellt. Also Kosten minus Eigenmittel ergeben den Darlehensbedarf, der aus Fremdmitteln gedeckt werden muß. Auch die Höhe und Rückzahlung dieses Darlehens werden im Finanzierungsplan festgehalten. Der Finanzierungsplan gibt so einen detaillierten Überblick über die gesamten benötigten Finanzierungsmittel und die Höhe der monatlichen Zahlungen.
Flurkarte
Amtliche Katasterkarte, aus der die Lage des Grundstücks, die Flur- und Flurstücksnummer sowie in aller Regel die bereits vorhandene Bebauung ersichtlich ist. Ein Flurkartenauszug ist beim Katasteramt erhältlich.
Förderung
Forderungsabtretung
Siehe Abtretung
Fonds
Abkürzung für Investmentfons. Die Investment-Gesellschaft ( = Kapitalanlagegesellschaft ) bildet aus zahlreichen ausgewählten Wertpapieren – Aktien Festverzinslichen einen Fonds. Die Auswahl der Papiere erfolgt durch erfahrene Experten nach dem Prinzip der gesunden Ertrags- und Risikomischung. Das heißt : Die Papiere sollen sich hinsichtlich Ertragschancen und eventueller Risiken so ergänzen, daß der Anleger gute Erträge bei möglichst hoher Sicherheit erzielt. Wertpapiere und Guthaben, die zu einem Fonds gehören, sind Fondsvermögen. Dieses Fondsvermögen teilt die Investment –Gesellschaft in viele Anteile auf und gibt Anteilscheine – auch Zertifikate genannt – aus. Der oder die Fonds werden während der Zinsfestschreibung/en angespart mit dem Ziel die Höhe des Darlehns zu erreichen und nach Ende der Festschreibung das Darlehn abzulösen. Das Darlehen wird in dieser Zeit nicht getilgt.
Forwarddarlehen
Ist ein Darlehen welches Sie beispielsweise 2 Jahre vor Ihrer endenden Zinsfestschreibung neu mit einem finanzierenden Institut vereinbaren können. In zinsgünstigen Zeiten kann somit möglicherweise ein günstigerer Zins für die Zukunft realisiert werden als zu dem Zeitpunkt des dann gültigen Zinsangebotes für Ihr auslaufendes/fälliges Darlehens.
Freistellungserklärung
Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank im allgemeinen durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelnen Eigentumswohnungen schon in der Bauphase verkauft, so muß der Käufer häufig bereits schon vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger, Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine Freistellungserklärung der Bank des Bauträgers sichergestellt ist, daß die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird. Viele Banken zahlen ein dem Käufer zugesagtes Darlehen aber erst dann, wenn die Globalgrundschuld auf dem Wohneigentum des Käufers gelöscht ist. In solchen Fällen ist eine Zwischenfinanzierung nötig.
Fremdkapital
Finanzierungsmittel, die von dritter Seite (z. B. von Banken, Bausparkassen, Versicherungen) als Darlehen zur Verfügung gestellt werden.
Grundstückskaufvertrag
Der Grundstückskauf setzt den Abschluß eines notariell beurkundeten Vertrages voraus, ansonsten ist er nicht rechtsgültig. Der Grundstückskaufvertrag enthält die Bedingungen für die vorgesehene Eigentumsübertragung. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der Grundstückserwerb geschieht praktisch in drei Phasen:
- Zuerst kommt der notarielle Abschluß des Kaufvertrages,
- dann die Auflassung (notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang), die häufig auch bereits zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet wird und
- der Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch.
Erst mit der Grundbucheintragung ist der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks.
Grundstück
Allgemein ein begrenzter Teil der Erdoberfläche. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören auch die mit dem Grund und Boden festverbundenen Gebäude.
Grundsteuer
Von der Gemeinde erhobene Steuer auf Grundvermögen, ihre Höhe basiert auf dem Einheitswert. Die Grundsteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein.
Grundschuldbestellung
Der Eigentümer erklärt in einer notariellen Urkunde seine Zustimmung zur Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld und beantragt, diese Belastung in das Grundbuch einzutragen.
Grundschuld
Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Die Grundschuld hat in der Praxis in den letzten Jahren die Hypothek aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung und besseren Handhabung (z. B. bei Konditionsanpassung, Umschuldung, Abtretung) bei der Baufinanzierung verdrängt.
Grundpfandrecht
Sammelbezeichnung für Pfandrechte (Hypotheken und Grundschulden) an Immobilien, die in Abteilung III des Grundbuches (Grundbuchblatt) eingetragen werden.
Grunderwerbssteuer
Diese Steuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Der Steuersatz beträgt zur Zeit einheitlich 3,5 % auf den Kaufpreis. Die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf den Kaufpreis des Grundstücks sowie ein eventuell darauf errichtetes Gebäude, so daß beim Erwerb des Objektes die zu zahlende Steuer auf der Grundlage des Gesamtkaufpreises ermittelt wird.
Grundbucheinsicht
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann, darf in das betreffende Grundbuch Einsicht nehmen. Jeder Käufer eines Grundstücks darf das Grundbuch einsehen und eine Abschrift aus ihm verlangen.
Grundbuchauszug
Beim Grundbuchamt kann gegen Kostenerstattung ein Grundbuchauszug angefordert werden. Die Bank kann sich hierdurch Klarheit über den Rechtszustand, die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen eines Grundstückes verschaffen, bzw. ob die zur Sicherheit für ein Baudarlehen bestellte Grundschuld die vereinbarte Rangstelle erhalten hat.
Grundbuchamt
Abteilung des Amtsgerichtes, die für die Rechtsvorgänge mit Grundstücken zuständig ist.
Grundbuch
Beim Amtsgericht (in Baden-Württemberg bei den Gemeinden) geführtes Register, in dem insbesondere die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Belastungen (z. B. Grunddienstbarkeiten, Hypotheken und Grundschulden) eingetragen sind. Grundbuchblatt.
Grenzeinhaltungsbestätigung
Das ist die amtliche Bestätigung dafür, daß sich ein Gebäude auf dem vorgesehenen Grundstück befindet und die notwendigen Grenzabstände einhält. Die Bestätigung wird in der Regel von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder den Katasterämtern ausgestellt.
Grenzattest
Siehe Grenzeinhaltungsbestätigung
Grenzabstand
Entfernung eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze.
Globalbelastung
Mehrere selbständige Grundstücke können mit ein und demselben Grundpfandrecht belastet werden. Freistellungserklärung.
Gewerbedarlehen
Hypothekenbanken finanzieren auch gewerblich genutzte Objekte, also Büro- und Geschäftshäuser, Lagergebäude, Werkstatt- und Fabrikgebäude, Hotels, etc. Gerade bei solchen Objekten garantiert die langfristige Finanzierung mit Festzinshypotheken eine Verbesserung der Finanzierungsstruktur und eine solide Kalkulationsbasis.
Gesamtschuldner
Mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens. Dabei ist jeder Gesamtschuldner unabhängig von den anderen Darlehensnehmern zur vollen Zahlung verpflichtet. Sofern eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart ist, haften zum Beispiel auch bei nicht verheirateten Paaren beide für den gesamten Darlehens. Die Bank kann frei wählen, welchen Gesamtschuldner sie in Anspruch nimmt. Sie darf die Leistung jedoch nur einmal verlangen.
Gesamtbaufinanzierung
Finanzierung aus einer Hand.
Gemeinschaftseigentum
Bezeichnung für das Miteigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz, das allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich gehört und dessen Nutzung durch die Gemeinschaft geregelt ist (z. B. Grund und Boden, Treppenhaus, Waschküche, Strom- und Wasserleitungen). Miteigentum, Sondereigentum, Teilungserklärung.
Geldbeschaffungskosten
Kosten, die einer Bank bei der Beschaffung von zinsgünstigen Finanzierungsmitteln entstehen. Sie werden als Damnum bei den Konditionen berücksichtigt.
Gebäudewert
Wert der auf einem Grundstück stehenden Gebäude; Teil des Beleihungswertes und des Verkehrswertes.
Herstellungskosten
Unter Herstellungskosten versteht man alle zur Herstellung des Gebäudes notwendigen Kosten, also Baukosten und Baunebenkosten sowie der Kosten für die Außenanlagen, nicht aber die Kosten für den Erwerb des Grundstücks (Anschaffungskosten).
Hypothek
Die Hypothek ist ein Pfandrecht an einem Grundstück wegen einer bestimmten Forderung, d.h. ihr Bestehen ist an die Forderung gebunden. Ein langfristiges Baudarlehen (Hypothekendarlehen) wurde früher durch eine Hypothek zu Gunsten des Darlehensgebers im Grundbuch abgesichert. In der Praxis ist heute die Hypothek weitgehend durch die einfacher zu handhabende Grundschuld ersetzt worden. Auf die Grundschuld finden alle Vorschriften über die Hypothek Anwendung, soweit sich nicht Abweichendes daraus ergibt, daß die Grundschuld keine Forderung voraussetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter Hypothek auch ein langfristiges, im Grundbuch abgesichertes Darlehen verstanden.
Hypothekarkredit
Siehe Hypothekendarlehen
Hypothekenbank
Private Banken, die seit über 100 Jahren auf langfristige, grundpfandrechtlich gesicherte Finanzierungen spezialisiert sind. Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen (Hypothekenbankgesetz). Ihr Markenzeichen ist die Festzinshypothek. Die Mittel zur Darlehensvergabe beschaffen sich die Hypothekenbanken u. a. durch den Verkauf von Pfandbriefen. Sie finanzieren sowohl private als auch gewerblich genutzte Objekte (z. B. Büro-, Geschäfts- und Lagerhäuser, Werkstatt- und Fabrikgebäude, Hotels). Gerade bei gewerblich genutzten Objekten ist eine langfristige Finanzierung mit festen Konditionen in Form von Festzinshypotheken vorteilhaft. So kann der Darlehensnehmer die Finanzierungskosten langfristig in seine Geschäftskalkulation einbinden und muß nicht zusätzliche Finanzierungsrisiken in seinen Geschäftsplänen berücksichtigen.
Hypothekenbankgesetz
Das HypBG gilt ausschließlich für die privatrechtlichen Realkreditinstitute, die zur Beschaffung der Darlehensmittel im langfristigen Kreditgeschäft u. a. Pfandbriefe und Kommunalobligationen herausgeben.
Hypothekendarlehen
Oberbegriff für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen, wobei Baufinanzierungsdarlehen heute nicht mehr durch Hypotheken, sondern durch die einfacher zu handhabende Grundschulden ersetzt werden.
Identitätsprüfung
Bei Darlehensaufnahme läßt sich die Bank die Identität des Darlehensnehmers nachweisen.
Immobilie/n
Unbewegliche Güter, d. h. Grundstücke und Gebäude.
Instandhaltung
Erhaltung des vorhandenen baulichen Zustandes eines Gebäudes (Renovierung).
Instandhaltungskosten
Kosten, die für die Instandhaltung einer Immobilie zu veranschlagen sind, z.B. für Heizung, Fahrstuhl, usw. Instandhaltungskosten gehören wie die Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis zu den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, die von der Bruttokaltmiete abgezogen werden, und mindern so den ansetzbaren Mietertrag bei der Ertragswertermittlung einer Immobilie.
Instandhaltungsrücklage
Vom Wohnungseigentümer regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Vor Verbrauch gehört die gezahlte Rücklage zum Gemeinschaftseigentum.
Jahresleistung
Siehe Annuität

