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BHW: Ruhestand unter Palmen

Ruhestand unter Palmen

Mallorca, Toskana, Teneriffa: Immer mehr Ruheständler entscheiden sich dafür, ihren Lebensabend jenseits der deutschen Grenzen zu genießen. Doch was muss man tun, damit die Rente aus Deutschland dann auch zuverlässig auf dem Konto landet?

Die gute Nachricht: Gesetzliche Renten werden in jedes Land der Welt überwiesen. Laut Deutscher Rentenversicherung beziehen aktuell rund 1,5 Millionen im Ausland lebende Rentner Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenkasse. Die Rentenkasse überweist die Bezüge ganz nach Wunsch auf ein Konto in Deutschland, in einem EU Mitgliedsland oder auch nach Island, Liechtenstein oder Norwegen. Die Überweisungskosten trägt dann die Deutsche Rentenversicherung. In diesen so genannten SEPA-Staaten gibt es erfahrungsgemäß keinerlei Probleme oder zusätzlich anfallende Kosten. Damit die Zahlung reibungslos läuft, braucht die Rentenversicherung rechtzeitig die neue Anschrift, die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC des Empfängers.

 

Rechtzeitig informieren

Für den Rentenbezug im Ausland ist entscheidend, ob es sich um einen vorübergehenden oder einen dauerhaften Aufenthalt handelt. Und ob der Aufenthaltsort in der EU oder außerhalb liegt. In der EU wird die volle Rente gezahlt - außerhalb gelten nur die Beitragszeiten in Deutschland. Das klingt nicht nur kompliziert, sondern ist es auch.

TIPP: Auswanderer sollten sich spätestens drei Monate vor dem geplanten Umzug vom zuständigen Versicherungsträger umfassend informieren lassen.

Transferkosten im Blick behalten

Wenn die Rente auf ein Konto außerhalb der EU gezahlt werden soll, ist allerdings Vorsicht geboten: Beim Transfer können Gebühren, Spesen oder Verluste durch Wechselkurse entstehen, die der Empfänger übernehmen muss. Die Währungskurse schwanken und man erhält stets den Kurs, der am Tag des Zahlungseingangs bei der Bank im Ausland gilt. Hier sollten Rentner wirklich ganz genau vergleichen, sonst entstehen erhebliche Kosten. Die Überweisungsgebühren werden dann von der eingehenden Rente abgezogen - und das bleibt manchmal sogar unbemerkt. Ein Negativ-Beispiel sind hier amerikanische Banken, die bis zu 50 US-Dollar Gebühren für ankommende internationale Banküberweisungen berechnen.

TIPP: Klären Sie vorab, wie viel Rente Sie im Ausland beziehen und welche steuerlichen Bestimmungen dort gelten. Überlegen Sie, ob Sie mit Ihren Einkünften den gewohnten Lebensstandard beibehalten können. Planen Sie unbedingt ein finanzielles Polster ein, damit unvorhergesehene Kosten oder ein wichtiger Flug zurück nach Deutschland nicht zum Problem werden.

Sonderfall Riester-Rente

Wer sich im Ruhestand dauerhaft in einem Land außerhalb der EU niederlassen möchte, muss mit Verlusten bei der Riester-Rente rechnen. Grund: Die privat finanzierte Altersvorsorge wird durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert und nur EU-weit und in Island, Norwegen und Liechtenstein vollständig ausgezahlt. In allen anderen Ländern muss die erhaltene Förderung mit Umzug teilweise zurückgezahlt werden.

Rente im Ausland – Steuern in Deutschland

Auch Ruheständler, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. Zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg. Dort wird geprüft, wie viel Steuern der ausgewanderte Rentenempfänger zahlen muss. Ob Menschen, die dauerhaft im Ausland leben, in Deutschland steuerpflichtig sind, hängt auch davon ab, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Zielland besteht. Diese Abkommen regeln, ob Steuern im Heimatland oder im Wohnsitzstaat gezahlt werden müssen.

Für Auslandsrentner gilt die so genannte „beschränkte Steuerpflicht“. Das bedeutet: Ihnen steht kein Grundfreibetrag zu, sie können außergewöhnliche Belastungen nicht absetzen und auch das Ehegatten-Splitting nicht nutzen. Deshalb kann es von Vorteil sein, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen.

TIPP: Legen Sie Ihrem Antrag am besten einen Nachweis bei, wie viele Einnahmen Sie außerhalb Deutschlands tatsächlich beziehen.

Die Information hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine steuerliche Beratung dar.

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