Geteilte Investition, doppeltes Glück: Hauskauf mit Freunden

Wer gemeinsam mit Freunden ein Haus kauft oder baut, spart Kosten und findet Unterstützung im Alltag. Rechtlich gilt es allerdings einiges zu beachten, wenn offizielle Familienbande fehlen. Lesen Sie hier, wie das gemeinsame Projekt gelingt.

Wohngemeinschaften sind in Großstädten wegen hoher Mieten und eingeschränktem Wohnungsangebot schon lange keine Seltenheit mehr. Dabei leben meist völlig Fremde unter einem Dach – und werden im besten Fall zu Freunden. Warum also nicht einfach einen Schritt weitergehen und gleich gemeinsam mit den besten Freunden ein Haus bauen oder kaufen und gemeinsam darin leben? Klug geplant bietet ein solches Projekt viele Vorteile. Denn wer gemeinsam investiert, kann viel Geld sparen. So entfällt beispielsweise beim gemeinschaftlichen Kauf eines Mehrfamilienhauses die Gewinnmarge, die Investoren beim Verkauf einzelner Eigentumswohnungen kalkulieren. Auch Renovierungsarbeiten, die allein kaum finanziell zu bewerkstelligen sind, können gemeinschaftlich leichter gestemmt werden. Zudem können sich befreundete Familien im Alltag gegenseitig unterstützen und einander helfen – ob beim Großputz, der Gartenarbeit oder der Kinderbetreuung.

Stimmt die Chemie?

Bevor Sie über den Hauskauf mit Freunden nachdenken, sollten Sie die Beziehung auf Herz und Nieren prüfen. Wichtig ist eine solide Vertrauensbasis, die dafür sorgt, dass auch das gemeinsame Leben im Haus funktioniert. Denn das Wohnen unter einem Dach stellt ganz neue Anforderungen an eine Freundschaft. Ganz wichtig: Alle Beteiligten sollten vorab auch ihren Umgang im Streitfall genau regeln. Reden Sie offen miteinander und klären Sie dabei wichtige Fragen:

  • Haben Sie die gleichen Vorstellungen, wo Sie leben wollen und wie das Haus aussehen soll?
  • Verfügen Sie über ähnliche finanzielle Verhältnisse und in etwa gleich viel Eigenkapital?
  • Wollen Sie gleichberechtigte Eigentümer werden oder übernimmt eine Partei die Mehrheit der Anteile?
  • Was soll passieren, wenn eine Partei ausziehen, verkaufen oder vermieten will?
  • Was ist, wenn es bei einer Partei zur Trennung kommt oder ein Partner stirbt?
  • Wie wollen Sie vorgehen, wenn eine Partei in Zahlungsschwierigkeiten kommt und den Kredit nicht mehr stemmen kann?
  • Wie wollen Sie die Räume aufteilen? Beachten Sie auch Garten, Garage, Treppenhaus und andere Gemeinschaftsräume.
  • Wie sehen Ihre langfristigen Familien- undLebensplanungen aus? Bedenken Sie, dass sich diese ändern können.
  • Haben Sie ähnliche Vorstellungen von Sauberkeit und Ordnung – zum Beispiel für den Fall, dass Sie sich einen gemeinsamen Eingangsbereich und das Treppenhaus teilen?

TIPP: Verbringen Sie vor der Entscheidung über einen Immobilienkauf einen Urlaub zusammen, mieten Sie ein gemeinsames Ferienhaus, verzichten Sie darauf, auswärts essen zu gehen und erledigen Sie möglichst vieles selbst: Kochen, Aufräumen, Putzen. Falls es bereits im Urlaub zu Konflikten kommt, ist Streit im Alltag vorprogrammiert. 

Klare Verhältnisse schaffen

Haben Sie sich zum gemeinsamen Bau oder Kauf einer Immobilie entschlossen, wird die rechtliche Umsetzung wichtig. Sie können das Haus zu gleichen Teilen, aber auch in jedem beliebigen Verhältnis untereinander aufteilen und ins Grundbuch eintragen lassen. Möglich ist zum Beispiel die Gründung einer privaten Baugemeinschaft. Dabei bilden Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), kaufen zusammen ein Grundstück und teilen die Wohneinheiten der Immobilie auf. Wenn das Haus fertig ist, wird aus der privaten Baugemeinschaft eine Eigentümergemeinschaft. Vorteil einer GbR: Sie ist als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen, die Besitzverhältnisse werden mit einem Gesellschaftervertrag geregelt – und wenn die Verhältnisse sich ändern, müssen Sie nicht jedes Mal den Grundbucheintrag gebührenpflichtig ändern lassen.

Eine andere mögliche Variante ist das so genannte Bruchteilseigentum. Hier wird bereits im Kaufvertrag festgelegt, wer zu welchen Anteilen Eigentümer ist.

Nötig ist in jedem Fall eine Teilungserklärung, die auch im Grundbuch hinterlegt wird. Darin ist genau festgeschrieben, welche Flächen welcher Partei gehören, was als Gemeinschaftseigentum zusammen genutzt wird (zum Beispiel Treppenhaus, Keller oder Parkplatz) und ob es Sondernutzungsrechte gibt. Im Grundbuch wird für jeden Eigentümer ein eigenes Blatt angelegt, wodurch die getrennte Finanzierung ermöglicht wird. Voraussetzung dafür ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass es sich um zwei (oder mehrere) getrennte Wohneinheiten handelt. Der Notar sorgt dafür, dass alle Absprachen im Grundbuch jeder Partei festgeschrieben werden.

TIPP: Welche Rechtsform und Aufteilung für Sie am geeignetsten ist, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder Notar beraten. Auch das Hinzuziehen eines Steuerberaters ist sinnvoll. Ideal ist es, wenn sich die beteiligten Parteien unabhängig voneinander beraten lassen. So können auch heikle Fragen offen angesprochen werden.

Sicher finanzieren

Um das gemeinsame Projekt umzusetzen, ist ein gutes Finanzierungskonzept unerlässlich, dass alle Eventualitäten abdeckt. Mit einer Baufinanzierung ist Ihr Vorhaben dabei in besten Händen – und das zu besten Konditionen. Ihr persönlicher Baufinanzierungsexperte erstellt Ihnen eine Immobilienfinanzierung, steht Ihnen mit Rat und Tat bei allen Ihren Fragen zur Seite, prüft und beantragt staatliche Fördermittel. Auch nach Ihrem Einzug sind die Experten stets für Sie da.

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