Sichern Sie sich die Arbeitnehmer-Sparzulage. Seit Januar 2024 mit höheren Einkommensgrenzen!
Ihr Einkommen
Für die Berechnung der Arbeitnehmer-Sparzulage gilt der folgende Bruttoarbeitslohn in EUR:
(Unter Berücksichtigung der für der dem Arbeitnehmer zustehenden Pausch- und Freibeträge unter der Voraussezung, dass keine anderen Einkünfte vorliegen.)
zu versteuerndes Einkommen | Ohne Kind | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | |
Ledig | 40.000 EUR | 51.500 EUR | 68.100 EUR | 78.500 EUR | 88.900 EUR |
Verheiratete / Lebenspartner (nur einer arbeitet) |
80.000 EUR | 97.300 EUR | 106.500 EUR | 115.900 EUR | 125.400 EUR |
Verheiratete / Lebenspartner (beide arbeiten) |
80.000 EUR | 103.000 EUR | 114.200 EUR | 125.600 EUR | 136.600 EUR |
Stand 01.2025
Angaben: Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) - Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabellen und Angaben.
Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Abzüge (z.B. Versorgungs-Freibetrag, Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, zusätzliche Sonderausgaben beispielsweise aufgrund eines kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind.
Die angegebenen beträge können sich allerdings auch verringern, wenn noch weitere Einkünfte bestehen bzw. in der gesetzlichen Rentenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze Ost anzuwenden ist.
Für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (z.B. Beamte, Richter, Berufssoldaten) ergeben sich in der Regel niedrigere Werte.
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