Das Steuerumgehungs­bekämpfungsgesetz

Kontoinhaber sowie gegebenenfalls für ihn handelnde Personen, z.B. Vertretungsbevollmächtigte, haben dem Kreditinstitut die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer oder Steuernummer unverzüglich mitzuteilen und im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen.

Ihre Mitwirkungspflicht als Kontoinhaber oder für den Kontoinhaber handelnde Person

Kontoinhaber sowie gegebenenfalls für ihn handelnde Personen, z.B. Vertretungsbevollmächtigte, haben dem Kreditinstitut die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer oder Steuernummer unverzüglich mitzuteilen und im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen.


Bei natürlichen Personen muss u.a. die IdNr. nach § 139b AO und bei nicht natürlichen Personen die Wirtschafts-Identifikationsnummer oder ersatzweise die Steuernummer nach § 139c AO vorliegen.

Grundlage hierfür ist § 154 Abgabenordnung (AO). Seit 01.01.2018 sind alle Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, gewisse Daten für jeden Kontoinhaber sowie jeden anderen Verfügungsberechtigten und jeden wirtschaftlich Berechtigten zu erheben und aufzuzeichnen. Man nennt dies Kontenwahrheit. Diese Vorgabe des Gesetzgebers dient der Bekämpfung von Steuerumgehungen.

 

Das heißt für Sie als Vertragsinhaber:

  • Halten Sie bitte Ihre 11-stellige steuerliche Identifikationsnummer und die betreffende Bausparvertragsnummer bereit. Ihre IdNr. ID finden Sie z.B. auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrem Einkommensteuerbescheid.
  • Rufen Sie uns für die Mitteilung Ihrer IdNr. unter der für den Vertrag passenden Rufnummer an. Dort werden auch Ihre Fragen zu dem Thema beantwortet. Alternativ können Sie uns die IDNr. gern schriftlich mitteilen.

 

Für Vertretungsberechtigte gilt:

  • Teilen Sie uns Ihre steuerliche Identifikationsnummer bitte schriftlich mit.

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Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel unter dem Stichwort „Kontenwahrheit“ auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!