Du möchtest deine zukünftigen Wohnwünsche ganz einfach in die Tat umsetzen? Egal, ob du später in eine coole Stadtwohnung ziehen oder ein gemütliches Eigenheim bauen möchtest – wir zeigen dir, wie ein Bausparvertrag dir dabei hilft.
Spar dir den Shame – spar mit uns!
Starte jetzt mit Bausparen!
Was ist Bausparen?
Bausparen ist wie ein Sparplan für dein zukünftiges Zuhause. Du legst jeden Monat ein bisschen Geld auf ein spezielles Konto bei der Bausparkasse an. Nach einer bestimmten Zeit kannst du dann unter bestimmten Voraussetzungen ein Bauspardarlehen zu attraktiven Konditionen bekommen, um deine Wohnträume zu verwirklichen.
So funktioniert´s:
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Sparen
Du vereinbarst, jeden Monat einen festen Geldbetrag auf deinen Bausparvertrag einzuzahlen. Das kann schon mit kleinen Beträgen (ab 40 EUR monatlich) anfangen!
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Zinsen, Zuschüsse und Jugendbonus
Monat für Monat vermehrt sich dein gespartes Geld, u.a. weil die Bausparkasse dir Zinsen auf dein Guthaben zahlt – und bist du unter 25 Jahren erhältst du sogar noch einen einmaligen Jugendbonus1. On top belohnt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen deine Sparleistungen mit staatlichen Zuschüssen (Wohnungsbauprämie2 und Arbeitnehmersparzulage3). Und wenn das noch nicht genug ist, gibt es vielleicht sogar noch Extra-Geld von deinem Chef in Form von vermögenswirksamen Leistungen. All diese Förderungen helfen dir dabei, schneller für deine eigenen vier Wände zu sparen.
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Darlehen
Wenn du genug gespart hast, bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen (Kreditwürdigkeit) ein Bauspardarlehen. Das ist Geld, welches du gegen einen vereinbarten Zins von der Bausparkasse zur Verfügung gestellt bekommst, um dein Zuhause zu kaufen.
(Bau-)Sparen mit wem du willst!
Wusstest du, dass dein regelmäßiges Sparen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich belohnt wird? Wir zeigen dir wie!
Ausgeben, wofür du willst.
Bei Abschluss des Bausparvertrages vor deinem 25. Lebensjahr kannst du dein angespartes Bausparguthaben nach einer Sparzeit von 7 Jahren einmalig frei verwenden - und alle staatlichen Förderungen kannst du natürlich auch behalten, auch wenn du kein Wohneigentum finanzieren möchtest.4 Und wenn es dich stattdessen in die weite Welt zieht, hast du mit staatlichen Zulagen bis dahin eine ansehnliche Summe für dein Vorhaben erreicht! Maximale Flexibilität eben.
Mit BHW KomfortBausparena) staatliche Förderung nutzen
25 TEUR Bausparsumme, BHW KomfortBausparen (Tarifvariante FI3) – unverbindliches schematisches Beispielb) – |
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Summe bei Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen (mtl. 40 EUR) und eigenen Sparleistungen (mtl. 60 EUR) |
9.700,00 |
Abschlussgebührc) | - 400,00 |
Jugendbonusd) | 150,00 |
Summe staatliche Förderunge) | 932,80 |
Guthabenzinsen | 72,32 |
Summe aller Zahlungen (inkl. staatl. Förderung) | 10.455,12 |
Bei eigenen Sparleistungen i. H. v. rd. 5.800 EUR wächst über ca. 8 Jahre ein Guthaben von ca. 10.500 EUR an
a) Es handelt sich um ein Produkt der BHW Bausparkasse AG, Lubahnstr. 2, 31789 Hameln.
b) Unverbindliches Rechenbeispiel. Das Beispiel enthält einen monatlichen Sparbeitrag von 100 Euro – unterteilt in 40 Euro vL vom Arbeitgeber sowie 60 Euro eigene Sparleistungen. Unter Berücksichtigung der geltenden Bedingungen für die Gewährung von Wohnungsbauprämie sowie von Arbeitnehmer-Sparzulage. Berechnung ohne Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlages und ggf. anfallender Kirchensteuer.
c) Die Abschlussgebühr in Höhe von 1,6% der Bausparsumme wird dem Bausparkonto belastet. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet.
d) Gilt nur für Neukundinnen und Neukunden im BHW KomfortBausparen: Bausparerinnen und Bausparer, die bei Abschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig für den ersten Bausparvertrag bei Zuteilungsannahme und einer Laufzeit von mindestens sieben Jahren einen Jugendbonus in Höhe von 0,6 % der bei Vertragsabschluss vereinbarten Bausparsumme. Der Anspruch entfällt bei Vertragsübertragungen gemäß § 14 ABB. Im Jahr der Gutschrift ist der Jugendbonus kapitalertragsteuerpflichtig.
e) Voraussetzung für den Erhalt von Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie: Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen, Höchstbeträge sowie bei der Wohnungsbauprämie gesetzliche Vorgaben zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung.
Stand 04/2025
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1 Gilt nur für Neukunden im Tarif BHW WohnBausparen und/oder BHW KomfortBausparen: Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig für den ersten Bausparvertrag bei Zuteilungsannahme und einer Laufzeit von mindestens sieben Jahren einen Jugendbonus in Höhe von 0,6 % der bei Vertragsabschluss vereinbarten Bausparsumme. Der Anspruch entfällt bei Vertragsübertragungen gem. § 14 ABB. Im Jahr der Gutschrift ist der Jugendbonus kapitalertragsteuerpflichtig.
2 Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie: Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen, Höchstbeträge sowie gesetzliche Vorgaben zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung. Diese Förderung erhalten Bausparer (mindestens 16 Jahre alt) auf maximal 10% ihrer prämienbegünstigten Aufwendungen (Alleinstehende: 700 EUR bzw. Verheiratete: 1.400 EUR), d.h. maximal 70 EUR bzw. 140 EUR p.a.
3 Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage: Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen und Höchstbeträge. Diese Förderung erhalten Bausparer auf maximal 9% ihrer vermögenswirksamen Leistungen (Alleinstehende: 470 EUR bzw. Verheiratete: 940 EUR bei zwei Arbeitnehmern), dies entspricht einer Arbeitnehmer-Sparzulage von maximal 43 EUR bzw. 86 EUR p.a..
4 Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie sowie der Jugendbonus gemäß § 14 ABB gehen bei Kündigung des Bausparvertrages verloren.