Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen: Von der staatlichen Riester-Förderung profitieren Sie als Familie mit Kindern am meisten.
Seit 2024: Energetische Sanierung mit Wohn-Riester
Beim Wohn-Riester von staatlichen Zuschüssen profitieren
Unabhängig davon, wie sich die Renten weiterentwickeln werden, haben Sie mit Ihren eigenen vier Wänden eine wichtige Grundlage für ein Leben im Alter gelegt. Mit Wohn-Riester unterstützt der Staat Ihre Altersvorsorge:
- Als Grund-Zuschuss erhalten Sie bis zu 175 EUR jährlich auf den Riester-Bausparvertrag.
- Für Kinder gibt es Extra-Zulagen: 300 EUR pro Jahr, wenn sie Jahrgang 2008 und jünger sind, 185 EUR bei älteren Kindern.
- Zusätzlich können Sie von Steuervorteilen profitieren: Ihre Einzahlungen können Sie unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag / Wohn-Riester-Vertrag
Leistungen aus Wohn-Riester-Verträgen sind in der Regel im Rentenalter zu versteuern. Falls Sie Ihren Wohn-Riester-Vertrag wohnwirtschaftlich nutzen und sich hierfür ihr Guthaben verwenden, wird für die spätere Besteuerung im Rentenalter ein fiktives Wohnförderkonto gebildet. Dieses Wohnförderkonto dient als Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Steuer im Rentenalter.
Der Gesetzgeber hat zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, wie Sie die Besteuerung an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können. Lassen Sie sich von einem Steuerberater Ihres Vertrauens hierzu beraten.
Die nächsten Schritte zu Ihrem Vermögen
- Berechnen Sie Ihren Antrag direkt online oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
- Informieren Sie sich auf Wunsch im Vorfeld.
- In einem ausführlichen Gespräch entwickeln wir zusammen mit Ihnen die Bauspar-Lösung, die zu Ihren persönlichen Vorstellungen passt.
Wie viel Riester-Förderung gibt es?
| Familiensituation | Grundsätzliche Förderung1 |
Zulage für Kinder1 |
Gesamter Förderungsbetrag |
| Ledig ohne Kinder | 175 EUR | - | 175 EUR |
| Ledig + 1 Kind (geboren vor 1.1.2008 | 175 EUR | 185 EUR | 360 EUR |
| Ledig + 1 Kind (geboren nach 31.12.2007) | 175 EUR | 300 EUR | 475 EUR |
| Verheiratet2 ohne Kinder | 350 EUR | - | 350 EUR |
| Verheiratet2 + 1 Kind (geboren vor 1.1.2008) | 350 EUR | 185 EUR | 535 EUR |
| Verheiratet2 + 1 Kind (geboren nach 31.12.2007) | 350 EUR | 300 EUR | 650 EUR |
| Verheiratet2 + 2 Kinder (geboren vor 1.1.2008) | 350 EUR | 370 EUR | 720 EUR |
| Verheiratet2 + 2 Kinder (1 Kind geboren nach 31.12.2007) | 350 EUR | 485 EUR | 835 EUR |
| Verheiratet2 + 2 Kinder (beide geboren nach 31.12.2007) | 350 EUR | 600 EUR | 950 EUR |
1 Besondere Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
2 Zwei unterschiedliche Arbeitnehmer