Riester-Förderung

Mit Wohn-Riester was Schönes bauen

Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen: Von der staatlichen Riester-Förderung profitieren Sie als Familie mit Kindern am meisten.

Neu ab 2024: Energetische Sanierung mit Wohn-Riester

Ab 01. Januar 2024 können Sie Ihre Riester-Förderung für energetische Sanierungen bei selbstgenutztem Wohneigentum verwenden. 

Sie haben die Möglichkeit Ihr angespartes Guthaben aus Ihrem Wohn-Riester Vertrag einzusetzen oder aber das Riester-Bauspardarlehen zu verwenden.

Diese Sanierungsmaßnahmen gemäß § 35c Absatz 1 S. 3 EStG sind möglich – sofern Ihnen von dem ausführenden Fachunternehmen bescheinigt wird, dass die geplanten Maßnahmen den Anforderungen für die staatliche Förderung genügen:

  • Wände, Dachflächen und Geschossdecken dämmen
  • Fenster, Außentüren oder Heizungsanlage erneuern
  • Lüftungsanlage erneuern oder einbauen
  • digitale Systeme einbauen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
  • bestehende Heizungsanlage optimieren, wenn diese älter als zwei Jahre ist

Bitte beachten Sie:
Für die förderunschädliche Entnahme ist bis spätestens zehn Monate vor dem Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen) zu stellen. 

Die Mindestentnahmebeträge belaufen sich derzeit auf mindestens 6.000 EUR bei Umsetzung innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der selbst genutzen Wohnung oder auf mindestens 20.000 EUR zu einem späteren Zeitpunkt.

Des weiteren darf keine Doppelförderung vorliegen. Sie können Ihr Altersvorsorgevermögen nur für Maßnahmen verwenden, für die keine sonstigen Förderungen oder Steuervorteile in Anspruch genommen wurden bzw. werden.

Beim Wohn-Riester von staatlichen Zuschüssen profitieren

Unabhängig davon, wie sich die Renten weiterentwickeln werden, haben Sie mit Ihren eigenen vier Wänden eine wichtige Grundlage für ein Leben im Alter gelegt. Mit Wohn-Riester unterstützt der Staat Ihre Altersvorsorge:

  • Als Grund-Zuschuss erhalten Sie bis zu 175 EUR jährlich auf den Riester-Bausparvertrag.
  • Für Kinder gibt es Extra-Zulagen: 300 EUR pro Jahr, wenn sie Jahrgang 2008 und jünger sind, 185 EUR bei älteren Kindern.
  • Zusätzlich können Sie von Steuervorteilen profitieren: Ihre Einzahlungen können Sie unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

 

Als Baustein zur privaten Altersvorsorge fördert der Staat auf diese Weise das mietfreie Wohnen ganz besonders. Mit einem Wohn-Riester-Sparprodukt kommen Sie allerdings nicht nur Ihrem Wunsch nach Wohneigentum näher. Unter bestimmten Bedingungen können Sie Geld aus Ihrem Riester-Vertrag auch verwenden, um Ihr eigenes Haus oder Ihre Wohnung barrierefrei zu modernisieren.

Die nächsten Schritte zu Ihrem Vermögen

  1. Berechnen Sie Ihren Antrag direkt online oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
  2. Informieren Sie sich auf Wunsch im Vorfeld.
  3. In einem ausführlichen Gespräch entwickeln wir zusammen mit Ihnen die Bauspar-Lösung, die zu Ihren persönlichen Vorstellungen passt.

Grundzulage

Jedes Jahr 175 Euro – so hoch ist die Grundzulage beim Wohn-Riester. Wenn Sie unter 25 sind, bekommen Sie einmalig weitere 200 EUR als Bonus dazu.

Kinderzulagen

Für Kinder gibt es Extra-Zulagen: 300 EUR pro Jahr, wenn sie Jahrgang 2008 und jünger sind, 185 EUR bei älteren Kindern. Wichtig ist, dass Sie kindergeldberechtigt sind und das Kind in Ihrem Haushalt lebt.

Steuervorteile

Wenn Sie bis zu 2.100 EUR pro Jahr in Ihren Riester-Bausparvertrag einzahlen, können Sie das bei Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen – vorausgesetzt, Sie sind unmittelbar zulageberechtigt.

Wie viel Riester-Förderung gibt es?

Die Riester-Förderung ist abhängig von Ihrem derzeitigen Familienstand, der Anzahl Ihrer Kinder sowie deren Geburtsdatum.

Familiensituation Grundsätzliche
Förderung1
Zulage für
Kinder1
Gesamter
Förderungsbetrag
Ledig ohne Kinder 175 EUR - 175 EUR
Ledig + 1 Kind (geboren vor 1.1.2008 175 EUR 185 EUR 360 EUR
Ledig + 1 Kind (geboren nach 31.12.2007) 175 EUR 300 EUR 475 EUR
Verheiratet2 ohne Kinder 350 EUR - 350 EUR
Verheiratet2 + 1 Kind (geboren vor 1.1.2008) 350 EUR 185 EUR 535 EUR
Verheiratet2 + 1 Kind (geboren nach 31.12.2007) 350 EUR 300 EUR 650 EUR
Verheiratet2 + 2 Kinder (geboren vor 1.1.2008) 350 EUR 370 EUR 720 EUR
Verheiratet2 + 2 Kinder (1 Kind geboren nach 31.12.2007) 350 EUR 485 EUR 835 EUR
Verheiratet2 + 2 Kinder (beide geboren nach 31.12.2007) 350 EUR 600 EUR 950 EUR

1 Besondere Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

2 Zwei unterschiedliche Arbeitnehmer

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