Wohnungsbauprämie

Jetzt mehr Wohnungsbauprämie

Seit 2021 gibt es deutlich mehr Geld vom Staat. Profitieren Sie durch Aufstockung der Einkommensgrenzen bei der staatlichen Förderung "Wohnungsbauprämie" vom Staat. Nun lohnt sich das Sparen für Bau, Kauf oder Renovierung Ihres Eigenheims noch mehr.

Für alle Bausparer ab 16 Jahren

Für Ihr Wohneigentum gibt es gute Gründe. Einer der wichtigsten ist die hohe Wohnqualität. Wo sonst haben Sie so viele Freiheiten, die eigenen vier Wände zu gestalten? Den Weg zum eigenen Haus oder zur Eigentumswohnung fördert der Staat seit 1952 mit der Wohnungsbauprämie:

  • Sie zahlen jedes Jahr mindestens 50 EUR in einen Bausparvertrag ein.
  • Vom Staat gibt es bis zu 70 EUR für Alleinstehende und 140 EUR für Verheiratete.

 

Das können Sie bereits mit 16 Jahren beginnen und sich die Wohnungsbauprämie sichern. Denn auch wenn man in jungen Jahren meist noch nicht genau weiß, wohin die Reise geht: Später ist man über Wohneigentum vielleicht ganz froh. Und auch darüber, unabhängig zu sein von einem Vermieter oder von Mietsteigerungen. Und auch die Altersvorsorge ist ein guter Grund, den Traum vom Eigenheim in die Tat umzusetzen. Wer finanziell rechtzeitig vorsorgt, schafft beste Voraussetzungen, um im Ruhestand schuldenfrei in den eigenen vier Wänden zu leben.

So einfach geht Bausparen

Bausparvertrag abschließen

Regelmäßig sparen

Staatliche Förderung mitnehmen

Darlehen zu Top-Konditionen sichern

Mindestbeitrag

Wenn Sie im Jahr 700 EUR in Ihren Bausparvertrag einzahlen, können Sie die volle Prämie ausschöpfen. Bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag, also 1.400 EUR im Jahr.

Prämie

Am Jahresende bekommen Sie vom Staat einen Zuschuss von 10 %1 auf Ihr gespartes Geld, maximal 70 EUR. Um Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen Sie mindestens 50 EUR im Jahr einzahlen.

Einkommensgrenze

Um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen als Single höchstens 35.000 EUR betragen. Für Verheiratete und Verpartnerte liegt die Grenze bei 70.000 EUR.

1 Es gelten bestimmte Voraussetzungen und Einkommensgrenzen

Ihr Einkommen

Seit dem 01.01.2023 gilt für die Berechnung der Wohnungsbauprämie der folgende Bruttoarbeitslohn in EUR:

(Unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zustehenden Pausch- und Freibeträge unter der Voraussetzung, dass keine anderen Einkünfte vorliegen.)

Bruttoeinkommen zu versteuerndes Einkommen Ohne Kind 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder
Ledig* 35.000 EUR 44.600 EUR 60.600 EUR 70.400 EUR 80.300 EUR
Verheiratet
(nur einer arbeitet)
70.000 EUR 84.900 EUR 93.900 EUR 102.800 EUR 111.800 EUR
Verheiratete
(beide arbeiten)
70.000 EUR 89.200 EUR 99.800 EUR 111.800 EUR 121.600 EUR

* Einzelveranlagung Steuerklasse 1 ohne Kinder / Einzelveranlagung Steuerklasse 2 mit Kind(er)

Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabellen und Angaben

Die nächsten Schritte zu Ihrem Vermögen

  1. Berechnen Sie Ihren Antrag direkt online oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
  2. Informieren Sie sich auf Wunsch im Vorfeld.
  3. In einem ausführlichen Gespräch entwickeln wir zusammen mit Ihnen die Bauspar-Lösung, die zu Ihren persönlichen Vorstellungen passt.

In drei Schritten zu Ihrem individuellen Bauspar-Angebot

1

Ihre Wünsche

Im gemeinsamen Gespräch ermitteln wir anhand Ihrer Wünsche und Vorstellungen Ihren konkreten Bedarf

2

Unser Vorschlag

Anhand Ihres Bedarfs erstellen wir Ihre persönliche Bausparlösung unter optimaler Ausnutzung staatlicher Förderungen

3

Gemeinsam loslegen

Wir begleiten Sie mit unserer Bauspar-Lösung auf dem Weg zu Ihren Zielen, wie auch immer sich diese entwickeln werden

Jetzt beraten lassen