Gartenpools – Abkühlung mit Spaßfaktor

 

Die Sommermonate werden auch in unseren Regionen garantiert wieder heiß. Wer freut sich da nicht über einen großen Pool im Garten? Lesen Sie hier, was Sie beim Bau und der Nutzung Ihres eigenen Badeparadieses beachten müssen.

 

Baugenehmigung ja oder nein?

Gartenpools bis zu diesem Volumen von 100 Kubikmeter – können in der Regel ohne Baugenehmigung errichtet werden. Bei einer Wassertiefe von 1,5 Meter muss also ein Beckenschon zwölf mal sieben Meter groß sein, um diesen Grenzwert zu erreichen.

Bevor Sie sich für einen Pool entscheiden bzw. den kaufen, sollten Sie lieber vorab bei der zuständigen Baubehörde nachfragen. Es gibt von Bundesland zu Bundesland Unterschiede.  Die Baubehörde gibt auch Auskunft darüber, welchen Abstand zum Nachbargrundstück Sie bei der Aufstellung mindestens einhalten müssen beziehungsweise ob der Bebauungsplan in Ihrer Umgebung überhaupt einen Gartenpool zulässt.

In Naturschutz-und Denkmalschutzgebieten oder für landwirtschaftlich genutzten Areale zum Beispiel gelten nämlich besondere Regelungen – auch wenn Ihr Grundstückaußerhalb einer Ortschaft liegt.

Übrigens: Wenn Sie Ihr Schwimmbecken in einem Anbau am Haus unterbringen oder eine feste Überdachung der Wasserfläche planen, benötigen Sie auf jeden Fall eine Baugenehmigung – laut Baurecht handelt es sich dann um ein Gebäude, welches neu errichtet wird.

Gut zu wissen: Sofern Sie doch keine Baugenehmigung benötigen, kann es dennoch sein, dass eine Formalie auf Sie zukommt. Manche Bauämter verlangen eine sogenannte Baumeldung. Das heißt: Es wird erwartet, dass Sie eine Zeichnung des Grundstücks und Fotos, die über die Platzierung Ihres Gartenpools vorab einreichen. Nach Abschluss wird eine Baufertigmeldung erwartet. Die genauen Einzelheiten erhalten Sie vom zuständigen Bauamt.

So vermeiden Sie Ärger mit den Nachbarn

Ist erst einmal das Wasser im Pool, steht dem Badevergnügen fast nichts mehr entgegen.

Ruhezeiten einhalten

Achten Sie darauf, dass Sie sowohl am frühen Morgen vor sieben Uhr, in der Mittagszeit (in der Regel zwischen 13 und 15 Uhr) und am Abend ab 22 Uhr auf allzu lautes Toben verzichten, um Ihre Nachbarn nicht zu belästigen. Und auch außerhalb dieser Ruhezeiten sollten Sie Rücksicht auf die übrigen Anwohner nehmen: Regelmäßige Poolpartys oder größere Kindergruppen, die nahezu täglich in Ihrem Gartenpool herumkreischen und planschen, muss niemand auf Dauer klaglos hinnehmen.

Geräusche der Pumpe minimieren

Nervig können zudem die Geräusche sein, die von der Umwälz- oder von der Wärmepumpe ausgehen. Zwar müssen die Nachbarn in der Regel Lärm, der tagsüber 50 bis 55 Dezibel und nachts zwischen 35 und 40 Dezibel misst, hinnehmen. Aber je nachdem, wie häufig und zu welcher Uhrzeit die Geräusche auftreten, können auch niedrigere Grenzwerte gelten. Wenn sich die Nachbarschaft beschwert, verstecken Sie die Pumpen am besten in einem lärmisolierten Behälter, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Wasser regelmäßig austauschen

Von Ihrem Gartenpool können aber auch noch andere Belästigungen für die Nachbarn ausgehen: Geruch und Insekten. Dem können Sie aber schnell vorbeugen: Mit einem regelmäßigen Austausch des Wassers sorgen Sie nicht nur dafür, dass das Bassin nicht anfängt zu riechen, sondern vermeiden auch, dass es zur Brutstätte beispielsweise für Mücken wird.

Schützen Sie kleine Kinder

Wer einen tollen Swimmingpool in seinem Garten hat, lockt selbstverständlich auch Neugierige an. Aus diesem Grund sollten Sie für eine stabile Abdeckung sorgen und das Grundstück so einzäunen, dass beispielsweise Kinder nicht ans Wasser gelangen können. Auch hier gilt: Fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen. Ein Jägerzaun allein genügt nicht, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Ein Tipp: Fragen Sie bei der Gebäudeversicherung nach, ob Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Feuer am Gartenpool entstehen könnten mit der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Einige Versicherungen zahlen nur, wenn das Becken im Boden versenkt wird. Ist dies nicht der Fall, kann unter Umständen die Hausratversicherung einspringen, eventuell ist aber auch hierfür ein Zusatzvertrag notwendig. Fragen Sie nach.