Vermögenswirksame Leistungen

Geld vom Chef und vom Staat

Investieren Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen direkt in Ihren Bausparvertrag – und sichern Sie sich die Arbeitsnehmersparzulage obendrauf.

Der erste Schritt zu Ihrem eigenen Vermögen

Lassen Sie sich Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) direkt auf Ihren Bausparvertrag überweisen. Sichern Sie sich auch gleich die jährliche Arbeitsnehmersparzulage in Höhe von 9 %.

Maximal 470 EUR  pro Jahr können, je nach arbeitsvertraglichen und tariflichen Vereinbarungen, beim Bausparen mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.

Dabei gibt es Obergrenzen für Ihr zu versteuerndes Einkommen: 17.900 EUR als Single, 35.800 EUR bei Verheirateten oder Lebenspartnern.

Vom Staat erhalten Sie 9 % Prämie. Bei 470 EUR VL sind dies jedes Jahr 43 EUR.

Was man wissen muss: Es gibt eine Sperrfrist, sie beträgt sieben Jahre. Erst danach wird die staatliche Förderung auf den Bausparvertrag einbezahlt.

Die nächsten Schritte zu Ihrem Vermögen

  1. Berechnen Sie Ihren Antrag direkt online. Oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch.
  2. Informieren Sie sich auf Wunsch im Vorfeld.
  3. In einem ausführlichen Gespräch entwickeln wir zusammen mit Ihnen die Bauspar-Lösung, die zu Ihnen und Ihren Vorstellungen passt.

Gehalt in VL umwandeln

Beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, dass er bis zu 40 EUR Ihres Gehalts jeden Monat in VL umwandelt. Je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gibt es die VL als freiwillige Leistung zusätzlich zum Gehalt.

VL für Bausparen einsetzen

VL können Sie in verschiedenen Anlageformen einsetzen, zum Beispiel für Bausparen. Egal welche Form Sie wählen: Nach sieben Jahren bekommen Sie Ihr Guthaben ausbezahlt.

Sparzulage beantragen

Vom Staat erhalten Sie 9 % Prämie. Bei 470 EUR VL sind dies jedes Jahr 43 EUR. Diese Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie ganz einfach mit einem Kreuzchen in Ihrer Einkommensteuererklärung.

Jährliche Arbeitnehmersparzulage für Bausparen

  Ledig Verheiratet
Förderung 9% 9%
Vermögenswirksame Leistungen (maximaler Sparbetrag) 470 EUR 940 EUR
Arbeitnehmersparzulage (maximale Förderung) 43 EUR 86 EUR
Einkommensgrenze (maximales zu versteuerndes Einkommen) 17.900 EUR 35.800 EUR

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