Balkonkraftwerke – Erleichterung durch Solarpaket 1

In Zeiten des Klimawandels und steigender Energiepreise setzt die Bundesregierung mit dem Solarpaket 1 ein Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien. 

Solarpaket 1: Ein Schritt in Richtung nachhaltige Energieerzeugung

In Zeiten des Klimawandels und steigender Energiepreise setzt die Bundesregierung mit dem Solarpaket 1 ein Zeichen für den Ausbau erneuerbarer Energien.

Dieses Paket ist ein Teil der Bemühungen, die Energieversorgung in Deutschland nachhaltiger zu gestalten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Es zielt darauf ab, die Nutzung von Solarenergie zu fördern und den Bürgern den Zugang zu erneuerbaren Energien zu erleichtern.

Die Maßnahmen des Pakets umfassen eine Reihe von gesetzlichen Erleichterungen und Anreizen, die sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen gelten. Es trat am 16. Mai 2024 in Kraft.

Balkonkraftwerke: Solarenergie vom eigenen Balkon

Balkonkraftwerke, auch bekannt als Stecker-Solar-Geräte, ermöglichen es Mietern und Wohnungseigentümern, unkompliziert Solarenergie zu erzeugen.

Funktionsweise:

Ein Balkonkraftwerk besteht aus einem oder mehreren Solarmodulen, die auf einem Balkon, einer Terrasse oder einem ähnlichen Standort installiert werden. Diese Module sind mit einem Wechselrichter verbunden, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Der Strom wird dann über eine einfache Steckverbindung direkt ins hausinterne Stromnetz eingespeist.

Installation und Vorteile: 

Die Installation eines Balkonkraftwerks ist einfach und erfordert keine umfangreichen baulichen Veränderungen. Die direkte Einspeisung des Stroms in das eigene Netz reduziert den Strombezug aus dem öffentlichen Netz und senkt die Energiekosten. Zudem trägt jeder Nutzer eines Balkonkraftwerks aktiv zum Klimaschutz bei.

Einfachere Registrierung von Balkonkraftwerken

Seit Mai 2024 reicht es aus, ein Balkonkraftwerk beim Stammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren, wofür nun nur noch wenige Daten notwendig sind. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.

Ebenso ist es jetzt erlaubt, Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt zu installieren. Vorher waren es 600 Watt.

Vorhandene Zähler dürfen genutzt werden

Bis ein digitaler Stromzähler eingebaut ist, der als Zweirichtungszähler funktioniert, darf übergangsweise der vorhandene Zähler für den Betrieb eines Balkonkraftwerks genutzt werden. Das schließt Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre, aber auch Zähler ohne Rückwärtssperre mit ein. Letztere laufen rückwärts, wenn selbst erzeugter Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Dadurch wird der Stromverbrauch gesenkt.

Auch der Betrieb eines Balkonkraftwerks über die normale Haushaltssteckdose soll möglich werden. Hierfür müssen jedoch zuständige Verbände noch eine Norm erarbeiten. 

Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus

Für Mieter und Wohnungseigentümer gibt es mit der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ bürokratische Erleichterungen.

So muss Solarstrom nicht mehr ins öffentliche Netz eingespeist werden, sondern darf direkt genutzt und gespeichert werden. Ebenso fallen die detailliertenVorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch weg.

Darüber hinaus soll es Mietern in Zukunft möglich sein, einen günstigen Ergänzungstarif für Strom abzuschließen, wenn der selbst erzeugte Strom zur Versorgung nicht ausreicht.

Mieterstrom soll in Zukunft auch gefördert werden, wenn er durch PV-Anlagen auf Gewerbenebengebäuden oder Garagen erzeugt wird. Bedingung: Der erzeugte Strom wird sofort verbraucht. Wird das Gebäude gemeinschaftlich versorgt, darf der erzeugte Strom auch zwischengespeichert werden. Zudem können mehrere Anlagen zusammengefasst werden.

Für Anschlussleitungen gilt: Diese dürfen auch über Grundstücke führen, die in öffentlichem Besitz sind.  Für Wartungsarbeiten dürfen diese öffentlichen Grundstücke dann auch betreten werden.

Fazit:

Das Solarpaket 1 der Bundesregierung stellt einen Fortschritt in der Förderung der Solarenergie dar. Es macht es für eine breite Bevölkerungsschicht leichter, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Diese Maßnahmen sind nicht nur ein Gewinn für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel der Verbraucher, und sie markieren einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Energiezukunft in Deutschland.