Wichtige Information für Kunden der ehemaligen Deutsche Bank Bauspar AG
Zum 1. April 2026 haben wir die Bausparverträge der ehemaligen Deutsche Bank Bauspar AG und der BHW Bausparkasse AG in einem System zusammengeführt.
Wichtige Information für Kunden der ehemaligen Deutsche Bank Bauspar AG
Zum 1. April 2026 haben wir die Bausparverträge der ehemaligen Deutsche Bank Bauspar AG und der BHW Bausparkasse AG in einem System zusammengeführt.
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Zusammenführung der Bausparverträge Frankfurt & Hameln in einem System
Zum 01. April 2026 haben wir die Bausparverträge der ehemaligen Deutsche Bank Bauspar AG und der BHW Bausparkasse AG in einem System zusammengeführt.
Mit der Vereinheitlichung der Systeme schaffen wir die Basis für einen gemeinsamen Service für Sie.
Aus der Zusammenführung ergeben sich Änderungen für Sie. Wir haben darauf geachtet, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. Dennoch müssen Sie bei der einen oder anderen Änderung selbst tätig werden. Wir haben alle Änderungen für Sie in den folgenden Schaltflächen zusammengefasst.
Wichtiger Hinweis: Ihre Bauspardarlehensrate wird künftig automatisch am Ende des Monats per Lastschrift eingezogen. Bisher geschah dies zu Beginn des Monats. Der Einzug für den Monat April erfolgt nicht wie gewohnt zum 01.04., sondern zum 30.04.
Ihr Vertrag hat eine neue Vertragsnummer bekommen. Ihre neue Bausparvertragsnummer erfahren Sie im Brief, den Sie im April 2026 erhalten haben. Bitte heben Sie dieses Schreiben mit Ihrer neuen Vertragsnummer gut auf. Aber keine Sorge, sollten Sie die neue Vertragsnummer mal nicht zur Hand haben, finden wir Ihren Vertrag auch mit der alten Vertragsnummer wieder. Jeder Vertrag erhält eine eigene IBAN, deshalb erhalten Sie möglicherweise mehrere Briefe.
Sie haben Ihren Vertrag als Gemeinschaftskonto mit zwei Vertragsinhabern abgeschlossen. Gemeinschaftskonten werden im neuen System als Mitinhaberkonten geführt. Künftig wird die jüngere Person als Vertragsinhaber geführt, die ältere Person als Mitinhaber des Vertrags.
Für Sie ändert sich dadurch inhaltlich nichts an Ihren Rechten: Alle Entscheidungen – wie Auszahlungen oder Vertragsänderungen – können weiterhin nur gemeinsam getroffen werden. So bleibt die Sicherheit Ihrer gemeinsamen Vereinbarungen vollständig erhalten.
Zukünftig geht die Korrespondenz an den Vertragsinhaber. Bitte teilen Sie die Informationen mit dem Mitinhaber. Auch der Zugang zu myBHW ist dem Vertragsinhaber vorbehalten.
Ihr Bausparvertrag erhält eine neue Vertragsnummer. Dadurch ändert sich auch die Bankverbindung.
Bitte passen Sie Ihren Dauerauftrag an:
Für eine begrenzte Zeit stellen wir sicher, dass Ihre Zahlungen, für die Sie noch Ihre alte Kontoverbindung genutzt haben, Ihrer neuen Vertragsnummer gutgeschrieben werden.
Das entsprechende Formular können Sie auf der Seite Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats herunterladen.
Wenn Sie bereits ein Lastschriftverfahren vereinbart haben, müssen Sie nichts unternehmen.
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die neue Vertragsnummer und die neue Bankverbindung.
Ihr Arbeitgeber muss nur die im Brief angegebene Bankverbindung aktualisieren. Der Vertrag über die vermögenswirksamen Leistungen ändert sich nicht, nur die Vertragsnummer und die Bankverbindung sind neu.
Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber genau diese IBAN mit der Endung „00“ für die Zahlung nutzt, da sie speziell für die Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen eingerichtet wurde.
Für eine befristete Zeit stellen wir sicher, dass Ihre vermögenswirksamen Leistungen korrekt gebucht werden, auch wenn die alte Bankverbindung genutzt wurde.
Künftig wird Ihre Darlehensrate am Ende des Monats per Lastschrift eingezogen. Sie müssen nichts veranlassen, die Umstellung erfolgt automatisch.
myBHW ist Ihr persönlicher Online‑Service der BHW. Hier haben Sie Ihre Bausparverträge jederzeit digital im Blick – übersichtlich und bequem.
Mit myBHW haben Sie ab sofort die Möglichkeit online auf Ihre Umsätze und Vertragsdetails sowie Ihr digitales Postfach zuzugreifen.
Der Zugang zu myBHW ist ausschließlich dem Vertragsinhaber vorbehalten.
Über den Link zum „Login myBHW“ gelangen Sie direkt zum Login‑Bereich.
Für unsere Kunden und Kundinnen in Frankfurt (ehemals Deutsche Bank Bauspar AG) ergeben sich zum 01. April 2026 Änderungen in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Über die Änderungen wurden alle Betroffenen im Januar 2026 schriftlich informiert.
In den Tarifen WohnBausparen, WohnBausparen Plus, KomfortBausparen und FörderBausparen Flex wird neben der Standardzuteilung die Option der Wahlzuteilung eingeführt. Das heißt: Auch wenn Sie die Mindestbewertungszahl nicht erreichen, steht Ihnen bei ausreichend hoher Sparleistung die Bausparsumme bereits am 3. Monatsersten nach Antragseingang zur Verfügung. (Nähere Informationen dazu finden Sie in den FAQ.)
Der Tilgungsbeitrag ist zum Monatsende fällig. Bisher war es zum Monatsanfang.
Der Tilgungsbeginn wurde zu Ihrem Vorteil einen Monat nach hinten verschoben.
Rufen Sie unsere Sonderhotline zur Umstellung unter 05151 – 18 6722 an.
Darüber hinaus erreichen Sie unser Service-Team unter 05151 – 6700. Diese Nummer ersetzt die bisherige Frankfurter Rufnummer.
Sie erreichen beide Hotlines montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@bhw.de.
Oder per Post an Lubahnstraße 2, 31789 Hameln.
Alternativ nutzen Sie ganz bequem unser Online Kontaktformular.
Sie haben bereits Ihre E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt? Dann können Sie mit myBHW ab sofort online auf Ihre Umsätze und Vertragsdetails sowie Ihr digitales Postfach zugreifen. Alle Informationen finden Sie unter myBHW.
Sie möchten Ihre persönlichen Daten oder Ihren Vertrag ändern? Alle dafür notwendigen Formulare finden Sie unter Formulare, Aufträge und Broschüren.
Im Mai 2019 wurden die Deutsche Bank Bauspar AG und die BHW Bausparkasse AG zu einer starken BHW Bausparkasse zusammengeführt. Um die beiden Häuser vollständig zu vereinen, müssen Zuteilungsverfahren und Zins- und Tilgungsbestimmungen angeglichen werden. Dazu werden die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der BHW Bausparkasse Teilbetrieb Frankfurt (ehemals Deutsche Bank Bauspar AG) angepasst. Somit wird die gesetzliche Vorgabe einer einheitlichen Zuteilungsmasse erfüllt.
Nein, für die Bausparer entstehen keine Nachteile aus den Änderungen. Dies war auch die grundlegende Anforderung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Zustimmung der ABB-Änderungen. So muss beispielsweise niemand länger als bisher bis zur Zuteilung seines Bausparvertrages warten oder eine höhere Tilgungsleistung erbringen.
Jeder Vertrag der BHW Bausparkasse Frankfurt erhält eine neue Vertragsnummer. Ihre neue Vertragsnummer teilen wir Ihnen per Brief im April 2026 mit. Wenn Sie sowohl bei BHW Frankfurt als auch bei BHW Hameln einen Bausparvertrag haben, erhalten Sie keine neue Vertragsnummer. Ihr Vertrag bei BHW Frankfurt wird als neues Unterkonto zu Ihrer Bausparvertragsnummer der BHW Bausparkasse Hameln hinzugefügt.
Jeder Vertrag erhält eine eigene IBAN.
Haben Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart, müssen Sie nichts weiter tun. Auf Ihrem Kontoauszug (Girokonto) sehen Sie ab April 2026 bei der Abbuchung die neue Vertragsnummer.
Sparen Sie per Dauerauftrag oder Überweisung? Dann müssen Sie ab April 2026 die neue Vertragsnummer nutzen.
Gemeinschaftskonten werden im neuen System als Mitinhaberkonten geführt. Durch die Umstellung ist der jüngere Kontoinhaber nun Vertragsinhaber, der ältere Mitinhaber. Für Sie ändert sich dadurch inhaltlich nichts an Ihren Rechten: Der Vertragsinhaber kann ohne die Zustimmung des Mitinhabers keine Auszahlung oder Vertragsänderungen vornehmen.
Die Korrespondenz geht an den Vertragsinhaber. Bitte teilen Sie die Informationen mit dem Mitinhaber. Auch der Zugang zu myBHW ist dem Vertragsinhaber vorbehalten.
Wer Vertragsinhaber und wer Mitinhaber ist, kann leider nicht geändert werden.
Die Möglichkeit von Vertragsänderungen richten sich nach Tarif und den jeweils gültigen ABB. Bitte sprechen Sie Ihren Berater oder die Hotline unter der Telefonnummer 05151-18 6700 an.
Wenn Sie Ihren Bausparvertrag auf eine andere Person übertragen möchten, ist das selbstverständlich möglich. Grundsätzlich fallen dabei folgende Gebühren an:
Übertragungen auf Angehörige (z. B. Eltern, Kinder, Ehepartner):
0,3 % der Bausparsumme, mindestens 25,56 Euro
Übertragungen auf andere Personen:
1 % der Bausparsumme
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die neue Vertragsnummer und die neue Bankverbindung. Die entsprechenden Angaben finden Sie in unserem Schreiben aus April 2026.
Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber genau die im Schreiben angegebene IBAN mit der Endung „00“ für die Zahlung nutzt. Sie wurde speziell für die Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen eingerichtet.
Ihr Arbeitgeber muss nur die im Brief angegebene Bankverbindung aktualisieren. Der Vertrag über die vermögenswirksamen Leistungen ändert sich nicht, nur die Vertragsnummer und die Bankverbindung sind neu. Für eine befristete Zeit stellen wir sicher, dass Ihre vermögenswirksamen Leistungen korrekt gebucht werden, auch wenn die alte Bankverbindung genutzt wurde.
Für Ihre bei der Zurich bestehende Risikolebensversicherung ändert sich durch die Systemumstellung nichts. Die Versicherung bleibt unverändert bestehen, auch der Ablauf bleibt gleich:
Die Beiträge werden – wie bisher – einmal jährlich zum Jahresbeginn eingezogen.
Die Höhe des Beitrags wird jedes Jahr zum 31.12. risiko-orientiert neu berechnet.
Der Beitrag wird weiterhin über die BHW Bausparkasse eingezogen und anschließend an die Zurich Versicherung weitergeleitet.
Ihr Freistellungsauftrag bleibt auch nach der Umstellung gültig für Ihre neue Vertragsnummer.
Sollten Sie sowohl bei der BHW Bausparkasse Frankfurt als auch bei der BHW Bausparkasse Hameln einen Vertrag haben, wird der Freistellungsauftrag addiert. In diesem Fall teilen wir Ihnen die Höhe des Freistellungsauftrags rechtzeitig vor Jahresende schriftlich mit. Möchten Sie Ihren Freistellungsauftrag anpassen, finden Sie das Formular auf www.bhw.de unter dem Punkt Service - Formulare, Aufträge und Sonstiges.
Damit wir Sie weiterhin zuverlässig erreichen können, teilen Sie uns Ihre neue Anschrift bitte direkt mit.
Das geht schnell und unkompliziert mit dem passenden Formular. Sie können es sogar gleich digital ausfüllen. Sie finden das „Serviceformular zur Änderung von Stammdaten“ auf unserer Internetseite www.bhw.de unter Service - Formulare, Aufträge & Sonstiges.
Bitte wenden Sie sich immer direkt an BHW: Geänderte Adressen, die Sie in einer Filiale der Deutschen Bank oder Postbank mitgeteilt haben, werden nicht automatisch an uns weitergeleitet.
Ab dem 1. April 2026 nutzt BHW ein einheitliches Bewertungsverfahren für alle Bausparverträge. Hintergrund ist, dass die beiden bisherigen Vertragsbestände – Frankfurt und Hameln – in einem System zusammengeführt wurden. Damit alle Kunden gleichbehandelt werden, erfolgt die Zuteilung nach einem gemeinsamen Verfahren. Für Sie als Bausparer entstehen dadurch keine Nachteile. Sie müssen nicht länger auf die Zuteilung warten als bisher.
Im Frankfurter System wurde die Bewertungszahl mit anderen Faktoren berechnet und lag deshalb auf einem deutlich höheren Zahlenwert von 2.900. Mit der Vereinheitlichung des Bewertungsverfahrens wurde die Mindestbewertungszahl für alle Verträge auf 33,00 festgelegt. Dies entspricht dem Verfahren der BHW Bausparkasse in Hameln.
Diese Änderung bedeutet lediglich eine neue Darstellungsform, keinen inhaltlichen Nachteil. Alle Verträge werden künftig nach der gleichen Berechnung bewertet – unabhängig davon, ob sie ursprünglich in Frankfurt oder Hameln geführt wurden.
Damit kommen wir der Anforderung des Bausparkassengesetzes nach einer einheitlichen Zuteilungsmasse nach.
Ja, Sie können die Zuteilung selbstverständlich auch nach der Umstellung annehmen. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil. Die Annahme ist wie gewohnt möglich.
Mit einer Wahlzuteilung können Sie die Zuteilung Ihres Bausparvertrags früher erhalten als mit der Standardzuteilung. Um diese zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.
Sie können eine Wahlzuteilung beantragen, wenn:
Ihr Vertrag noch nicht zugeteilt ist undIhr Darlehensanspruch mindestens 25 % der Bausparsumme beträgt.
Die Wahlzuteilung ist möglich in den Tarifen:
WohnBausparen
WohnBausparen Plus
KomfortBausparen
FörderBausparen Flex
Nach Ihrem Antrag prüft die BHW Bausparkasse, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und ermittelt einen neuen Tilgungsbeitrag, der für die Wahlzuteilung nötig ist. Die neue Tilgung liegt – je nach Tarif – zwischen 0,5 % bzw. 0,6 % und maximal 3 % des Bauspardarlehens.
Wenn Sie dem neuen Tilgungsbeitrag zustimmen, erfolgt die Zuteilung am dritten Monatsersten nach Eingang Ihres Antrags.
Nein, seit August 2025 können Sie Ihren Vertrag im Online-Banking der Deutschen Bank nicht mehr sehen. Die wichtigsten Daten Ihres Bausparvertrags und Ihre aktuellen Umsätze sehen Sie bequem im Online-Service myBHW. Informieren Sie sich hier.
Alle Zahlungen werden bei uns täglich verarbeitet. Haben Sie bei Ihrer Zahlung versehentlich die alte Vertragsnummer verwendet, wird diese für eine Übergangszeit der neuen Vertragsnummer zugeordnet. Wir bitten Sie, bei künftigen Zahlungen die neue Kontoverbindung zu nutzen. So vermeiden Sie etwaige Verzögerungen bei der Gutschrift auf Ihrem Bausparvertrag.
Ja. Wenn eine Lastschrift im Zuge der Umstellung auf die neue Vertragsnummer einmal nicht geklappt hat, wird das in Ihrem Bausparkonto vermerkt.
Wir versuchen, den offenen Betrag anschließend automatisch erneut per Lastschrift abzubuchen.
Sollte es zweimal hintereinander zu einer Rücklastschrift kommen, informieren wir Sie schriftlich. So können Sie den offenen Betrag bequem ausgleichen.
Ihre monatliche Sparrate sollte – per Überweisung oder Dauerauftrag – bis zum Monatsende bei uns eingehen.
Aktuell sind noch keine Echtzeit-Überweisungen möglich.
Bei Überweisungen im Online-Banking kommt es beim Namensabgleich momentan zu einer Fehlermeldung.
Haben Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart, werden die Zahlungen für alle Ihre Verträge auf einmal in einer Summe zum Ende des Monats eingezogen. Ein Einzug zum 1. oder 15. des Monats ist leider nicht möglich.
Nein, es ändert sich nichts. Es gelten weiterhin die im Darlehensvertrag vereinbarten Tilgungsbedingungen für das zukünftige Bauspardarlehen. Gleiches gilt für zum Zeitpunkt der Umstellung bestehende Bauspardarlehen.
Die Tilgung beginnt sofort nach der Auszahlung des Darlehens. Den Tilgungsbeitrag buchen wir erstmalig am Ende des Monats ab, in dem das Darlehen ausbezahlt wurde.
Möchten Sie mit der Tilgung erst im zweiten Monat nach der Auszahlung beginnen? Dann teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Unsere Anschrift lautet: BHW Bausparkasse AG, Lubahnstraße 2, 31789 Hameln. Oder Sie senden uns eine Mail an info@bhw.de.
Bereitstellungszinsen sind ein Entgelt dafür, dass wir einen Kreditbetrag für Sie bereithalten, den Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt abrufen.
Bereitstellungszinsen Bauspardarlehen
Haben Sie die Zuteilung Ihres Bausparvertrages bereits vor der Zusammenführung angenommen, fallen keine Bereitstellungszinsen an.
Nehmen Sie die Zuteilung erst nach der Umstellung im April 2026 an, fallen Bereitstellungszinsen ab der Bereitstellung des Bauspardarlehens an. Grundlage für die Berechnung der Bereitstellungszinsen sind die Allgemeinen Bausparbedingungen. Zu Ihrem Vorteil berechnen wir die Bereitstellungszinsen abweichend von den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge:
- die ersten vier Monate sind zinsfrei
- ab dem vierten Monatsersten nach Zuteilungsannahme fallen
Bereitstellungszinsen an. Je nach Tarif betragen diese zwischen 1,5 % bis 3 % des nicht ausgezahlten Kreditbetrages.
Bereitstellungszinsen Vorfinanzierung
Ist Ihre Vorfinanzierung bereits abgelöst und Sie haben noch einen restlichen Darlehensanspruch aus Ihrem Bauspardarlehen, zahlen Sie keine Bereitstellungszinsen.
Wird Ihre Vorfinanzierung nach der Umstellung abgelöst, berechnen wir gemäß der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge auf das verbleibende Zuteilungsdarlehen Bereitstellungszinsen.
Am einfachsten beantragen Sie Ihr Bauspardarlehen über Ihren persönlichen Berater. Er kennt Ihren Vertrag, kann Ihre Wünsche direkt aufnehmen und den Antrag vollständig mit Ihnen besprechen.
Wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren möchten, können Sie dies bequem online tun.
Die Auszahlung von Bauspardarlehen erfolgte noch bis Ende Februar/Anfang März 2026.
Ab April 2026 können wir Bauspardarlehen wieder auszahlen.
Ihre Bauspardarlehensrate wird künftig automatisch am Ende des Monats per Lastschrift eingezogen. Bisher geschah dies zu Beginn des Monats.
Haben Sie beispielsweise ein Bauspardarlehen und eine Vorfinanzierung, fassen wir aufgrund der zukünftig gleichen Fälligkeit die Lastschriften zusammen und buchen sie in einem Gesamtbetrag ab.
Für Sie ist das ein Vorteil: Die Belastung erfolgt erst am Monatsende, wenn viele Kundinnen und Kunden ihr Gehalt bereits erhalten haben.Sie müssen nichts veranlassen: Die Umstellung erfolgt vollständig automatisch.
Alles läuft wie gewohnt weiter, nur der Zeitpunkt der Abbuchung verschiebt sich für Sie nach hinten.
Die Änderungen beziehen sich nur auf Darlehenszinsen, für Darlehen der BHW Bausparkasse. Darlehen bei der Deutschen Bank sind hiervon nicht betroffen.
Wenn Sie Ihren Bausparvertrag mit einem alten Deutsche Bank Bauspar-Tarif vorfinanzieren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.
Möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren, können Sie dies bequem online tun.
Bitte nutzen Sie für alle Anfragen ab sofort die zentrale E Mail Adresse info@bhw.de.
Die bisherigen Adressen bauspar.line@db.com und bauspar.line@bhw.de werden schrittweise abgeschaltet. Während einer Übergangszeit sind sie noch erreichbar. Wir empfehlen jedoch, bereits jetzt nur an info@bhw.de zu schreiben, damit Ihre Anliegen zuverlässig beiuns ankommen.
Hinweis zum E Mail Versand: Der bisherige gesicherte E Mail Versand mit PIN wird aktuell nicht mehr angeboten. Viele Unterlagen können Sie heute bequem und sicher über Ihr digitales Postfach in unserem Online-Service myBHW abrufen. Dort finden Sie Ihre Dokumente jederzeit übersichtlich an einem Ort.
Sie erreichen die BHW Bausparkasse über mehrere komfortablen Wege.Bitte beachten Sie: Die Anschrift in Frankfurt sowie die Rufnummer 069 910 50500 sind nicht mehr aktuell.
Telefonisch
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18 Uhr
BHW Serviceteam
(05151) 18 6700
Diese Nummer ersetzt die bisherige Frankfurter Rufnummer.
Fragen rund um die Umstellung
(05151) 18 6722
Zusätzlich finden Sie viele Antworten bereits online:
www.bhw.de/april2026
Per E-Mail
info@bhw.de
Online
www.bhw.de/Kontakt
In Ihrer Filiale
Ihr Berater oder Ihre Beraterin in der Filiale beantwortet Ihre Fragen gern und leitet Ihr Anliegen bei Bedarf direkt weiter.