Änderung der Allgemeinen Bausparbedingungen zum 1. April 2026

Für unsere Kunden im Teilbetrieb Frankfurt (ehemals Deutsche Bank Bauspar AG) ergeben sich zum 01. April 2026 Änderungen in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Über die Änderungen werden alle betroffenen Kunden im Januar 2026 schriftlich informiert.

Was die Anpassungen im Einzelnen für Sie bedeuten, haben wir  auf den folgenden Seiten noch einmal zusammengefasst. Auch können Sie die ab dem 01. April 2026 geltenden ABBs hier herunterladen.

Hintergrund der Änderung der Allgemeinen Bausparbedingungen zum 1. April 2026

Die Deutsche Bank Bauspar AG hat sich im Mai 2019 mit der BHW Bausparkasse AG zusammengeschlossen. Gemeinsam als BHW Bausparkasse AG sind wir Ihre starke Bausparkasse des Deutsche Bank Konzerns. Mit gebündeltem Wissen und Erfahrungen arbeiten wir daran, beide Häuser vollständig zu vereinen.

Hierzu werden zum 01.April 2026 mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der BHW Bausparkasse AG, Teilbetrieb Frankfurt (ehemals Deutsche Bank Bauspar AG) angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem das Zuteilungsverfahren und die Tilgungsbestimmungen für künftige Bauspardarlehen.

Was ändert sich im einzelnen?

Grundsätzlich gilt, dass keine Bausparerin und kein Bausparer durch die Änderungen schlechter gestellt wird , d.h. niemand muss länger als bisher auf die Zuteilung seines Bausparvertrages warten. 

Umstellung des Zuteilungsverfahrens:

  • Der Zuteilungstermin ist der erste des Monats - statt bisher der Letzte.
  • Es gibt vier Bewertungsstichtage. Bisher waren es 12 in einzelnen Tarifen.
  • Die neue Mindestbewertungszahl beträgt 33,00 statt 2.900.
  • Es gelten neue Bewertungszahlfaktoren.
  • Die Berechnung der Bewertungszahl wird angepasst.

Option der Wahlzuteilung:

  • In den Tarifen WohnBausparen, WohnBausparen Plus, KomfortBausparen und FörderBausparen Flex wird neben der Standardzuteilung die Option der Wahlzuteilung eingeführt, d.h. Ihnen steht bei ausreichend hoher Sparleistung ohne Erreichen einer Mindestbewertungszahl die Bausparsumme bereits am 3. Monatsersten nach Antragseingang zur Verfügung. (Nähere Informationen dazu finden Sie in den FAQ.)

Anpassung der Tilgungsmodalitäten bei neuen Bauspardarlehen:

  • Der Tilgungsbeitrag ist zum Monatsende fällig - statt bisher zum Monatsanfang.
  • Der Tilgungsbeginn wurde zu Ihrem Vorteil einen Monat nach hinten verschoben.

Was ändert sich noch?

  • Aufgrund der  Verschmelzung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG auf die Deutsche Bank AG übernimmt zukünftig die Deutsche Bank AG die Haftung zum Zweck der zusätzlichen Einlagensicherung. Die Sicherung der Bauspareinlagen selbst bleibt durch die textuelle Anpassung unberührt.

Wichtig: Im April 2026 werden die Verträge aus dem Teilbetrieb Frankfurt (ehemals Deutsche Bank Bauspar AG) auf ein gemeinsames System übertragen. Über die damit verbundenen Veränderungen werden wir Sie in einem zweiten Schritt im April 2026 schriftlich informieren.

Während der Umstellung stehen unsere IT-Anwendungen vom 01. April 2026 bis einschließlich 06. April 2026 nicht zur Verfügung. In dieser Zeit sind Vertragsauskünfte sowie eine Bearbeitung von Aufträgen grundsätzlich nicht möglich. Ab dem 07. April 2026 stehen wir Ihnen wieder mit unserem vollen Service zur Verfügung.

FAQ - Änderung der Allgemeinen Bausparbedingung zum 1. April 2026

Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge ab 1. April 2026

Hier finden Sie die ab dem 1. April 2026 gültigen vollständigen ABB. Die Informationen werden als PDF-Dokument angezeigt und können heruntergeladen werden.