Im Zeitraum zwischen dem 8. Januar und 28. Januar 2024 erhalten Sie Ihren Jahreskontoauszug 2023. Darin finden Sie wichtige Informationen zu Ihrem Bausparvertrag.
Der Jahreskontoauszug 2023 zu Ihrem Bausparvertrag
Ergänzend hierzu haben wir folgende Hinweise rund um den Jahreskontoauszug zusammengestellt:
Mit dem Jahreskontoauszug erhalten Sie einen genauen Überblick über die Entwicklung Ihres Bausparvertrages in 2023.
Die "Übersicht Bausparkonto" auf der ersten Seite Ihres Jahreskontoauszuges informiert Sie über den Kontostand Ende 2022 und den Kontostand Ihres Bausparvertrages zum 31.12.2023. Für einen Bausparvertrag mit einem Sonderzinstarif werden die Sonderzinsen gesondert auf der "Übersicht Sonderzinskonto" aufgeführt.
Unter der Übersicht folgen die einzelnen Umsätze des
zurückliegenden Jahres. Auf der Folgeseite sind die wichtigsten Informationen
zu Ihrem Bausparvertrag aufgeführt.
Unter der Übersicht folgen die einzelnen Umsätze des zurückliegenden Jahres. Auf der Folgeseite sind die wichtigsten Informationen zu Ihrem Bausparvertrag aufgeführt.
Einzahlungen auf Ihrem Bausparvertrag
Prüfen Sie bitte die fehlenden Zahlungen in Ihren Unterlagen. Haben Sie Empfänger und Bankdaten richtig angegeben?
- Wenn ja, reicht ein Anruf bei uns unter Tel. (069) 910-50500. Wir kümmern uns dann gern um alles Weitere.
- Wenn nein, kontaktieren Sie bitte Ihre Bank, bei der die Zahlung beauftragt wurde.
Fehlen Einzahlungen im Dezember 2023 oder finden Sie Einzahlungen, die im Januar 2023 gebucht wurden, aber für den Dezember 2022 vorgesehen waren, benötigen wir einen Nachweis, dass Sie die Überweisung noch im Dezember veranlasst haben und lediglich die Buchung im neuen Jahr erfolgte.
Senden Sie uns in diesem Fall bitte:
- den Überweisungsträger mit dem Eingangsstempel der Bank oder
- eine Kopie Ihres Kontoauszuges mit der betreffenden Zahlung (Girokonto) oder
- den Einzahlungsbeleg bei Bareinzahlung
zu.
Für Umbuchungen und Rücküberweisungen im laufenden Jahr und rückwirkend für das Jahr 2023 teilen Sie uns bitte schriftlich innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Kontoauszugs Ihren Wunsch mit und fügen eine kurze Begründung an. Wir brauchen die Unterschriften aller Vertragsinhaber.
Staatliche Förderung (Wohnungsbauprämie)
Auf der Seite mit den "Wichtigen Informationen zu Ihrem Bausparvertrag" ist Ihre ermittelte Wohnungsbauprämie aufgeführt.
Wohnungsbauprämie wird regelmäßig nur ermittelt und Ihrem Bausparkonto vorgemerkt. Die Auszahlung der angesammelten Prämien vom Finanzamt zu Gunsten Ihres Bausparvertrages erfolgt grundsätzlich erst, wenn Sie den Bausparvertrag wohnungswirtschaftlich verwenden.
Für Bausparverträge die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31.12.2008 mindestens ein Betrag in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde, erfolgt die Auszahlung ohne dass Sie eine wohnungswirtschaftliche Verwendung nachzuweisen haben:
- wenn der Bausparvertrag zugeteilt wurde oder
- über den Bausparvertrag prämienunschädlich verfügt wurde.
Im „Umsatzverlauf“ wird nur die bereits ausgezahlte Wohnungsbauprämie ausgewiesen.
Eine Wohnungsbauprämie kann nur gewährt werden, wenn das maßgebende zu versteuernde Einkommen des Sparjahres 35.000 EUR bei Alleinstehenden, bzw. 70.000 EUR bei Ehegatten nicht übersteigt.
Die Frist, um die Wohnungsbauprämie zu beantragen beträgt 2 Jahre. Sie endet am Ende des 2. Kalenderjahres, das auf das betroffene Sparjahr folgt. Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie 2023 läuft somit am 31.12.2025 ab.
Wir prüfen gern für Sie, ob Sie die Möglichkeiten zum Erhalt der WoP optimal nutzen.
Für das Jahr 2022 erhalten diejenigen Kund*innen automatisch einen Prämienantrag zusammen mit dem Kontoauszug zugesandt,
- die bereits im Jahr 2021 oder 2022 Wohnungsbauprämie beantragt haben und
- deren prämienbegünstigten Aufwendungen mindestens 50 EUR im Prämienjahr betragen haben und
- im Prämienjahr mindestens 16 Jahr alt waren.
Sie haben keinen Antrag erhalten, obwohl Sie WoP beantragen möchten? Ein Anruf unter Tel. (069) 910-50500 genügt, und wir kümmern uns dann gern um Ihr Anliegen. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an:
BHW Bausparkasse AG
60609 Frankfurt am Main
Diese Adresse ist ebenfalls auf der Rückseite Ihres Wohnungsbauprämienantrages angegeben.
Nein. Die Wohnungsbauprämie kann nur für Einzahlungen während der Sparphase des Bausparvertrages beantragt werden.
Seit 2017 werden die vermögenswirksamen Leistungen nicht mehr papierhaft bescheinigt. Wir melden die vL daher unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer (TIN) in elektronischer Form an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Das bedeutet für Sie:
Wenn Sie Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen wollen, benötigen wir von Ihnen eine Einwilligung für die elektronische Datenübermittlung der vermögenswirksamen Leistungen. Ob Sie eingewilligt haben, können Sie in den „Wichtigen Informationen zu Ihrem Bausparvertrag“ unter der Rubrik „Punkte, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten“ nachlesen. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Einwilligungsformular auch gern zu. Ein Anruf unter (069) 910-50500 genügt.
Sie können die Arbeitnehmer-Sparzulage für ein Kalenderjahr jeweils bis zu vier Jahre rückwirkend anfordern, wenn Ihnen nicht schon für das betreffende Jahr ein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegt.
Die vL Ihres Arbeitgebers können Sie übrigens auch zur Tilgung des Bauspardarlehens nutzen und zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen!
* Förderung bis zu 42,30 EUR je Arbeitnehmer und Jahr. Voraussetzung: Zu versteuerndes Einkommen von max. 17.900 EUR bei Alleinstehenden bzw. max. 35.800 EUR bei Verheirateten.
*Förderung bis zu 42,30 EUR je Arbeitnehmer und Jahr. Voraussetzung: Zu versteuerndes Einkommen von max. 17.900 EUR bei Alleinstehenden bzw. max. 35.800 EUR bei Verheirateten.
Einkommensgrenzen ab 01.01.2024: Mit der Zustimmung des Bundesrates im Dezember 2023, wird der neue Art. 34 (§ 13 Abs. 1 S. 1 und 17 Abs. 17 5. VermBG) des Zukunftsfinanzierungsgesetzes zum 01.01.2024 in Kraft treten. Neu eingefügt wird die Anhebung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf Bausparen auf einheitlich 40.000 EUR Ledige / 80.000 EUR Verheiratete für Vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2023 angelegt werden.
Steuerbescheinigung
Mit dem Kontoauszug 2023 erhalten Sie eine Steuerbescheinigung, wenn Sie generell eine Bescheinigung (Nullbescheinigung) angefordert haben oder Kapitalertragsteuer angefallen ist.
Die Steuerbescheinigung ist nach amtlich vorgeschriebenem Muster (§ 45 a Abs. 2 und 3 EStG) erstellt. Sie enthält die erforderlichen Angaben der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung und dient Ihnen bei Bedarf als Ausfüllhilfe. Privatpersonen erhalten eine Jahressteuerbescheinigung für alle Kapitalerträge eines Vertragsinhabers. Personengemeinschaften erhalten eine vertragsbezogene Steuerbescheinigung. Für Bausparverträge, die dem Firmenvermögen zugerechnet werden, wird je Vertrag eine Steuerbescheinigung erstellt.
Kund*innen mit aktiven FörderBausparen und FörderBausparen Flex Verträgen erhalten ab dem Jahr 2017 die Pflichtinformation nach §7a AltZertG (Riester-Jahresmitteilung). Diese ergibt sich aus einer gesetzlichen Anpassung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes.